Widerstände gegen Cybercrime-Abkommen aus eigenen Reihen

Lücke für Spione stellt das Abkommen in Frage

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das vor wenigen Wochen der Öffentlichkeit vorgestellte Cybercrime-Abkommen wird derzeit erneut überarbeitet. Nach Informationen des österreichischen Netzmagazins Futurezone stieß vor allem die Ausnahmeregelung bei einigen Staaten auf Widerspruch, nach dem die Staaten den Artikel 3, der nationale Gesetze gegen das illegale Abfangen von Daten fordert, nicht anerkennen müssen. Dies sei dann möglich, wenn das Abhören nicht mit "unlauteren Absichten" verknüpft sei.

Was unter "unlauter" verstanden werden soll, darauf konnten sich insbesondere Großbritannien, USA, Frankreich, Deutschland und Japan nicht einigen. Ist doch bei den einen die Wirtschaftsspionage gesetzlich erlaubt, bei den anderen hingegen nicht.

So sieht das Ermächtigungsgesetz für den britischen Abhörgeheimdienst GCHQ von 1994 vor, "das ökonomische Wohlergehen des Vereinigten Königreichs in Beziehung zu Aktionen oder Ansichten von Personen außerhalb der britischen Inseln zu fördern". Auch die US-Regierung hatte 1993 eine politische Richtlinie erlassen, die umgangssprachlich unter dem Motto "das Spielfeld einebnen" bekannt wurde. Demnach sollten die NSA und die CIA für US-Geschäfte bei ausländischen Vertragsverhandlungen unterstützend tätig sein.

Nach Auskunft des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss gegenüber Telepolis steht nun fest, dass das Cybercrime-Abkommen nicht mehr wie geplant im Dezember im Europarat verabschiedet werden soll. Zunächst soll im Dezember die 24. Entwurfsfassung veröffentlicht werden, die dann ausführlich in der Öffentlichkeit diskutiert werden kann. Sie soll auch einen Kommentar enthalten, der die einzelnen Artikel begründet. Einen Abschluss der Verhandlungen erwartet Tauss frühestens im Frühjahr nächsten Jahres.