Urheberabgaben auf Computer kommen näher

Bundesjustizministerin kündigt weitreichende Änderungen des Urheberrechtsgesetzes an

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Bundesregierung will die wirtschaftliche Situation von Künstlern, Kreativen und Kulturschaffenden verbessern. Das bekräftigte am 6. März Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin. Auf einem Fachkongreß in Berlin hielt sie vor rund 400 Zuhörern ein einstündiges Grundsatzreferat über die anstehenden Änderungen in der Urheberrechtsgesetzgebung auf nationaler und internationaler Ebene.

Die zügige Umsetzung der internationalen WIPO-Verträge zum Copyright und über Darbietungen und Tonträger von Dezember 1996 in deutsches Recht steht auf dem Regierungsprogramm, die den Kreativen, Tonträgerherstellern und Sendeunternehmen das alleinige Recht zur Veröffentlichung ihrer Werke und Produkte in Pull- und Push-Medien einräumen.

Dann versprach Däubler-Gmelin (siehe auch: "Kreativität ist nicht umsonst") ein Urhebervertragsrecht, in dem sie unter anderem den grundsätzlichen Anspruch der Urheber auf eine angemessene Vergütung für jede Werknutzung festschreiben will. Außerdem will die Ministerin die seit 14 Jahren stagnierenden Vergütungssätze für private Vervielfältigungen heraufsetzen. Auf Fotokopiergeräte, Telefaxe (BGH-Entscheidung, Scanner, Video- und Audioleercassetten und demnächst wahrscheinlich auch auf CD-Brenner und CD-Rohlinge etc. werden Gebühren erhoben (Stellungnahme der Industrie), die als Honorarausgleich für die vom Urheberrecht freigestellte private Kopie pauschal unter den Urhebern verteilt werden.

Vieles spräche dafür, auch "das Sichtbarmachen auf dem Bildschirm als Vervielfältigung zu werten und als solche in das Urheberrechtsgesetz aufzunehmen", meint darüberhinaus Däubler- Gmelin. Für Online-Nutzungen käme dann deutsches Urheberrecht zur Anwendung. Konkret: Urheber und ihre Verleger und Produzenten könnten verlangen, soweit technisch möglich, unlizensiert ins Netz gelangte Inhalte in Deutschland zu unterdrücken, auch wenn der Server im Ausland steht. Außerdem wäre das die Gesetzesgrundlage, um auch Netzanschlüsse, zur Zeit ISDN-Karten und Modems, sowie Betreiber von öffentlichen Netzzugängen etwa in Internetcafés mit Urheberabgaben zu belegen.