EU: Abhören und Filtern gegen Kinderpornographie

EU-Ratsentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet fordert mehr Zusammenarbeit von Polizeistellen und Diensteanbietern, steht aber im Widerspruch zur EU-Datenschutzrichtlinie und bundesdeutschen Gesetzen.

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Der SPD-Europaabgeordnete Gerhard Schmid unterhält nicht nur eine Domain "www.euroschmid.de", sondern hält in Sachen Internetpolitik die Stange der Law-and-Order-Fraktion recht hoch. So sprach er sich nicht nur jüngst für Verschärfungen der Enfopol-Überwachungspläne aus, auch treibt er als Berichterstatter für den parlamentarischen "Ausschuß für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten" den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet auf europäischer Ebene voran. Für den guten Zweck werden Einbußen beim Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre stillschweigend hingenommen und es könnte zu einer Verschärfung einer Reihe bestehender Gesetze kommen.

Am 16. März nahm Schmids Ausschuß den Entwurf des EU-Rates für eine "Gemeinsame Maßnahme zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet" mit großer Mehrheit an. Schon in der nächsten Woche, am 12. April, wird sich auch das Europäische Parlament mit den Vorschlägen befassen. Doch wie mit allen Themen, die innere und justizielle Fragen betreffen, hat das Parlament die Ratsentschließungen nur zur Kenntnis zu nehmen. Ein Vetorecht gibt es nicht. (siehe dazu Inside Enfopol)

Sittenstreifen im Internet

Der Ratsentwurf versucht mit einer Anzahl von Vorschlägen, die Arbeit und Koordinierung der nationalen Strafverfolgungsbehörden zu verbessern. So sollen in den Mitgliedstaaten "Sondereinheiten" eingerichtet werden, die eigenständige Ermittlungen durchführen. Sie sollen nicht nur praktisch, sondern auch rechtlich in der Lage sein, das Internet "systematisch nach kinderpornographischem Material" durchsuchen zu können. In Deutschland wurde dies bereits umgesetzt: Seit Jahresbeginn recherchieren im Bundeskriminalamt zwanzig Bedienstete anlaßunabhängig nach strafrechtlich relevantem Material im Internet und bei Online-Diensten und leiten ihre Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden weiter. (siehe Provider kooperieren mit BKA)

Künftig sollen auch Personen, die der Polizei Beweismaterial übergeben, nicht bestraft werden. Im Moment müssen Zeugen in Deutschland aufgrund der restriktiven Gesetzesformulierung, die den Besitz von kinderpornographischem Material generell und ohne Ausnahme unter Strafe stellt, mit einem Verfahren rechnen. Aus diesem Grund hatte c't im vergangenen Jahr die anonyme Meldestelle auf dem Heise-Server eingerichtet.

Kompetenzen von EUROPOL erweitert

Auch die Kompetenzen von Europol werden erweitert: Europol soll von den Sondereinheiten über mutmaßliche Fälle von Kinderpornographie "sofort unterrichtet werden, um rasch Lageanalysen zu erstellen und kriminaltaktische Maßnahmen effizient zu koordinieren". Dafür sollen die Beamten "in erster Linie die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation" benutzen, um den Informationsfluß und die Zusammenarbeit mit Europol zu verbessern. Hintergrund: Die meisten Polizeistellen kommunizieren bis heute nicht per E-Mail, sondern per Telex.

Informiert wird Europol auch durch Anlaufstellen in den Mitgliedstaaten, die "rund um die Uhr mit qualifziertem Personal" besetzt sind. Die Mitgliedstaaten werden zudem bei Europol ein Register der Personen einrichten, die wegen der Verbreitung von Kinderpornographie und dem sexuellen Mißbrauch von Kindern verurteilt worden sind. Es kann nicht nur von Europol, sondern auch von den nationalen Behörden eingesehen werden.

Aushöhlung des Datenschutzes - für eine gute Sache?

Der von Schmid vorgelegte Bericht enthält auch einige datenschutzrechtliche Querschläger. So sorgte Schmid mit dem "Änderungsantrag 16" dafür, daß die Mitgliedstaaten künftig dafür zu sorgen haben, "daß die Identität der Personen, die eine "electronic mail (E-Mail)" Adresse eingerichtet erhalten, feststellbar ist. Folge: Die Mitgliedstaaten müßten ihre Gesetze so ändern, daß E-Mail-Dienste, die die Identität ihrer Nutzer nicht überprüfen, künftig illegal sind. Dies widerspricht jedoch nicht nur deutschen Mediengesetzen wie dem Teledienstedatenschutzgesetz, sondern auch der EU-Datenschutzrichtlinie. Sie fordern, daß Anbieter ihren Nutzern die anonyme oder pseudonyme Nutzung der Medien oder Dienste ermöglichen. Auch würde dieses Verbot von anonymen Mails die Bemühungen der Datenschützer unterlaufen, die künftig bereits bei der Entwicklung neuer Techniken und Verfahren auf anonyme Nutzbarkeit und Datenvermeidung achten wollen.

Auch "Änderungsantrag 17" soll für eine Verschärfung bundesdeutscher Gesetze sorgen: Demnach sollen die Telekommunikationsdienstleister die Kommunikationsdaten der Nutzer "mindestens für drei Monate" aufbewahren, damit die Strafverfolgungsehörden im Fall des Falles sicheren Zugriff haben. Nach dem deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG) dürfen die Betreiber die Daten nur solange aufbewahren, wie sie zu Abrechnungszwecken notwendig sind. Grund: Anbieter können die Daten dazu verwenden, Kommunikationsprofile ihrer Kunden zu erstellen. Ein Provider hat in Deutschland als Zeuge in Strafsachen die Pflicht, Daten zu seinen Kunden, also dessen Namen und Adresse, zu offenbaren. Mit der Einführung einer Speicherpflicht wäre die Polizei dann auch in der Lage, etwas länger zurückliegende Kommunikationsverbindungen zu verfolgen.

Kooperation mit Providern

Der Ratsentwurf fordert die Mitgliedstaaten auf, in einem "konstruktiven Dialog mit der Industrie geeignete freiwillige oder rechtsverbindliche Maßnahmen zu überprüfen, um Kinderpornographie im Internet zu unterbinden." So soll geprüft werden, ob die Internet-Provider die Behörden unterrichten müssen, falls sie auf kinderpornographisches Material stoßen. Auch muß geklärt werden, ob Provider dieses Material aus dem Verkehr ziehen sollen.

Beides hätte in Deutschland rechtliche Änderungen zur Folge. Derzeit hat ein Provider nach Paragraph 85 des Telekommunikatinosgesetzes (TKG) keinerlei Recht, von sich aus die Daten seiner Kunden daraufhin zu untersuchen, ob diese kinderpornographisches Material abrufen. Auch in dem unwahrscheinlichen Fall, daß ein Kunde auf seinen WWW-Seiten Kinderpornographie anbietet, hat dessen Provider nach Paragraph 5 (4) Teledienstegesetz (TDG) das Fernmeldegeheimnis nach Paragraph 85 TKG zu wahren, wenn er davon "Kenntnis erlangt". Hervorzuheben ist, daß TKG wie TDG gleichermaßen auch für Administratoren von firmeninternen Netzen gelten, die denselben Schutz genießen wie das Internet. Wer dennoch das Fernmeldegeheimnis bricht, macht sich nach dem zum 1.1.1998 eingeführten neuen Paragraph 206 des Strafgesetzbuches strafbar - es drohen bis zu fünf Jahren Haft.

Das Abhören von Telekommunikation wegen Kinderpornographie ist in Deutschland noch nicht möglich: Kinderpornographie gehört nicht zu den "Katalogstraftaten" des Paragraphen 100a Strafprozeßordnung, für die eine Überwachung der Telekommunikation erlaubt ist. Erst dann, wenn etwa schwerer Menschenhandel, Entführung oder Bandenhehlerei hinzukommt, kann eine Überwachung angeordnet werden. Das veranlaßte den bayerischen Justiz-Staatssekretär Bernd Kränzle schon im Januar 1997, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu fordern. Sollte dies umgesetzt werden, wäre das die erste speziell für die Überwachung des Internets vorgesehene Erweiterung des Paragraph 100a der Strafprozeßordnung

Filter für das Netz

Die Maßnahme des EU-Rats sieht schließlich vor, daß die Mitgliedstaaten bei der Erstellung von "Filtern" zusammenarbeiten, "um die Verbreitung von kinderpornographischem Material einzudämmen." Unter Filter verstehen die Abgeordnete nicht nur Softwaretools wie Perkeo (siehe dazu Knüppel im Sack) zum Aufspüren von kinderpornographischem Material, sondern auch Filtersysteme wie PICS (Platform for Internet Content Selection).

Die Aktivitäten im europäischen Rat und Parlament laufen parallel zu Koordinierungsbestrebungen in der Privatwirtschaft. Zur Zeit führt eine Organisation namens INCORE auf europäischer Ebene Expertenkonsultationen durch, um einen europäischen Filterstandard zu entwickeln. Gegründet wurde INCORE von der deutschen Providerlobby Eco, der britischen Internet Watch Foundation und Childnet International. Während Eco sein Filtersystem für das Usenet einbrachte, entwickelte Childnet International ein Hotline-System und die Internet Watch Foundation ein Rating- und Filteringsystem.

Ende April schließen sich die deutschen und britischen INCORE-Mitglieder unter dem Dach der ICRA (Internet Content Rating Alliance) mit ihren Kollegen aus den USA, Australien (siehe Filtern für die Bürger), Kanada, Japan und Singapur zusammen, um einen internationalen Standard zu entwickeln. Von einem konkreten Filterverfahrren sind INCORE und ICRA jedoch nach Angaben von Gründermitglied Eco noch weit entfernt. Ein Memorandum of Understanding hatte während der OECD-Konferenz in Ottawa letzten Herbst die Allianz auf den Weg gebracht. INCORE wird vermutlich künftig als Subgruppe von ICRA fungieren.