Europa muß vor Softwarepatenten bewahrt werden

Ein Softwarepatent-System nach amerikanischem Vorbild soll eingeführt werden

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Stellen Sie sich vor, mit jeder Entscheidung zur Gestaltung eines Programmes oder mit der Implementierung einer Programmeigenschaft, die Anwender gewünscht hatten, und insbesondere mit der Verwendung eines Algorithmus, von dem Sie in einer Zeitschrift gelesen haben, gingen Sie das Risiko ein, gerichtlich belangt zu werden.

Dies ist aufgrund von Softwarepatenten die gegenwärtige Situation in den USA - und in Kürze vielleicht auch in Europa . Diejenigen Staaten, die hinter dem Europäischen Patentamt stehen, bereiten die Zulassung der Patentierung mathematischer Berechnungsverfahren vor, angespornt von großen Unternehmen und ermutigt von Patentanwälten.

Um dies zu verhindern, müssen die europäischen Bürger aktiv werden, und sie müssen dies schnell tun, indem sie Kontakt mit ihren nationalen Regierungen aufnehmen und gegen eine solche Änderung Einspruch erheben . Wichtig ist dies vor allem in Deutschland, Schweden, Finnland, Holland und Dänemark, gilt es doch, sich für eine Kampagne einzusetzen, die in Frankreich bereits läuft.

Patente haben bereits jetzt eine verheerende Wirkung auf freie Software gezeigt. In den 80er Jahren waren es die Inhaber von Patenten für die mit einem öffentlichen Schlüssel arbeitende Verschlüsselung, die die Entwicklung entsprechender Freier Software vollständig unterbanden. Auch PGP sollte in dieser Weise verboten werden. Angesichts öffentlicher Kritik kam es hier jedoch zu einem Kompromiß: PGP wurde Beschränkungen unterworfen, so daß es den Kriterien Freier Software nicht mehr entsprach. (Nach dem Auslaufen des umfassendsten Patents begannen wir mit der Entwicklung des GNU Privacy Guard.)

Compuserve entwickelte seinerzeit für Bilder das GIF-Format, und war gelähmt, als Unisys drohte, das Unternehmen selbst und jeden anderen, der Software zum Erzeugen von GIFs entwickelte oder einsetzte, zu verklagen. Unisys hatte ein Patent für den LZW-Datenkomprimierungsalgorithmus erhalten, der eine Komponente bei der Erzeugung einer GIF-Datei ist, und verbietet den Entwicklern Freier Software die Verwendung dieses Algorithmus. Dies hat zur Folge, daß sich in den USA jegliche Freie Software, die die Generierung echter komprimierter GIFs ermöglicht, dem Risiko eines Gerichtsverfahrens ausgesetzt.

In den USA und einigen anderen Ländern kann es keine Freie Software für MP3 geben: 1998 wurde amerikanischen Entwicklern, die freie MP3-Programme geschrieben hatten, mit einer Patentklage gedroht, so daß sie gezwungen waren, diese Programme zurückzuziehen. Einige von ihnen sind nun in Europa verfügbar. Nimmt jedoch das Europäische Patentamt die geplanten Änderungen vor, könnte es damit auch hier vorbei sein.

Etwas später, ebenfalls 1998, bedrohte Microsoft mit dem Erhalt eines Patents bezüglich von Style Sheets das World Wide Web - nachdem der Konzern das WWW-Consortium ermutigt hatte, das entsprechende Merkmal in den Standard aufzunehmen. Es ist nicht das erste Mal, daß ein Standardisierungsgremium in einen Patentrachen gelockt wurde. Die öffentliche Reaktion brachte Microsoft dazu, von der Durchsetzung der Patentrechte abzusehen, aber nicht in jedem solchen Fall läßt sich mit Gnade rechnen.

Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen, hätte ich die Zeit, meine alte Mail nach weiteren Beispielen durchzugehen, und hätte ich den Platz, die Vorfälle zu beschreiben.

Was die Frage von Patenten anbelangt, so können die Entwickler freier Software gemeinsame Sache mit den meisten anderen Programmierern machen, drohen doch beide zu verlieren. Und nicht anders wird es den Entwicklern maßgeschneiderter Programme ergehen.

Natürlich bedeuten Softwarepatente nicht für alle und jeden einen Verlust. Wäre dies der Fall, so würde man sie schnell zu den Akten legen. Große Unternehmen besitzen häufig eine Vielzahl von Patenten und befinden sich in einer Situation, in der sie andere große und kleine Unternehmen zwingen können, mit ihnen Lizenzabkommen abzuschließen. Sie umgehen damit die meisten Probleme, die Patente hervorrufen können, und genießen zugleich einen großen Teil jener Macht, die aus dem Besitz von Patenten resultiert. Aus diesem Grund gehören multinationale Konzerne zu den Hauptunterstützern von Softwarepatenten, also jene Konzerne, deren Stimme beträchtliches Gewicht bei Regierungen hat.

Gelegentlich profitiert eine kleine Firma von einem Patent, wenn das patentierte Produkt so einfach ist, daß es dem Risiko einer Patentverletzung entgeht, und damit auch dem Zwang, eine Lizenzvereinbarung einzugehen. Und natürlich können sich alle diejenigen Patentinhaber, die keine Produkte entwickeln, aber Geld aus jenen herauspressen, die dies tun, sich auf ihrem Weg zur Bank ins Fäustchen lachen - während sie sich einer Weiterentwicklung in den Weg stellen.

Die Mehrheit der Softwareentwickler und ebenso die Anwender werden jedoch mit Softwarepatenten - die Fortschritt eher behindern denn unterstützen - den Kürzeren ziehen.

Es gab eine Zeit, in der die Leute Freie Software als eine absurde Idee betrachteten und uns die Fähigkeit absprachen, eine umfassende Zahl von Anwendungen zu entwickeln. Dies haben wir empirisch widerlegt, indem wir ein weites Feld an leistungsfähigen Programmen entwickelt haben, die die Freiheit des Anwenders achten. Es liegt heute im Bereich unserer Möglichkeiten, der Öffentlichkeit das gesamte Spektrum an Standardsoftware zur Verfügung zu stellen - wenn nicht genau dies verboten wird.

Softwarepatente drohen, dies zu tun. Es ist Zeit zu handeln. Weitere Informationen finden sich unter www.freepatents.org. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, dieses Anliegen zu unterstützen.

Aus dem Amerikanischen von Christoph Eyrich

Copyright 1999 Richard Stallman

Christoph Eyrich über den Hintergrund des Aufrufs von Richard Stallman

Am 24. und 25. Juni soll auf der Pariser Konferenz über Geistiges Eigentum ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, der in Europa ein Softwarepatent-System nach amerikanischem Vorbild einführen würde. Gegenwärtig ist Software in Europa nicht patentfähig,, genießt jedoch, ähnlich der Literatur, einen Urheberrechtsschutz.

Vorangegangen sind dem unter anderem ein im Juli 1996 erstellter Fragebogen zum Problem gewerblicher Schutzrechte in der Informationsgesellschaft und ein am 24. Juni 1997 von der Kommission vorgelegtes Grünbuch über das Gemeinschaftspatent und das Patentschutzsystem in Europa, das sich eine intensive Diskussion mit allen Interessierten (nota bene, nicht mit allen Betroffenen) zum Ziel gesetzt hatte. Dieses Grünbuch stellt einen Teil der "umfassenden Ersten Aktionspläne für Innovation in Europa'' dar. Zentral ist die Frage, ob die 1975 in Luxemburg von den damaligen Mitgliedsstaaten verabschiedete Konvention auf eine gesamteuropäische Rechtsgrundlage gestellt werden solle, um solchermaßen Unternehmen wie Entwicklern auf der Grundlage eines einheitlichen Patents einen umfassenden Patentschutz zu gewähren. Nicht zuletzt sei ein solches Gemeinschaftspatent notwendig, um "die Wettbewerbsfähigkeit innovativer Unternehmen in der Gemeinschaft zu erhalten" (Förderung der Innovation durch Patente - Folgemaßnahmen zum Grünbuch über das Gemeinschaftspatent und das Patentschutzsystem in Europa. Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß), sei doch die gegenwärtige Situation "dem Binnenmarkt abträglich'', da sie verhindere, "daß die Rechte überall in der Gemeinschaft effektiv durchgesetzt werden können."

Als Beleg dient ein Verweis auf die USA, die die Möglichkeit geschaffen hatten, "Ansprüche aus einem Computerprogramm als solche geltend zu machen", was sich positiv auf die Softwareindustrie ausgewirkt habe. Es überrascht nicht, daß Microsoft zur Untermauerung dieser These herangezogen wird. Verwiesen wird mithin auf genau jene Bedingungen für die Entwicklung von Software, vor denen Stallman die Europäer eindringlich warnt.