Abgeblitzt

Die EU-Kommission hält gentech-freie Zonen für rechtswidrig, doch viele Regionen wollen Brüssel die Stirn bieten

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Wettbewerb geht vor. So zumindest sieht es die EU-Kommission im Fall des Einsatzes grüner Gentechnik. Bei einem Treffen mit Vertretern sogenannter gentechfreier Regionen, erklärte Kommissarin Fischer-Boel, dass die EU gesetzliche Verbote des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht akzeptieren werde. Ein österreichisches Bundesland macht dennoch die Probe aufs Exempel.

Ein Schild vom Bund Naturschutz, das Landwirte auf ihren Feldern aufstellen oder an ihrer Scheune anbringen können

Die Mehrheit der europäischen Konsumenten will sich grüne Gentechnik nicht auftischen lassen. Und vielen Bauern schmeckt GV-Saatgut ebenso wenig. Seit 1999 haben sich an die 2.000 regionale und lokale Gebietskörperschaften in ganz Europa selbst zu GVO-freien Zonen erklärt. Zulauf fand die Bewegung anfangs insbesondere Österreich, Frankreich, Italien, Griechenland und Großbritannien. Inzwischen gibt es solche Bestrebungen auch verstärkt in Deutschland, welche auf der Website Faire Nachbarschaft dokumentiert sind. Herbst 2004 wurde dann ein Kampagne für gentech-freie Regionen im Rahmen der "Versammlung der Regionen Europas" gestartet, der immerhin 250 Regionen angehören. Insbesondere in den neuen EU-Ländern will man weitere gentech-freie Zonen gewinnen.

Die Regionen wissen aber, dass sie einen gewichtigen Gegner haben: die EU-Kommission und die bisher erlassenen Gesetze. Als Vertreter von 30 gentech-freien Regionen kürzlich nach Brüssel reisten, wurde das wieder einmal klar. Auch die neue EU-Agrarkommissarin, die Dänin Mariann Fischer-Boel, weicht von der bisherigen Position der EU-Kommission nicht ab. Danach würden gentech-freie Zonen gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen, welches besagt, dass für alle Mitgliedstaaten, also auch für Regionen, die gleichen Marktbedingungen gelten müssen. Bleibt den Regionen also als einzige Möglichkeit der Bildung von freiwilligen Zusammenschlüssen von Bauern. Ein prekäre Situation, denn rechtlich bindend sind solche Verbindungen nicht. Der Streit könnte somit in die "Dörfer getragen", werden, wie Kritiker beklagen.

Dass Brüssel in dieser Frage aber die Muskeln spielen lässt, zeigt sich am Beispiel des österreichischen Bundeslandes Oberösterreich. Das Land hatte im Herbst 2002 einen Entwurf für ein oberösterreichisches Gentechnik-Verbotsgesetz vorgelegt. Der Gesetzesentwurf enthält ein landesweites GVO-Verbot im Pflanzenbau und in der Tierzucht. Entsprechend des Europäischen Gemeinschaftsvertrags wurde der Entwurf bei der Europäischen Kommission angezeigt, von dieser aber abgelehnt. Oberösterreich brachte deshalb im November 2003 gegen diese Entscheidung eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof ein. Die Verhandlungen haben kürzlich begonnen, mit einer Entscheidung wird im Herbst gerechnet.

Dem Spruch des EuGH kommt eine besondere Bedeutung zu, weil Oberösterreich mit dem Gentechnik-Verbotsgesetz - dem schärfsten dieser Art in Europa - de facto das Selbstbestimmungsrecht von Regionen über den Anbau von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen eingeklagt hat. Oberösterreich hatte zur Untermauerung seiner Position auch Gutachten vorgelegt, die besagen, dass Koexistenz – also das "friedliche" Nebeneinander von GV- und konventionellem Anbau – in der kleinteilig strukturierten Landwirtschaft des Landes nicht funktionieren könne.

Wie immer diese Schlacht David gegen Goliath ausgeht, das Urteil wird für alle anderen gentech-freien Regionen richtungsweisend sein. Auch in der Frage der EU-weiten verbindlichen Regelung der Koexistenzfrage wurden in dem Gespräch mit der Kommissarin Erwartungen gedämpft. Wie bekannt wurde, schloss Fischer-Boel einheitliche europäische Haftungsbedingen für den GV-Anbau aus. In der Koexistenzfrage soll es bis Jahresende eine Evaluierung vorliegen, danach wird die Kommission über das weitere Vorgehen entscheiden, hieß es.

Die oberösterreichischen Landesräte Rudi Anschober (Grüne) und Josef Stockinger (ÖVP) sahen nach dem Gespräch mit Fischer-Boel zumindest einen kleinen Lichtblick:

Fischer-Boel wird sich für die strengsten Grenzwerte bei GVO-Saatgut einsetzen. Sie hat zwar erklärt, dass nach derzeitigem EU-Recht überregionale GVO-freie Zonen nicht legitim sind - darum dreht sich ja die derzeit beim EuGH in Entscheidung befindliche OÖ-Klage -, aber auch gemeint, dass in Fällen, in denen die Koexistenz nachweislich nicht umsetzbar ist, für bestimmte Pflanzen ein Verbot möglich sein könnte.

Sollte sich Oberösterreich vor dem EuGH durchsetzen, würde der EU-Kommission allerdings ohnehin kaum etwas anderes übrig bleiben.