Biologische Waffen oder zivile Forschung?

Probleme mit der Biowaffenkonvention - ein (Streit)Gespräch

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Ein (Streit)Gespräch mit dem Zellbiologen Jan van Aken (Sunshine Project, Hamburg) und dem Genetikprofessor Erhard Geißler (Max-Delbrück-Centrum, Berlin) zu Wirkung und Reformbedarf der Biowaffenkonvention.

Mit der Biowaffenkonvention von 1972 sollte die Gefahr eines offensiven Einsatzes von biologischen Kampfstoffen eingedämmt werden. Ist dieses Ziel erreicht worden?

Erhard Geißler

Erhard Geißler: Das Ziel ist zweifellos leider nicht erreicht worden: Die Sowjetunion, nicht nur Partnerstaat, sondern sogar Depositarmacht der Konvention, hat noch nach deren Inkrafttreten ein sehr umfangreiches Biowaffen-Programm aufgelegt, das erst 1992 offiziell beendet worden ist. Ebenso hat der Irak bis zum Golfkrieg Biowaffen produziert und munitioniert. Er war damals zwar noch kein Vertragspartner, hatte das Abkommen aber signiert und war insofern wenigstens politisch an seine Einhaltung gebunden. Soweit die Fakten. Sowohl westliche als auch russische Geheimdienste behaupten, dass zehn bis zwölf weitere Staaten B-Waffenprogramme betreiben, aber das ist von Außenstehenden schwer einzuschätzen, zumal die Geheimdienste auf diesem Gebiet bisher ziemlich versagt haben.

Jan van Aken

Jan van Aken: Zu ihrer Frage ein klares Jein. Die von Herrn Geißler genannten Beispiele machen zwar deutlich, dass die Biowaffenkonvention leicht umgangen werden kann. Andererseits hat sie sicherlich zur weltweiten Ächtung von Biowaffen beigetragen und verhindert, dass es nicht nur ein atomares, sondern auch ein biologisches Wettrüsten gegeben hat.

Wieso, bzw. an welchen Punkten sollte die Konvention gestärkt werden?

Jan van Aken: Die Konvention ist ein zahnloser Tiger. Sie verbietet zwar jegliche Entwicklung von Biowaffen, sieht aber keinerlei Verifikationsmaßnahmen vor. 1972 mag es noch für viele Länder rein technisch fast unmöglich gewesen sein, biologische Waffen im großen Maßstab zu produzieren, doch durch die Revolution in der Biotechnologie hat sich dieses Bild radikal geändert. Wir brauchen jetzt eine internationale Vereinbarung, die z.B. Labor- und Exportkontrollen festschreibt, um die Einhaltung der Biowaffenkonvention zu überwachen.

Erhard Geißler: Ich gehe noch weiter. Eine der gravierenden Schwächen der B-Waffen-Konvention ist, dass sie entsprechende Forschungsarbeiten überhaupt nicht erfasst. Das sollte unbedingt geändert werden, da auch im Laborbetrieb hergestellte Mengen biologischer und Toxin-Kampfmittel eine Gefahr darstellen können. Natürlich kann man solche Arbeiten nicht verbieten. Sie sind unerlässlich mindestens für den Gesundheitsschutz. Aber sie müssen so transparent sein, dass eine Waffenentwicklung unter dem Deckmantel friedlicher Forschung verhindert wird. Weiter erlaubt die Konvention Arbeiten für prophylaktische, schützende und andere friedliche Zwecke - was dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Neben den fehlenden Kontrollbestimmungen gibt es keine Festlegungen, wie im Fall von Verstößen gegen die Konvention zu reagieren ist. Auch hier besteht Nachholbedarf.

Wo sehen Sie dabei Probleme?

Erhard Geißler: Der bisherige Verlauf der Beratungen in Genf über ein entsprechendes Zusatzprotokoll zur Konvention zeigt, dass unterschiedlichste Staaten(gruppen) aus unterschiedlichsten Motiven vor einer wirklich ernsthaften Stärkung der Konvention zurückschrecken.

Jan van Aken: Ich sehe das Kernproblem jeder Verifikation in der Dual-use-Problematik, die Herr Geißler schon angesprochen hat: Praktisch das gesamte Wissen und jegliche Ausrüstung, die für ein offensives Biowaffen-Programm benötigt wird, kann auch für die zivile Forschung in Medizin und Biologie angewendet werden. Ob ein bestimmtes Experiment offensiver oder defensiver Natur ist, liegt allein in der Absicht der jeweiligen Forscher begründet. Zudem sind ja alle Organismen natürlichen Ursprungs und können auch für nützliche Zwecke eingesetzt werden. Das macht natürlich eine echte Verifikation sehr schwierig. Alle Experten sind sich einig, dass ein Staat im Zweifelsfall Mittel und Wege finden könnte, um das Verbot zu umgehen. Ein effektives Verifikationsregime wäre allerdings zumindest in der Lage, die Kosten für ein heimliches B-Waffen-Programm massiv in die Höhe zu treiben und damit die "Atombombe des kleinen Mannes" für viele Staaten unerreichbar zu machen.

Erhard Geißler: Ich stimme Herrn van Aken zu, fürchte aber, dass ein wirklich effektives Verifikationssystem noch nicht in Sicht ist. Das zeigt sich erschreckend deutlich an dem Maulkorb, mit dem die Expertengruppe ausgestattet wurde, die seit nunmehr sechs Jahren mit der Erarbeitung eines Zusatzprotokolls zur Konvention beschäftigt ist. Ihr Mandat lautet, Kontrollbestimmungen auszuarbeiten, die "so wenig intrusiv wie möglich" sind, mit anderen Worten: so oberflächlich wie's geht.

Einige Experten unterscheiden zudem zwischen offensiver und defensiver Forschung. Ist eine solche Unterscheidung überhaupt zulässig?

Jan van Aken: Auch hier spielt wieder die Dual-use Problematik hinein. Wenn ich z.B. das Botulinum-Toxin produziere, um es als Medikament einzusetzen, ist das zivile Forschung. Wenn ich mit der gleichen Apparatur die gleiche Menge Toxin produziere, um sie als Waffe einzusetzen, ist das offensive Forschung. Ein Pockenvirus ist zunächst nichts anderes als ein natürlicher Krankheitserreger. Erst wenn jemand es mit einer kriegerischen Absicht produziert, wird es zur Biowaffe. Selbst Impfstoffe haben Dual-use-Charakter. Die Entwicklung eines Impfstoffes gegen Milzbrand wirkt auf den ersten Blick eindeutig defensiv. Möchte ein Angreifer jedoch Milzbrand als Waffe einsetzen, müsste er auch einen Impfstoff für die eigene Streitmacht und Bevölkerung bereithalten. Damit könnte eine Milzbrand-Impfung auch als Hinweis auf ein Offensivprogramm gewertet werden. Erst in der Gesamtbetrachtung der B-Waffenforschung eines Landes lässt sich vielleicht entscheiden, ob hier wirklich nur defensive Absichten verfolgt werden. Wer große Mengen Milzbrand-Bakterien produziert, dürfte Schwierigkeiten haben, das mit einer defensiven oder medizinischen Forschung zu rechtfertigen. Ebenso gibt es für genmanipulierte Bakterien, die Impfungen umgehen, kaum zivile Erklärungen.

Erhard Geißler: Natürlich muss man zwischen offensiv und defensiv motivierten Aktivitäten unterscheiden. Experten sind sich aber schon seit den zwanziger Jahren weltweit einig, dass die Entwicklung effektiver Schutzmaßnahmen genaue Kenntnis der Biowaffen voraussetzt, die ein Gegner möglicherweise zum Einsatz bringt. Ich kann mich dabei aber van Akens Ansicht nicht anschließen, dass es kein ziviles - oder sagen wir in unserem Zusammenhang besser: defensives - Motiv für Arbeiten mit Krankheitserregern gibt, die beispielsweise Immunbarrieren überwinden können (oder die gegen Antibiotika resistent sind): Gerade vor denen muss man sich ja schützen können, vor allem dann, wenn damit gerechnet werden muss, dass die andere Seite biologische Kampfmittel auf solche Weise optimiert.

Selbst wenn derartige Arbeiten tatsächlich nur zum Schutz durchgeführt werden, kann man natürlich nicht ausschließen, dass von anderen das wiederum als Bedrohung wahrgenommen wird - eine teuflische Situation, die nur durch totale, weltweite Transparenz entspannt werden könnte - aber wie will man das derzeit auf dieser Erde erreichen? Um eine solche Transparenz zu erreichen (und auch, um die Technologielücke zwischen Nord und Süd zu verkleinern und Impfstoffe für Entwicklungsländer kostengünstig herzustellen) haben wir vor knapp zehn Jahren ein - vor allem von Entwicklungsländern damals sehr begrüßtes - internationales "Vaccines-for-Peace"-Programm vorgeschlagen und weltweit zur Diskussion gestellt. Vor allem Entwicklungsländer, aber auch die Russen haben diesen Vorschlag sehr begrüßt und unterstützt. In den NATO-Staaten sind wir dagegen verständlicherweise auf einhellige Ablehnung gestoßen.

Die USA gehen in Kolumbien mit genetisch veränderten Pilzen gegen Drogenanpflanzungen vor. Ist das nicht ein "Nebenprodukt" der sogenannten Defensivforschung?

Erhard Geißler: Das ist ein sehr vielschichtiges Problem, zu dem ich noch keine klare Meinung habe. Es hat aber nichts mit biologischer Kriegsführung zu tun, sondern mit dem legitimen Versuch, die internationale Rauschgiftkriminalität mittels biologischer Schädlingsbekämpfung einzudämmen. Ich bedaure angesichts der bereits angesprochenen Schwierigkeiten sehr, dass dies jetzt gelegentlich im gleichen Zusammenhang mit biologischer Kriegsführung genannt wird: Das kann sich auf die Stärkung der B-Waffen-Konvention nur kontraproduktiv auswirken.

Jan van Aken: Der Begriff der "biologischen Schädlingsbekämpfung" führt hier in die Irre, denn die Drogenpflanzen sind ja kein Unkraut oder Schädling in der Landwirtschaft, sondern die von den Bauern angebaute Nutzpflanze. So sehr ich mit Professor Geissler einer Meinung bin, dass die internationale Rauschgiftkriminalität bekämpft werden muss: Auch hier darf der Zweck nicht die Mittel heiligen. Gerade in Kolumbien ist die Drogenbekämpfung Teil des Bürgerkrieges, und der Einsatz von Killerpilzen zur Vernichtung von Cocapflanzen wäre nichts anderes als der Gebrauch einer biologischen Waffe im Bürgerkrieg.

Die Biowaffen-Konvention verbietet jeden nicht-friedlichen Einsatz biologischer Mittel gegen Menschen, Tiere oder Pflanzen. Dies gilt zweifelsfrei auch für innerstaatliche Konflikte, es sind auch keinerlei Ausnahmen für polizeiliche Anwendungen vorgesehen. Diese Projekte bedrohen den weltweiten, rigorosen Konsens gegen biologischen Waffen. Gerade angesichts der steigenden Gefahr durch biologische Waffen müssen alle Schritte vermieden werden, die die globale Ächtung aller Biowaffen in Frage stellen könnten.

Inwieweit hat die Genforschung Einfluss auf die Entwicklung von biologischen Kampfstoffen genommen?

Erhard Geißler: Ich habe schon in meinem Beitrag für das 1984er Jahrbuch des Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstituts SIPRI über "genetic engineering and biological warfare" darauf hingewiesen, dass es auch auf diesem Gebiet Chancen und Risiken gibt: Mit den Methoden der molekularen Biotechnologie (und nicht nur der Genforschung im engeren Sinne) kann man sowohl Bio- und Toxinwaffen sowie deren Einsatzmöglichkeiten optimieren, als auch Schutzmaßnahmen verbessern.

Jan van Aken: In der Vergangenheit waren die Auswirkungen aber sicherlich nur sehr begrenzt. Die wirkliche Bedrohung liegt in der zukünftigen Entwicklung. Wenn die Ergebnisse der Humangenomforschung zum Beispiel militärisch genutzt werden, können wir es in 10 bis 20 Jahren mit völlig neuen Waffensystemen zu tun haben, die viel tiefer als bisher in das hineinreichen, was wir sind, was uns als Menschen ausmacht. Ethnisch selektive Waffen sind nur ein - theoretisches - Anwendungsbeispiel, das uns möglicherweise bevorsteht. Bislang ist praktisch jede Schlüsseltechnologie - vom Schwarzpulver bis zu Elektronik und Raketentechnologie - auch massiv für militärische Zwecke eingesetzt worden. Angesichts der ungeheuren Eingriffstiefe von Bio- und Gentechnologie sollte die Menschheit alles daran setzen, den militärischen Missbrauch der modernen Biologie zu verhindern.

Muss die Biowaffenkonvention unter diesem Gesichtspunkt nicht erweitert werden?

Erhard Geißler: Hier sehe ich keinen unmittelbaren Handlungsbedarf; die letzten Überprüfungskonferenzen zur Konvention haben in den alle Partnerstaaten zumindest politisch bindenden Schlusserklärungen deutlich klargestellt, dass auch entsprechend manipulierte Krankheitserreger und Toxine bzw. entsprechende Aktivitäten mit von der Konvention erfasst werden.

Im Übrigen möchte ich zu Herrn van Akens letzter Bemerkung noch anmerken, dass der Einsatz biologischer Kampfmittel auch schon vor der Einführung entsprechender Schlüsseltechnologien erfolgte. Ob der Todeszug der Pest im 14. Jahrhundert wirklich auf biologische Kriegsführung zurückzuführen war, wie viele behaupten, lässt sich im Nachhinein nicht mehr beweisen. Dokumentarisch belegt ist hingegen, dass britische Invasionstruppen Pocken bereits im 18. Jahrhundert gegen aufständische Indianerstämme einsetzten. Was andererseits das Konzept der "ethnischen Waffen" anbelangt, das ja auch nicht von der Sequenzanalyse des menschlichen Erbgutes ausgelöst wurde, sondern mindestens schon in den sechziger Jahren diskutiert wurde, so deuten gerade die Ergebnisse der Sequenzanalyse an, dass diese Vorstellung höchst unrealistisch ist: ethnische Unterschiede können im Genom kaum ausgemacht werden.

Jan van Aken: Herr Geissler hat bereits erwähnt, dass auf den letzten Überprüfungskonferenzen auch die Gentechnik eine Rolle gespielt hat. Im November diesen Jahres kommt in Genf die 5. Überprüfungskonferenz der Konvention zusammen. Dort müssen mögliche Schlupflöcher in der Konvention gestopft und die allumfassende Gültigkeit des B-Waffenverbotes bekräftigt werden. Jegliche Anwendung biologischer Waffen - ob gegen Menschen, Tiere, Pflanzen oder Material, ob in Kriegen, Bürgerkriegen oder sonstigen Konflikten - muss prinzipiell geächtet werden. Damit wären dann auch die Killerpilze im Drogenkrieg oder gentechnische B-Waffen verboten.

Wann erwarten Sie ein Ergebnis der laufenden Arbeit der Expertenkommission in Form einer reformierten Biowaffenkonvention?

Jan van Aken: In den nächsten vier Monaten finden die entscheidenden Verhandlungen statt, eine Lösung ist noch nicht in Sicht. Noch blockieren einige Staaten - allen voran die USA - ein starkes Protokoll. Ich hoffe noch darauf, dass sich die Betonköpfe im letzten Monat auf ein Protokoll einigen, dass zumindest in Ansätzen eine vernünftige Verifikation erlaubt. Im schlimmsten Falle wird es jetzt keine Einigung geben und die Verifikation der B-Waffenkonvention auf unbestimmte Zeit vertagt. Das würde fast schon einem Scheitern der ganzen B-Waffen-Konvention gleichkommen, würde es doch das Signal aussenden, dass die internationale Staatengemeinschaft an einer vernünftigen Kontrolle von B-Waffen nicht wirklich interessiert ist.

Erhard Geißler: Ich muss mich dem negativen Urteil leider anschließen. Selbst wenn es die Gruppe - wie erhofft - in diesem Jahr schafft, einen entsprechenden Protokollentwurf einvernehmlich fertigzustellen, muss der ja anschließend von den Partnerstaaten gebilligt und ratifiziert werden. Was aber, wenn ein wichtiger Staat das Protokoll nicht sanktioniert?

Außerdem fürchte ich, dass eine Einigung über einen Vertragstext mit so viel Zugeständnissen erkauft werden könnte, dass das ganze Zusatzprotokoll dann nicht die vielen, vielen Seiten Papier (und die dafür gefällten Bäume) wert ist, die zu Druck der Tausenden von Formulierungsvorschlägen und der zahlreichen inzwischen festiggestellten Protokollentwürfe verbraucht worden sind. Viel wichtiger, aber wenigstens gleichrangig hielte ich eine internationale transparente Initiative zur Vorbereitung auf den Ernstfall: Was können wir gemeinsam dann tun, wenn es tatsächlich einem Schurkenstaat, einer terroristischen Vereinigung oder einem einzelnen Verbrecher einfällt, ein biologisches oder Toxin-Kampfmittel einzusetzen?

Denken Sie, das man dem Problem im Rahmen der UNO gerecht wird?

Jan van Aken: Auf jeden Fall. Gerade weil die B-Waffenproblematik so komplex ist, müssen wir hier ein ganzes System an Maßnahmen ins Auge fassen. NEben der Biowaffenkonvention sind auch noch andere UN-Instrumente denkbar, wie z.B. ein internationales Strafrecht zur Verfolgung von B-Waffen-Tätern. Allerdings ist jede UN-Konvention nur so stark wie die Gesellschaft, die sie umsetzt.

Hier ist noch ein gerüttelt Maß an Aufklärung notwendig, um dem Thema in der Politik und den betroffenen Wissenschaften den Stellenwert zu geben, den es verdient. Bislang ist das Wissen und das Bewusstsein um den möglichen militärischen Missbrauch biologischer oder medizinischer Errungenschaften nicht sehr verbreitet. Es ist ein erklärtes Ziel des Sunshine Projekts, gerade in den betroffenen Wissenschaften das Bewusstsein um die militärischen Implikationen der eigenen Forschung zu schärfen. Für alle Interessierten werden wir deshalb am 9. Juni in Dresden am Deutschen Hygiene Museum eine Fachtagung zu Biowaffen durchführen.

Erhard Geißler: Es gibt ja auch keine andere Möglichkeit. Wenn man sich aber bereit finden würde, gemeinsam über geeignete Schutzmaßnahmen nachzudenken, müsste dies unbedingt zusammen mit der Weltgesundheitsorganisation WHO, der Welternährungsorganisation FAO und dem Internationalen Tierseucheninstitut IOE geschehen, natürlich auch unter Einziehung der einschlägig engagierten Nichtregierungsorganisationen.