Schafft Italien die Meinungsfreiheit ab?

Alle Websites, die Informationen verbreiten, sollen nach dem Presserecht registriert werden

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Italien hat seit Generationen, besonders aber seit den 20er Jahren, ein Faible für Ständevertretungen. Und so haben auch die Journalisten ihre Kammer, den Ordine dei Giornalisti mit seinen Unterverbänden (Homepage des lombardischen Unterverbandes). Mitglied kann da nicht jeder werden: Voraussetzung sind mehrere Artikel, die in gedruckten Publikationen erschienen sind – Onlineartikel gelten nicht.

Wie alle Ständevertretungen (man denke an unsere Ärzte und Kaminkehrer) sind auch die italienischen Berufsjournalisten rührend darum bemüht, für die einwandfreie Qualität ihrer Dienstleistung zu sorgen. So setzte sich der Vorsitzende des katholischen Presseverbandes Unione cattolica stampa italiana, Paolo Scandaletti (klingt schlecht erfunden, aber der Name ist echt), seit Monaten für eine Veränderung des Presserechts ein: "Si dovrebbe intanto pretendere che i siti che diffondono informazione siano iscritti nei registri stampa dei tribunali, con dei responsabili, come le altre testate a stampa e radioteletrasmesse" – (Man müsste sich einstweilen darauf verständigen, dass sich die Sites, die Informationen verbreiten, mit ihren Verantwortlichen wie andere Pressetitel oder Radiosendungen in die Presseregister bei den Gerichtshöfen einschreiben.")

"Sites, die Informationen verbreiten?" Kann das ernst gemeint sein? Welche Site verbreitet keine Information, und sei es das Lieblingsfressen des Familiendackels? Scandalettis Forderung mag erschrecken. Wesentlich bestürzender ist, dass daraus bereits Rechtsrealität wurde.

Am 21. März 2001 wurde das italienische Presserecht einstimmig geändert. Der neue Text definiert als prodotto editoriale ein "Produkt, das entweder auf Paper [...] oder mit den Mitteln der Informationstechnik realisiert wird, und das für die Publikation oder jedenfalls die Verbreitung von Informationen bei der Öffentlichkeit bestimmt ist." Diese Definition dürfte eigentlich auf jede Webseite zutreffen und entspricht weitgehend den Forderungen Scandalettis.

Wer nun sein prodotto editoriale erstellen will, muss eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Da wäre erst einmal ein Direktor zu benennen, der zwangsweise Mitglied im ordine sein muss, was – wir erinnern uns – nur Journalisten offen steht, die ihre Profession durch Printartikel nachweisen können. Zweitens ist die Registrierung beim örtlichen Gericht erforderlich, und drittens die Entrichtung einer Steuer von über 400 Mark. Kurzum: Hürden, die für so gut wie jede italienische Amateursite den Garaus bedeutet hätten.

Der Aufschrei der Entrüstung war gewaltig. Alle Online-Magazine (ganz besonders die Liebhaberprojekte) hatten nur noch ein Thema. Bedeutende Privatseiten machten vorübergehend zu (z. B. Archeologia.com ). Auch die Printmedien konnten diese Diskussion nicht mit Schweigen übergehen. Kurzum: Sehr schlechte Presse für ein Parlament, das im Wahlkampf steht.

Die italienische Politik gibt sich bestürzt. Vannino Chiti, Vater des Gesetzes, meinte letzte Woche zu Internetsites von Privatpersonen, Gemeinden, Vereinigungen usw.: "Die machen doch keine prodotti editoriali, oder?" Eigentlich nicht – aber nach den Buchstaben seines eigenen Gesetzes schon.

In der Zwischenzeit hat man sich Gedanken gemacht, wie man sich aus dem Schlamassel zieht. Alles war gar nicht so gemeint. So verbreitet Chiti jetzt, die Gesetzgebung habe nur bezweckt, Onlinejournalisten genau dieselben Privilegien zukommen lassen zu können wie den Journalisten von Printmedien – gemeint sind Steuervorteile und staatliche Unterstützung. Dieselbe Begründung gibt auch Giuseppe Giulietti, der das Gesetz eingebracht hatte. Eine endgültige Klärung aber können nur die Ausführungsbestimmungen verschaffen, die bislang immer noch fehlen.

Scheint also alles noch einmal gut gegangen zu sein. Archeologia.com und die anderen Websites sind wieder online, und die ganze Aufregung scheint nur auf "bösartige Interpretationen" (Chiti) zurückzugehen. So einfach ist es jedoch nicht. Es sieht vielmehr so aus, als sei das Gesetz in seiner vollen Tragweite von den Pressure-Groups (sprich: den Journalistenverbänden) so geplant worden und dass es dank der Politiker-Dummheit den Gesetzgebungsprozess passiert hatte.

Was die Ständevertretungslobby wollte, ist dank der relativ klaren Aussagen von Scandaletti und anderer schon seit November letzten Jahres klar. Im letzten Jahr wurde bereits über das Gesetz in seiner jetzigen Form diskutiert. Immer ging es den Journalistenverbänden dabei um "Qualitätssicherung". Dass man der Online-Konkurrenz Steuervorteile verschaffen wollte, kam dabei nie zur Sprache.

Die Politik hätte weit mehr als ein halbes Jahr Zeit gehabt, deutlich zu machen, dass es ihr um die Gleichstellung von Online-Journalisten geht, was aber nicht geschah. Im Gegenteil: Chiti war letzte Woche noch verdutzt über die Tragweite seines eigenen Gesetzes, das er seit Dienstag/Mittwoch ganz anders interpretiert – offensichtlich haben seine Referenten ein anstrengendes Wochenende hinter sich.

Scandaletti wird enttäuscht sein. Der schrieb nämlich schon im Juni 2000 in Desk, der USCI-Zeitschrift, dass das weltweite Internet natürlich unkontrollierbar sei, dass aber dennoch ein Fortschritt möglich wäre, richteten die einzelnen Länder analoge Institutionen zur Registrierung von Presseorganen bei italienischen Gerichten ein. Ja, der Heilige Vater weiß von was er spricht, wenn er Paolo Scandaletti in einer Rede für den Beitrag lobt, den die UCSI zur Evangelisierung leistet.