Rip this Stream!

Kein Format ist mehr sicher: Aufnahmeprogramme für Audio- und Videostreams

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Nachdem Napster praktisch Geschichte ist, tun sich in den Auseinandersetzungen um die Zukunft der Online-Musik bereits neue Schlachtfelder auf. Mit dem Aufkommen der Streaming Media-Piraterie stehen deutlicher denn je die alterprobten Begriffe des Musikbusiness zur Disposition.

Jon Clegg mag Internet-Radios. Manche Sender hat er sogar so ins Herz geschlossen, dass er ihr Programm am liebsten immer wieder hören würde. In den Zeiten des guten, alten terrestrischen Radios hätte er wahrscheinlich zu einer Minidisc oder einer Kassette gegriffen, um die Sendungen aufzunehmen und in der eigenen Sammlung zu konservieren. Auch für digitale Mitschnitte gibt es mittlerweile die ein oder andere Möglichkeit. Da aber keine Cleggs Anforderungen genügte, machte er sich Anfang letzten Jahres an die Arbeit und programmierte den Streamripper.

Der Clou dieses digitalen Tapedecks: Streamripper liest die Meta-Daten eines Shoutcast-MP3-Streams aus und kann aufgrund dieser Informationen alle gespielten Songs einzeln abspeichern - ganz so, wie es auch mit dem mittlerweile eingestellten deutschen RadioMP3-Angebot möglich war. Cleggs Programm fand bald großen Zuspruch. Es wurde von verschiedenen Computerzeitschriften gefeatured und brachte es sogar zu Erwähnungen in der Mainstream-Medienlandschaft.

So konnte das Programm fast zwangsläufig auch Live365.com nicht verborgen bleiben. Der Netzradio-Anbieter hostet fast 40.000 Radiostationen im MP3-Format. Viele dieser Stationen senden nicht live, sondern lassen ein aus einzelnen MP3s zusammengestelltes Programm in Endlosschleife laufen - ein ideales Einsatzgebiet für den Streamripper. Live365.com sieht in dessen Einsatz jedoch einen Verstoß gegen die eigenen Nutzungsbedingungen, die explizit das Abspeichern der ausgestrahlten Programme verbieten. Die Firma schickte Clegg deswegen Ende April eine Abmahnung. Darin warf man Clegg zudem vor, gegen den Digital Millennium Copyright Act zu verstoßen, der die Umgehung von Kopierschutzmechanismen unter Strafe stellt. Weil das von der Site verwendete MP3-Format ungeschützt ist, verwendet man einige HTML- und Skript-Tricks, um den direkten Zugriff auf Streams und Metadaten zu verhindern. Ende Mai führte Live365.com schließlich noch einen weiteren, höchst eigenwilligen Schutz gegen Cleggs Programm ein. Wer mit dem Streamripper auf einen der dort gehosteten Sender zugreift, lädt statt der Musik eine riesige HTML-Datei. Darin wird folgender Textabsatz bis zum Absturz des Aufnahme-Programms wiederholt:

"// DEFINITION clegg n - large swift fly the female of which sucks blood of various animals [syn horsefly, cleg, horse fly]"

Jon Clegg hat die Unterstützung für Live365.com-Streams mittlerweile aus seinem Programm entfernt. Doch für den Webradio-Hoster ist dies nur ein Etappensieg. Streamripper wird als Open-Source-Software vertrieben. So ist es nur eine Frage der Zeit, bis jemand ein abgewandeltes Programm veröffentlicht, das Live365.coms biologische Belehrungen einfach ignoriert.

Der Streamimg-Media-Underground

Neben dem Streamripper existieren bereits eine ganze Reihe weiterer Aufnahmeprogramme für Audio- und Videostreams (die wichtigsten sind im Anschluss an diesen Artikel kurz besprochen). Einer der Vorreiter war das Streambox-VCR-Programm, das den Download von Real- und Windows-Media-Streams erlaubt. Das Programm täuscht vor, ein autorisierter Media-Player zu sein und erhält dadurch vom Streaming-Server Zugriff auf die betreffenden Daten. Diese können dann geladen werden, ohne von einer Echtzeitübertragung abhängig zu sein. So können beispielsweise auch Nutzer geringer Bandbreiten in den Genuss hoch auflösender Musikvideos kommen.

Die Streambox VCR wurde vor etwa zwei Jahren als Beta-Version veröffentlicht und verbreitete sich sehr rasch im Netz. Zwar bauten die Streambox-Entwickler eine Art Sicherheitssystem in ihre Software ein, um den Zugriff auf autorisierte Streams zu beschränken. Doch RealNetworks reichte dieses Digital Rights Management (DRM) nicht. Kurzerhand klagte man gegen die Aufnahmesoftware, erwirkte Anfang 2000 eine einstweilige Verfügung und gewann im Herbst entgültig vor Gericht. Streambox stellte daraufhin die Entwicklung seiner VCR-Software ein. Doch diese hatten längst andere übernommen.

Das Programm ist heute im Netz auf zahlreichen Websites verfügbar. Cracker haben bereits Patches entwickelt, mit denen sich die DRM-Mechanismen der Streambox ausschalten und andere Funktionen optimieren lassen. Rund um die Streambox-VCR-Software sind bereits Ansätze zu einem Underground der Streaming-Media-Piraten zu beobachten. Über einschlägige Webforen tauscht man Tipps aus, wie sich dieser oder jener Stream auf die eigene Festplatte bannen lässt. Spezielle für diese Zwecke entwickelte Tools wie der Anfang diesen Jahres veröffentlichte URL Snooper lassen sich dazu benutzen, durch Skript-Konstruktionen versteckte Media-Dateien aufzuspüren und anschließend herunterzuladen. Mit Programmen wie dem Streambox Ripper oder Tinra werden die proprietären Formate anschließend in AVIs oder MP3s umgewandelt, um wenig später auf den einschlägigen Tauschbörsen aufzutauchen.

Kein Format ist sicher

Die Kopierschutzmechanismen der Streaming-Media-Formate sind dabei engagierten Download-Freunden kein großes Hindernis, wie eine aktuelle Studie der Firma Widevine Technologies belegt. Deren eindeutiges Fazit:

"Die angebliche Sicherheit der aktuellen Streaming-Media-Technologien ist in den meisten Fällen so schwach, dass sie bedeutungslos ist."

So setzt beispielsweise RealNetworks laut Widevine-Studie auf ein verblüffend simples Sicherheitskonzept. Um dem kostenpflichtigen RealPlayer Plus mitzuteilen, welche Streams er aufnehmen darf und welche nicht, genügt ein einziges Bit im Header des Streams. Wer diese Abfrage abschalten will, muss dazu nur einen recht simplen Client-seitigen Crack benutzen.

Apples Quicktime hat sogar gleich ganz auf jeden Schutz der Inhalte verzichtet. Noch gibt es keine Software zum Aufzeichnen von Quicktime-Inhalten. Doch dass einige Streaming-Websites aus diesem Grund auf Quicktime umstellen, betrachten die Autoren der Widevine-Studie eher als Kuriosum:

"Dadurch, dass sie sehenswerte Inhalte exklusiv in diesem Format anbieten, verkürzen sie ironischerweise die Zeit bis zu dem Tag, an dem diese Software entwickelt wird."

Als einziges Format setzt Microsofts Windows Media 8 auf eine Komplett-Verschlüsselung der Inhalte. Doch auch diese Methode ist anfällig für zahlreiche Angriffsmöglichkeiten. So können "virtuelle Treiber" die Daten abgreifen, wenn sie zur Ausgabe an Sound- oder Grafikkarte geschickt werden. Von diesen in der Widevine-Studie als "Screen Scraping" beziehungsweise "Speaker sucking" bezeichneten Möglichkeiten machen bereits zahlreiche Programme wie etwa der Total Recorder oder Creatives Sound Blaster Live Recorder Gebrauch. Auch anderen klassischen Angriffsmöglichkeiten gegen Kryptographie wie etwa einem zum "Man in the middle" umfunktionierten Proxy-Server ist Windows Media laut der Studie nicht gewachsen.

Widevine veröffentlicht seine scharfe Analyse allerdings nicht ohne Hintergedanken. Die Firma hat selbst eine unter dem Namen Widevine Cypher vertriebene Sicherheitslösung für Streaming Media entwickelt. Das System setzt auf Realtime-Verschlüsselung und schaltet den Stream automatisch ab, sobald es laufende Aufnahmeprogramme auf dem Rechner des Endusers entdeckt. Doch der Streaming Media-Experte und Vorbis-Entwickler Jack Moffit glaubt nicht, dass dies irgend jemanden an der Aufnahme der Streams hindern wird. Im Zweifelsfall würden die Inhalte sowieso nach der Entschlüsselung aufgenommen, so dass verschlüsselte Übertragung praktisch unwirksam sei. Moffit weiter:

"Dies ist nur eine weitere Firma, die auf einen Aspekt der Technologie verweist, der völlig unwichtig ist - in der Hofnung, niemand nehme wahr, dass die große, stahlverstärkte Tür überhaupt nicht mit der Wand verbunden ist."

Mehr als nur eine Frage des Formats

Tatsächlich lassen sich insbesondere Audiodaten problemlos und mit wenigen Verlusten über den Audio-Ausgang der Soundkarte aufnehmen. Dieser alte Trick wirft allerdings einige juristische Fragen auf. Das Nutzen solcher Tools wie der Streambox-VCR-Software mag in einigen Fällen illegal sein. Wenn damit beispielsweise ein Kopierschutz umgangen wird, stellt dies in den USA einen Verstoß gegen den den Digital Millennium Copyright Act dar. Kann aber ein einfaches Audio-Kabel bereits als "Circumvention Device" angesehen werden? Wie steht es um Treiber, die eine Aufnahme durch Umlenken der Datenflüsse ermöglichen? Und was kann wirklich als Kopierschutz bezeichnet werden? Das Kopierschutz-Bit im Header des RealAudio-Streams? Die Skripte, mit denen zahlreiche Site-Betreiber ihre Quelldateien verstecken? Oder die persönlichen Schmähungen, mit denen Live365.com Jon Cleggs Streamripper zum Absturz brachte?

Doch neben solchen Detailfragen stellt der Trend zur Streaming-Media-Piraterie einige viel grundsätzlichere Glaubenssätze des Online-Musikbusiness in Frage. Lange Jahre haben Musikindustrie und Verwertungsgesellschaften, Gerichte und Internet-Unternehmen versucht, im Netz die Strukturen des alten Musikbusiness nachzubilden. Streaming Media galt als Weiterführung des Radio- und Fernsehgedankens, Downloads als digitale Entsprechung des realen Tonträgers. Kamen neue Technologien auf den Markt, suchte man verzweifelt nach einer Entsprechung in der Welt der analogen Medienwirtschaft.

Doch deren Begriffe und Modelle stehen jetzt einmal mehr zur Disposition. Programme wie Jon Cleggs Streamripper kratzen am Mythos der flüchtigen Medien. Denn wenn im Endeffekt jeder Stream mit ein paar Tricks auch aufgenommen werden kann - lässt sich dann überhaupt noch sinnvoll zwischen den Medientypen Stream und Download trennen? Withney Broussard, als Anwalt der New Yorker Kanzlei Selverne, Mandelbaum & Mintz Spezialist für rechtliche Fragen der Online-Musikdistribution, ist schon aus eigener Erfahrung anderer Ansicht:

"Der einzige Unterschied zwischen einem Stream und einem Download liegt im Verhalten des Empfängers. Wenn ich 'Sympathy for the devil' als 128kbps-MP3-Datei von Napster herunterlade und sie [nach dem Anhören] lösche, ist es ein "Stream". Wenn ich sie behalte, ist es ein 'Download'. Wenn ich beim Streamripper auf Aufnahme drücke, während ich einen 128kbps-Webcast von "Sympathy for the devil" anhöre, ist dies ein 'Download'. Mache ich das nicht, ist es ein 'Stream'."

Statt sich weiter auf diese überholten Begriffe zu berufen, schlagen Broussard und andere Experten die einheitliche Verwendung des Begriffs "Digital Phonorecord Delivery" für die Übermittlung vom Audiodaten im Netz vor. Dabei geht es allerdings um mehr als nur begriffliche Spitzfindigkeiten. Die Einführung eines neuen Medienbegriffs müsste auch zu neuen Abrechnungssätzen der Verwertungsgesellschaften und zu neuen Preisstrukturen im Online-Musikverkauf führen. Vielleicht müsste man sich sogar ganz von dem Gedanken verabschieden, dass sich Musik im Netz als greifbares Produkt verkaufen lässt. Doch bis sich solch ein Bewusstseinswandel durchgesetzt hat, werden Musikfreunde wohl noch einige Streams downloaden und Downloads streamen dürfen.

Ausgesuchte Aufnahme-Programme

Winamp(Win): Wie viele Medienplayer verbirgt Winamp seine Aufnahmefunktion, anstatt sie an die große Glocke zu hängen. MP3-Streams lassen sich sehr bequem über das MPEG-Input-Plug-In aufnehmen, andere über den WAV-Writer. Ältere Versionen des Programms erlaubten das Abspeichern beziehungsweise Konvertieren von Windows Media Audioinhalten. Aufgrund von Lizenzvereinbarungen mit Microsoft ist dies ab Version 2.XX nicht mehr möglich. Ältere Winamp-Versionen sind aber weiterhin im Netz erhältlich.

Macamp(MAC): Kann ebenfalls Streams aufzeichnen.

Streamripper(Win/Unix): Freeware zum komfortablen Aufnehmen von Shoutcast-MP3-Streams. Anstatt den Stream komplett aufzunehmen, werden die einzelnen Songs scheibchenweise und richtig benannt auf die Festplatte gebannt.

StreamRipper 32 (Win): Weiterentwicklung des Streamrippers.

Bitbop Tuner (Win): Sucht in Streams nach vorher definierten Musikern und nimmt automatisch deren Songs auf.

Voquette(Win): Flexliber Recorder für Real Audio-Inhalte. Funktioniert nach Angaben des Herstellers aber nur mit US-Versionen von Windows.

ASFRecorder(Win): Zum Aufnehmen von Windows Media Streams.

Snapz Pro(MAC): Speichert Videoausgaben als Quicktime-Movie.

Camtasia (Win): Speichert Videoausgaben als AVI-Movie.

Total Recorder (Win): Speichert Soundausgaben anderer Programme auf der Festplatte ab.

VSound (Linux): Speichert Soundausgaben anderer Programme auf der Festplatte ab.