Bundesregierung gab Abhörlisten der NSA zurück

Gauckbehörde hatte Liste mit Anforderungen für "Signal Interception".

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die "National Sigint Requirement List" des amerikanischen Geheimdienstes "National Security Agency" (NSA) war in den Händen des DDR-Auslandsgeheimdienstes HVA. Auf 4.258 Seiten listet das Top-secret-Dokument auf, in welchen Ländern was mit welchen Mitteln abgehört werden sollte. Rund 30 Seiten der Unterlagen zeigten, was die Amerikaner an der deutschen Innen- oder Außenpolitik und Nuklear- und militärischer Forschung besonders interessierte.

Wie der Spiegel jetzt berichtete, übergab die Bundesregierung 1992 die Liste, die sich in den Archiven der Gauckbehörde befunden hatte, zurück an die NSA. Kopien existieren laut Gauckbehörde nicht. Das Bundesinnenministerium rechtfertigt die Aktion damit, daß man "aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages mit den Vereinigten Staaten" verpflichtet gewesen sei, "deren Verschlußsachen vor unbefugter Kenntnisnahme zu schützen".

Laut Gesetz dürfen Originaldokumente deutscher und fremder Geheimdienste allerdings nur dann aus dem Gauckarchiv entnommen werden, "wenn das Wohl des Bundes oder eines Landes" bedroht ist und die Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag vorliegt. Das Gremium wußte jedoch von dem Vorgang nichts.