DoS-Angriffe aus dem deutschen Innenministerium auf Websites im Ausland?

Innenminister Schily überlegt offenbar ernsthaft, dem deutschen Recht entzogene Nazi-Websites in den USA lahmzulegen

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Wie Frank Patalong von Spiegel Online berichtet, überlege Innenminister Schily auch, im Kampf gegen Neonazis im Internet zu Hackerangriffen auf unliebsame Websites zurückzugreifen, die durch die amerikanische Verfassung vor dem Zugriff des deutschen Rechts geschützt sind.

Auf Anfrage von Spiegel Online habe Dirk Inger, Sprecher von Schily, gesagt, dass etwa DoS-Angriffe auf Websites nicht "im Unrechtsbereich anzusiedeln" seien. Das ist natürlich erstaunlich, denn just diese Form von Angriffen hat vielen Politikern erst letztes Jahr, als einige kommerzielle Websites wie Yahoo kurz nicht zu erreichen waren, die möglichen Gefahren deutlich gemacht. Schily hatte daraufhin eine Internet Task Force gegründet (Schilys Cyberwar), plötzlich zündeten auch die amerikanischen Bedrohungsszenarien der Infrastruktur durch Cracker, Kriminelle und Terroristen und wurde Sicherheit und Ordnung ganz oben auf die Liste gesetzt, was das Internet anbelangt. Hatte man bislang DoS-Angriffe eher in den Bereich von Cyberterrorismus oder gar Infowar geschoben, so scheint der deutsche Innenminister, wenn es nur um den vermeintlich guten Zweck geht, die deutsche Rechtsordnung auch im Ausland durchzusetzen, nun auch zu den terroristischen Mitteln greifen zu wollen.

Dirk Inger rechtfertigte das so, hinter DoS-Angriffe im Auftrag des Staates stehe "der Gedanke der Verteidigung unserer Rechtsordnung gegen rechtswidrige Angriffe unter bewusster Ausnutzung der Internationalität des Mediums Internet". Entschieden habe man noch nicht, mit welchen Mitteln man die deutsche Rechtsordnung im Internet schützen wolle, man werde sich dafür im Hinblick auf "Recht, Effektivität und Erfolgsaussicht" entscheiden. Nachdem Recht und Erfolgsaussicht, eigentlich dasselbe, durch Verdoppelung gegenüber dem Recht hervorgehoben werden, zeigt das möglicherweise die Entschlossenheit, tatsächlich so gegen Websites von Neonazis vorgehen zu wollen.

Im Dezember 2000 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Internet-Veröffentlichungen im Sinne der Volksverhetzung auch dann bestraft werden können, wenn sie im Ausland begangen wurden (Update: Leugnung des Holocaust im Internet nach deutschem Recht strafbar). Verurteilt werden lässt sich freilich nur derjenige, der nach Deutschland einreist und etwa im Ausland auf einer Webseite den Holocaust geleugnet hat. Das Urteil ist allerdings keineswegs ein Freibrief, nun alle neonazistischen Websites abschießen zu dürfen, zumal es dabei nur um den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 oder des § 130 Abs. 3 StGB) in Verbindung mit einer möglichen Friedensstörung ging. Verantwortlich gemacht kann laut Bundesgerichtshof nur der Autor, nicht der Provider.

Auch schon dieses Urteil fand in den USA nicht gerade nur einen positiven Widerhall (Wachsende Besorgnis über BGH-Urteil gegen Holocaust-Leugner). Wie die Washington Post am 21. 12. 2000 schrieb, zeigte sich auch das Justizministerium damals skeptisch, weil die Durchsetzung der Rechtssprechung, wenn der Autor nicht nach Deutschland einreist, die Möglichkeit beinhalten müsste, dass dieser ausgeliefert werde. Da aber steht die amerikanische Verfassung dagegen. Bürgerrechtsorganisationen warnten davor, dass dieses Vorgehen durchaus auch nach hinten losgehen könnte, wenn etwa autoritäre Staaten aufgrund ihrer Rechtsordnung ähnliches machen würden.

Die Frage wäre da, ob Schily es auch noch so gut fände, wenn etwa eine "Eingreiftruppe" aus China, Nordkorea oder Burma Webseiten von deutschen Providern abschießt, die zwar gegen Landesgesetze verstoßen mögen, nach deutschem Recht aber von der Verfassung geschützt sind. Deutschland dürfte sich jedenfalls ziemlich unbeliebt machen, wenn es mit solchen Wildwest-Methoden beginnen sollte. Und sollten deutsche Behörden solche Angriffe ausführen, dann dürfte auch die Justiz größere Schwierigkeiten haben, strafrechtlich gegen Menschen vorzugehen, die ebenfalls solche Methoden einsetzen.

Laut Washington Post sagte Schily im Dezember letzten Jahres, dass die deutsche Regierung die Grenzen internationaler Handlungsfähigkeit erkannt habe und nach anderen Wegen suche, Menschen, die neonazistische und nach Deutschland gerichtete Webseiten ins Netz stellen, vor amerikanische Gerichte zu bringen. Man überlege auch, so Schily weiter, neonazistische Sites von Deutschland aus durch Überflutung mit Anfragen zu schließen.