Bedenklicher Kreuzzug für den Ausbau des Copyrights

Bei den Prozessen gegen DeCSS hat die Medienindustrie erste Erfolge errungen.

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Die zwei Gerichtsverfahren gegen die Betreiber von Websites, die das Programm DeCSS, mit dem sich die Verschlüsselung (CSS) von DVDs umgehen lässt, zum Herunterladen bereitstellen, sind zentrale Rechtskonflikte, die zusammen mit der ähnlich gelagerten Klage von RealNetworks gegen Streambox und dem Prozess der Recording Industry Association of America gegen MP3.com den Rahmen des Urheberrechts im digitalen Zeitalter definieren werden. Insbesondere geht es dabei darum, welche Rechte sich der Käufer einer Datei erwirbt, denn die Unternehmen setzen offenbar entschlossen darauf, letztlich Dateien nur einmalig zu verkaufen und jede Kopie, selbst wenn sie nur zum persönlichen Gebrauch erstellt wird, technisch und juristisch zu verhindern. Im Fall von DeCSS geht es auch darum, auf welcher Plattform DVDs abgespielt werden können, denn CSS ist kein Kopierschutz für die Datei, da sich der Inhalt kopieren lässt, ohne etwas entschlüsseln zu müssen.

Was bislang selbstverständlich bei urheberrechtlich geschützten Produkten war, dass man sie kopieren und Freunden weitergeben kann, wird zunehmend mehr durch technische Sicherungen in Frage gestellt, die mit begleitenden Gesetzen Kopieren auch für den persönlichen Gebrauch letztlich zu einem Straftatbestand machen. Die Unternehmen scheinen alles darauf zu setzen, möglichst viel Geld aus den Käufern herauszupressen und die kostenlose Zirkulation der Informationen weitgehend zu unterbinden. Keineswegs sicher ist freilich bei dieser Strategie, ob damit letztlich wirklich mehr Profit erzielt werden kann, denn letztlich führen auch Kopien zu Käufen, weil damit die Aufmerksamkeit potentieller Kunden geweckt wird. Klar jedoch ist, dass mit der zunehmenden Kommerzialisierung von Informationen, die offenbar das Ziel hat, Informationen nur noch on demand anzubieten und ansonsten in die Informationstechnik die aus der Biotechnologie stammende, dort gleichfalls höchst umstrittene Terminatortechnologie einzuführen. Wenn jetzt die ersten Musik-CDs mit Kopierschutz herauskommen, so zeigt dies, dass der Trend in diese Richtung geht. Opfer dieser Entwicklung ist langfristig das kulturelle Klima in den Gesellschaften, deren Kreativität und Innovation versiegen könnte, wenn gerade mit einer Technik, die erstmals eine leichte und weltweite Zugänglichkeit von Informationen erlaubt, eben diese weit mehr beschränkt wird, als dies jemals zuvor der Fall war. Sollte auch das Recht der Menschen auf das Kopieren legal erworbener Inhalte zum persönlichen Gebrauch durch technische Maßnahmen und die begleitenden Rechtsvorschriften indirekt ausgehebelt werden, so wären die Gesetzgeber endlich aufgefordert, auch die Rechte der Käufer stärker zu machen.

In New York hat das Gericht am Donnerstag dem Antrag der Motion Pictures Association of America (MPAA stattgegeben und in einer einstweiligen Verfügung drei in New York ansässigen Betreibern von Websites untersagt, das Programm DeCSS weiter im Netz anzubieten oder es auf andere Weise herzustellen, zu importieren und der Allgemeinheit anzubieten. DeCSS ist nach Meinung des Richters primär darauf ausgerichtet, den Kopierschutz von DVDs zu umgehen. Den Klägern wird dabei zugestanden, dass sie technische Maßnahmen ergreifen können, die wirksam den Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Werke schützen sowie die Rechte der Kläger schützen, technisch zu kontrollieren, "ob ein Endverbraucher nichtautorisierte Kopien der urheberrechtlich geschützten Werke oder Teile von ihnen reproduzieren, herstellen, anpassen, öffentlich zur Aufführung bringen und/oder vertreiben kann." Der Richter äußerte, dass die Kläger mit großer Wahrscheinlichkeit den Prozess gewinnen werden.

Jack Valentin, Präsident und CEO der MPAA, feierte natürlich den ersten Sieg: "Die Rechtssprechung des Richters Kaplan stellt einen großen Sieg für alle kreativen Künstler und Verbraucher auf der ganzen Welt dar. Ich glaube, dass sie für jeden als Warnung dient, der sich überlegt, geistiges Eigentum zu stehlen." Das Posten von Entschlüsselungsprogrammen vergleicht er mit dem Herstellen und Verteilen von Schlüsseln für Läden: "Die Schlüssel haben keinen anderen Zweck, als die Schlösser zu umgehen, die zwischen Dieb und den Waren stehen, auf die er aus ist."

Die Verteidigung unter der Führung der EFF argumentierte, dass das Reverse-Engineering von CSS im Rahmen des LiVid-Projekts erfolgt sein, was für "Linux Video and DVD Project" steht, mit dem Programme entwickelt werden, mit denen Videos und DVDs auch auf einer Linux-Plattform abgespielt werden können. Bislang konnten DVDs nur auf Windows- oder Macsystemen abgespielt werden. Angeblich habe die DVD-CCA (DVD Copy Control Association) nicht einmal auf die Anfrage der Linux-Entwickler nach einer CSS-Lizenz reagiert, weswegen man zum Zweck der Interoperabilität zum reverse engineering gegriffen habe. Die Frage ist, ob reverse engineering auf jeden Fall als ein Diebstahl des geistigen Eigentums ausgelegt wird und ob die Umgehung der Verschlüsselung zum Zweck des Abspielens einer DVD auf einer Linux-Plattform tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung ist. John Gilmore von der EFF befürchtet, ein Sieg der Medienindustrie könnte zur Folge haben, dass "es illegal wird, Open-Source-Produkte herzustellen, die mit proprietären Produkten zur Darstellung von urheberrechtlich geschützten Inhalten interoperabel sind und/oder zu diesen in Konkurrenz treten können." Überdies beansprucht die Verteidigung, dass Programme wie DeCSS vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt seien.

"DVD encryption does nothing to prevent content piracy. A pirate doesn't have to know how to decode DVDs to make bit-for-bit copies of them by the thousands. And no DVD player can distinguish between a legally distributed original and a pirated bit-for-bit copy. The amount of protection content producers get from DVD is exactly zero.

Why is the DVDCA lying? That's easy -- because the lie sounds a lot better than admitting that DVD is a fraud designed to line the pockets of a few selected players in the consumer-electronics industry. The DVDCA's real issue isn't protection of the market for DVD films, it's control of the market for DVD *players*." (Zitat von Eric S. Raymond)

Der Richter hatte zunächst einen Antrag der EFF auf Verschiebung abgelehnt und während der Verhandlung dann die Verteidigung wegen mangelnder Vorbereitung gerügt. Zwei der drei Verteidiger nahmen an der Verhandlung über eine Videokonferenzleitung teil. Ausgenommen von der gerichtlichen Verfügung wurden lediglich die Websites, die Links zu DeCSS anbieten. Die Vertreter der Filmindustrie wollten auch diese Links verbieten lassen.

In einem kalifornischen Prozess, der auf eine Klage der DVD-CCA gegen zahlreiche genannte Betreiber von Websites auf der ganzen Welt, die DeCSS anbieten, wegen Diebstahls von Handelsgeheimnissen durch reverse engineering oder "Hacken" zurückgeht, wurde am Freitag gleichfalls eine einstweilige Verfügung ausgesprochen. Untersagt wird allen Websites, ob sie sich in Kalifornien oder anderswo befinden, weiterhin DeCSS anzubieten. Theoretisch betroffen wären davon Hunderte von Websites auf der ganzen Welt, deren Zahl täglich zunimmt. Auch hier bezog der Richter nicht jene Websites ein, die lediglich Links auf das veröffentlichte "Handelsgeheimnis" gelegt hatten, da ein solches Verbot zu allgemein wäre und die Funktionsweise des Internet unterminieren würde. Überdies, so fügte der Richter hinzu, seien die Links auch keine große Gefahr für die Unternehmen, wenn die Websites, die DeCSS anbieten, sich der gerichtlichen Verfügung beugen.

Der Entscheid des kalifornischen Gerichts entbehrt freilich nicht einer gewissen Komik, denn es ist kaum vorstellbar, dass sich die vielen Menschen, die jetzt überall auf der Welt DeCSS anbieten und sich mit den Beklagten solidarisch erklären, der Verfügung beugen werden. Und das zeigt auch einmal wieder, wie das Internet die Gesetzgebung einzelner Länder aushebeln kann. Nicht umsonst versucht vor allem die amerikanische Medienindustrie mit allen Kräften, weltweit die Urheberrechte zu verschärfen.

Während die Amerikaner ansonsten mit der Unterzeichnung von internationalen Abkommen sehr "zurückhaltend" sind, macht sich die Regierung im Fall des Schutzes des geistigen Eigentums besonders stark, weil es dort um die Sicherung der eigenen Märkte geht. Was sich auf der Ebene der Informationsindustrie derzeit abspielt, spiegelt sich auch in der Biotechnologie. So findet beispielsweise Ende Januar wieder ein Treffen der UNEP statt, um endlich im Rahmen des Abkommens über den Schutz der biologischen Vielfalt zu einer Einigung beim Protocol on Biosafety zu finden, das den grenzüberschreitenden Handel von genetisch veränderten Organismen regeln soll. Die USA blockiert auch hier, zusammen mit anderen Ländern der sogenannten Miami-Gruppe, das Abkommen (Internationales Abkommen über den Handel mit genetisch veränderten Organismen gescheitert), weil es den Unterzeichnerstaaten das Recht auf nationale Regelungen und die Möglichkeit einräumen würde, vor dem Import erst einmal die Risiken für Umwelt und Gesundheit abschätzen und mitunter den Import so verhindern zu können. Die USA will hingegen auch den Handel mit genetisch veränderten Organismen nach den internationalen Abkommen der WTO geregelt haben, wodurch der Export des biologischen geistigen Eigentums kaum behindert würde.