Selbstverpflichtung vs. Rechtsanspruch

Wenn es um Geld geht, ist Moral kein ausreichender Schutz

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Die explosionsartige Steigerung der Benutzerzahlen des Internet geht einher mit einer immer stärker werdenden Kommerzialisierung der Angebote. Dies mag man grundsätzlich bedauern, doch wird diese Entwicklung kaum aufzuhalten sein. Doch damit das Internet ein funktionierender Marktplatz werden kann, müssen zunächst einige grundsätzliche Bedingungen hergestellt werden. Denn für wirtschaftliche Transaktionen muss bei den Transaktionspartnern ein Minimum an wechselseitigem Vertrauen vorhanden sein, damit Transaktionen überhaupt zustande kommen können.

Ein wichtiger Aspekt ist hierbei, in wie weit Geschäftsvorgänge für die Kunden Nebenfolgen zeitigen, die von diesen nicht gewünscht werden. Die Nutzung von geheim übertragenen GUIDs (Vergabe von ID-Nummern durch Cursorbilder), mit deren Hilfe von Unternehmen Benutzerprofile angelegt werden können, haben die bisherigen Regelungen, die - vor allem in den USA - im wesentlichen auf Selbstverpflichtungen und Zertifizierungen durch vermeintlich unabhängige Prüfinstanzen aufbauen, in Misskredit gebracht.

Die bösen Buben und ihre Streiche

In der letzten Zeit waren vor allem drei Firmen ins Visier der Netzöffentlichkeit geraten: Intel, Microsoft und RealNetworks. Intel hat in die Prozessorreihe Pentium III eine eindeutige Kennung eingebaut. Mit dieser ist der Rechner und damit, bei entsprechenden Vorkehrungen, auch der Besitzer bzw. Benutzer des Rechners eindeutig zu identifizieren. Microsoft hat die Programme seiner Office-Pakete so gestaltet, dass in den Dokumenten, die mit diesen Programmen erstellt werden, ebenfalls eindeutige Kennungen mitgespeichert werden. Auf diese Weise ist es zumindest denkbar, den Autor eines entsprechenden Dokuments zu identifizieren (Microsoft und Privacy).

RealNetworks wiederum verschickte mit seinem RealPlayer eine eindeutige Kennung bei der Registrierung des kostenlosen PlugIns und bei jeder Anforderung einer Datei für den Player. Auch hier ist, bei Kenntnis der Registrierungsdaten, die Identifizierung der Benutzer möglich und zudem ist es denkbar, Benutzerprofile anzulegen, mit denen bspw. die Vorlieben für Musikstücke evaluiert werden und so gezielt Werbung gemacht werden kann (Die reuigen Sünder wollen zu Heiligen in Sachen Privacy werden).

Keine bösen Absichten?

Es ist nicht überraschend, dass die ertappten Sünder, sofern sie überhaupt bereit sind oder waren, den Sachverhalt zu bestätigen, entweder beteuern, dass die Versendung oder Speicherung einer GUID nur unabsichtlich oder ausschließlich zum Wohle der Kunden und Benutzer des jeweiligen Produkts geschehen würde.

Grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass man entsprechende GUIDs für Zwecke nutzen kann, die den Benutzern des Produkts zugute kommen. So könnten Prozessor-IDs für die Generierung digitaler Signaturen genutzt werden oder zum Zwecke der vereinfachten Anmeldung bei Web-Portalen mit jeweils persönlichen Einstellungen; weitere nutzbringende Anwendungen sind sicherlich denkbar. Doch dies stellt nur die eine Seite der Medaille dar, denn ebenso, wie man einen Baseball-Schläger für das Spiel oder zu recht brutalen Zwecken benutzen kann, ist es natürlich immer auch möglich, eine GUID zu Zwecken zu verwenden, die definitiv nicht im Interesse der Benutzer eines Produkts liegen. Dabei ist die Verwendung eindeutiger Kennungen kein neues Vorgehen und somit die damit einhergehenden Fragen und Probleme ebenfalls nicht gerade brandneu. Jede Ethernet-Netzwerkkarte besitzt eine weltweit eindeutige MAC-Adresse; auch hier ist es zumindest denkbar, diese Kennung dazu zu verwenden, ohne Wissen des Rechnernutzers Informationen über ihn und seine Aktivitäten im Internet zu sammeln.

Es ist jedoch zu vermuten, dass die Entdeckung entsprechender Kennungen in aktuellen Produkten deshalb zu umfangreichen Sorgen und Protesten führte, weil erst die Kommerzialisierung des Internet das notwendige Problembewusstsein geweckt hat. Als die MAC-Adresse der Ethernetkarten eingeführt wurde, war die Nutzung von Netzwerken im wesentlichen auf große Institutionen, Unternehmen und Universitäten beschränkt. Die Nutzer in den Einrichtungen der ersten und zweiten Art haben dort ihre Arbeit verrichtet und kaum persönliche Interessen verfolgt bzw. verfolgen können. So konnten sie auch kaum personenbezogene Informationen hinterlassen, die von kommerziellen Interesse sein konnten (abgesehen vielleicht von der Möglichkeit, genaue Abrechnungsinformationen über die getätigten Transaktionen und damit Leistungsprofile der Benutzer zu erstellen). Die Benutzer in Universitäten lebten und arbeiteten in einem Klima des allgemeinen Vertrauens; die Idee, man könne in den Blick eines - wenn auch kommerziellen - Big Brothers kommen, wäre damals und dort eher ungewöhnlich gewesen. Datenschutzprobleme jener Zeit bestanden vor allem in der Sammelwut der Behörden, nicht in der Nutzung entsprechender Daten zu kommerziellen Zwecken.

Problemlösungen

Grundsätzlich liegen wohl drei Lösungsmöglichkeiten vor, um Benutzer vor den ungewollten Auswirkungen solcher nicht sichtbaren Mechanismen zur Informationssammlung zu schützen:

  1. Gar nichts tun im Sinne der Nichtbenutzung der betreffenden Produkte
  2. Selbstverpflichtung der Unternehmen, die gesammelten Informationen nicht zu missbrauchen oder aber, solche Informationen erst gar nicht zu sammeln, also auch die entsprechenden Mechanismen nicht zu gebrauchen
  3. Gesetzliche Regelungen

Die erste Alternative ist in der allergrößten Zahl der Fälle kein praktikabler Ausweg. Faktisch ist es für viele Computernutzer kaum noch möglich, die Benutzung von Microsoft-Produkten zu vermeiden. Das Bundling von Hardware mit Software ist zum einen ein für die Kunden recht günstiger Weg, legal in den Besitz von Software zu kommen. Das Ausweichen auf die Produkte anderer Hersteller ist zudem kein Ausweg (auch nicht eine andere Hardware-Plattform), solange nicht klar ist, ob hier nicht ähnliche Fallstricke zu befürchten sind. Hinzu kommt, dass die Bereitschaft gering ist, mehrere Hundert DM für Software auszugeben, wenn doch entsprechende Programme mit dem Rechner geliefert werden.

Das Ausweichen auf LINUX ist zur Zeit keine Alternative für den durchschnittlichen Anwender, der nur ab und zu einen Text, eine Tabellenkalkulation oder eine kleine Datenbank anlegt und benutzt: das dazu notwendige Wissen ist einfach noch zu groß, die Pflege einer LINUX-Installation zu aufwendig, außerdem gibt es hierfür keine oder kaum Spiele. Warum also ein neues Betriebssystem installieren, wenn doch bereits ein Produkt von Microsoft zur Verfügung steht?

Eine Selbstverpflichtung der Unternehmen als zweite Alternative, sich entsprechend selbstauferlegter Regeln zu verhalten, wird vor allem in den USA, aber inzwischen auch in der EU und in Deutschland ganz besonders von den entsprechenden Unternehmen präferiert. Entweder erlegen sich die Unternehmen dabei selbst einen Verhaltenskodex auf, dessen Einhaltung sie dann ihren Kunden zusichern. Oder aber es wird eine unabhängige Institution ins Leben gerufen, die die Einhaltung vorgegebener Standards zertifiziert und überwacht. Grundsätzlich ist wichtig, dass die Regelungen zum Schutz der "privacy" eine Angelegenheit der Unternehmen sind und nicht von staatlicher Seite stammen.

Damit ist die dritte Alternative auch schon genannt. Staatliche Stellen, letztlich also nationale Regierungen, oder supranationale Institutionen wie die EU legen durch Gesetzgebung fest, welche Standards im Umgang mit personenbezogenen Daten gelten sollen, wie diese Standards durchgesetzt werden und welche Verfahrensweisen einzuschlagen sind, wenn es Verstöße gegen die festgelegten Standards und Regelungen geben sollte.

Politische Philosophie als Argumentationshilfe

Die erstgenannte Alternative ist, wie schon oben bemerkt, keine praktikable Handlungsmöglichkeit; einige Gründe wurden bereits genannt. Ernsthaft können also nur die zweite und dritte Alternative der Selbstverpflichtung oder der staatlichen Regelungen durch Gesetzgebung in Betracht gezogen werden. Dabei wird die Präferierung der Selbstverpflichtung von Seiten der Unternehmen nicht nur ökonomisch, sondern auch weltanschaulich, um nicht zu sagen philosophisch, angepriesen.

Die ökonomische Argumentation ist relativ einfach. Staatliche Regelungen würden, so die betroffenen Unternehmen, den Internethandel behindern, somit die erreichbaren Umsätze und Gewinne verringern und auf diese Weise letztlich Arbeitsplätze gefährden bzw. gar vernichten oder doch zumindest die Schaffung von neuen Jobs verhindern. In Zeiten einer zumindest in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland recht hohen Arbeitslosigkeit finden diese recht einfach gestrickten Argumente trotzdem durchaus Gehör.

Die weltanschauliche bzw. philosophische Begründung liegt in der Ansicht, dass staatliche Regelungen ungerechtfertigte Eingriffe in das Leben und Handeln der Bürger in demokratisch verfassten Gesellschaften sei. Dabei kann man sich auf in der Politischen Philosophie durchaus illustre Namen wie John C. Harsanyi, James W. Buchanan, John Rawls oder Robert Nozick berufen. Die Thesen dieser Autoren werden so verstanden, dass der Staat und seine Institutionen es zur Aufgabe haben, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Bürger eines demokratischen Staates in größtmöglicher Freiheit leben können.

Es gilt jedoch zu betonen, dass die verschiedenen Vertreter liberaler Positionen sehr verschiedene Ansichten darüber hegen, wie diese Aufgabe zu lösen sei. So hat John Rawls in seinem epochalem Werk "A Theorie of Justice" (Deutsch: "Eine Theorie der Gerechtigkeit") gerade nicht die These vertreten, dass der Staat ein Minimal- oder Nachtwächterstaat sein solle. Die Institutionen des Staates müssen für ihn so gestaltet werden, dass sie Ungleichverteilungen von Macht und Besitz nur dann zulassen, wenn diese Ungleichverteilung zum Vorteil aller Bürger des Staates dienen. Ist dies nicht der Fall, müssen Regelungen in Kraft gesetzt werden, die den gegebenen Zustand in die Richtung einer Gleichverteilung verändern bzw. die Inhaber von Macht und Besitz dazu verpflichten, ihre Güter zum Nutzen der Allgemeinheit und insbesondere zum Nutzen der am schlechtesten Gestellten einer Gesellschaft zu verwenden (in diesem Sinne kann man bspw. auch Grundgesetz, Artikel 14, Absatz 2: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen" verstehen).

Der Staat und seine Institutionen sind also nach dieser liberalen Auffassung durchaus berechtigt, in die Freiheitsrechte der Bürger soweit einzugreifen, dass grobe Ungleichverteilungen an Gütern und damit Ungerechtigkeiten abgemildert oder behoben werden können. Die Rechtfertigung für dieses Eingriffsrecht sieht Rawls darin, dass alle Bürger, sollten sie ihren eigenen Platz in der Gesellschaft nicht kennen und nicht wissen, ob sie arm oder reich, mächtig oder ohnmächtig sind, diesen Eingriffen zustimmen würden, da nur auf diese Weise die Chance gegeben ist, dass sie ihre Lebensentwürfe erfolgreich realisieren können.

Dagegen steht die als "libertär" - im Kontrast zu "liberal" - bezeichnete Position vor allem von Robert Nozick. Er geht davon aus, dass sich der Staat mit seinen Institutionen, soweit es nur möglich ist, aus dem Leben und Handeln der Bürger heraushalten soll. Für ihn sind die Aufgaben des Staates darin erschöpft, den Frieden nach außen hin zu verteidigen und das Eigentum, die Rechte und Freiheiten der Menschen zu schützen. Nicht zu seinen Aufgaben gehört es, Ungleichheiten der Verteilung von Gütern zu beseitigen. Sofern das Handeln der Menschen nicht mit den Aufgaben des Staates kollidiert, soll sich dieser zurückhalten.

Aus dieser Position der Politischen Philosophie lässt sich eine Legitimierung für die Ansicht ableiten, dass die Probleme des Internethandels bzw. des Internet als Ganzem nicht durch neue Gesetze, sondern nur durch Vereinbarungen zwischen den Benutzern des Internet gelöst werden können (wobei ich nicht unbedingt unterstelle, dass die Adepten des Neoliberalismus diese Legitimierung kennen würden). Tatsächlich schlägt ja auch John Perry Barlow mit seiner Unabhängigkeitserklärung des Internet in eine ähnliche Kerbe: Regierungen sollen sich aus dem Internet gefälligst heraushalten.

Interpretiert man die libertäre Position als eine radikaldemokratische, so hat sie durchaus Anziehungskraft. Allerdings nimmt sie dann auch einen im negativen Sinne utopischen Charakter an. Denn Nozick setzt voraus, dass sich die Menschen in der libertären Gesellschaft ihrer Vernunft bedienen und dafür sorgen, stabile Verhältnisse herzustellen. In wie weit jedoch eine Gesellschaft vernünftig oder zumindest stabil ist, wenn in ihr gigantische Gefälle hinsichtlich des Besitzes an Gütern existieren, bleibt noch zu beantworten.

Betrachtet man existierende Gesellschaften mit entsprechenden Wohlstands- und Machtgefällen, so ist wenigstens empirisch festzustellen, dass eine Reihe dieser Gemeinwesen Instabilitäten aufweisen. Entscheidend jedoch ist, dass entsprechende Ungleichverteilungen die Grundlagen eines demokratischen Gemeinwesens zerstören können, da die Bedingungen zur politischen Partizipation und Entscheidungsfindung für viele Menschen nicht mehr gegeben sind, wenn es ihnen an bestimmten Grundgütern fehlt. Dabei sind Grundgüter nicht nur materieller Art, sondern bspw. auch der freie Zugang zu Bildung und Information.

Selbstverpflichtung vs. Rechtsanspruch

Selbst wenn das Internet exponentielle Zuwachsraten in Bezug auf die Benutzer aufzeigt, ist es noch lange kein Massenmedium wie das Fernsehen. Trotzdem aber ist sein Einfluss auf das Leben vieler Menschen vor allem in den industrialisierten Ländern der Nordhalbkugel nicht zu leugnen. Dabei muss nicht einmal auf Auswüchse wie Internet-Sucht verwiesen werden. Die Tatsache, dass sich Regierungen mit dem Thema Internet zunehmend intensiv beschäftigen, zeigt zu Genüge, dass die Wirkung dieses Kommunikationsmittels weit über technische Aspekte hinausgeht und das soziale Miteinander vieler Menschen betrifft.

Es ist nun die Frage zu stellen, ob die Regelung des sozialen Umgangs der Menschen ausschließlich deren Privatsache sein soll oder aber ob es Teilgebiete gibt, die durch staatliche Eingriffe bestimmt sein sollen. Liberale Positionen optieren für letzteres, libertäre für ersteres. Doch bisher war ausschließlich vom Umgang von Menschen mit Menschen die Rede; bei der Diskussion um den Internethandel geht es aber in erster Linie um den Umgang von Menschen mit kooperativen Akteuren wie Unternehmen. Hier ist immer schon anzunehmen, dass eine Ungleichverteilung von Grundgütern vorliegt. Der Besuch einer Webseite ermöglicht es dem Anbieter, ohne unmittelbares Wissen der Benutzer Informationen über diese zu sammeln. Verschärft wird diese Situation durch die Möglichkeiten bewusst verdeckter Informationssammlung durch die oben bereits angesprochenen Techniken. Hier interagieren also nicht Gleiche miteinander, sondern es herrscht eine Asymmetrie der Handlungsmöglichkeiten.

An den oben genannten Beispielen, insbesondere im Falle von Microsoft, ist gut zu erkennen, das die Rechte und Freiheiten der Benutzer durch solche Asymmetrien zunehmend eingeschränkt werden können. Es entstehen beispielsweise durch proprietäre Dateiformate und inkompatible Programme Abhängigkeiten, die den Freiraum für zukünftige Entscheidungen einengen. Damit wird aber auch die Grundlage einer liberalen Gesellschaft langfristig untergraben. Die völlige Enthaltung staatlicher Institutionen in Fragen der Regelung des Handels und des sozialen Umgangs von Menschen mit Menschen und von Menschen mit kooperativen Akteuren wie Unternehmen ist somit weitaus negativer zu bewerten als die maßvolle Einschränkung von Freiheitsrechten, um eben diese langfristig zu erhalten.

Daraus sollte man auf politisch verantwortlicher Seite schließen, dass es durchaus im Sinne eines liberalen sozialen Umgangs ist, Ungleichverteilungen an Grundgütern und damit auch an Marktmacht durch gesetzliche Regelungen abzumildern. Wie in vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft gilt es auch in Fragen des Umgangs mit dem Internet den Primat der Politik gegenüber der Marktmacht von Unternehmen zurückzugewinnen, gerade um den freien Handel zu schützen.

Konkret gesprochen bedeutet dies, dass in all jenen Konfliktbereichen, in denen von Seiten der Unternehmen für Selbstverpflichtungen plädiert wird, die Schaffung von Rechtsansprüchen zwar nicht immer, aber doch in sehr vielen Fällen wahrscheinlich die weitaus bessere Alternative sein wird. Es kann für die staatlichen Institutionen nicht nur Aufgabe sein, Infrastrukturen für die Nutzung des Internet zu schaffen und ansonsten die Gestaltung der modi operandi im Netz den Unternehmen zu überlassen, wie dies beispielsweise die Initiative D21(Die Wirtschaft wird es machen) wünscht.

Es muss unabhängige Instanzen geben, vor denen die Benutzer des Internet - und das sind ja nicht nur einzelne Menschen, sondern auch Unternehmen jeder Größe - ihre Rechte einklagen können, wenn andere Wege nicht zu Einigungen der Kontrahenten führen. Privatwirtschaftlich organisierte Instanzen unterliegen hierbei gleichsam a priori dem Verdacht, diese Unabhängigkeit nicht leisten zu können, da sie letztlich darauf angewiesen sind, Gewinne zu erwirtschaften. Es erscheint intuitiv unglaubwürdig, dass ein an Gewinn orientiertes Unternehmen im Falle eines Konfliktfalles seinen Kunden Nachteile verschaffen würde.