Streit um das neue Urhebervertragsrecht

Verleger-Kampagne droht mit "Entlassung" der freien Journalisten und Künstler

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In Hamburg diskutierten Vertreter der Parteien mit freien Medienschaffenden und Verlegern die geplante Gesetzesnovelle. Diese richtet sich gegen die Monopolmacht der Medienkonzerne über Rechte und Vergütung von "Content"-Produzenten.

Für viele Tageszeitungsleser begann die Lektüre gestern mit einem Schrecken: An prominenter Stelle starrte ihnen aus einer gewaltigen, halbseitengroßen Anzeige ein unheimliches Konterfei entgegen, starrer Blick, Nadelstreifenanzug, ein Mundwinkel wie zu höhnischem Grinsen hochgezogen. Daneben in fetten Lettern die Drohung: "Viele freie Mitarbeiter verlieren ihren Job. Was soll daran sozial sein?" Helmut Heinen, der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, tritt hier auf - mit der Initiative Kulturwirtschaft für ein anderes Urhebervertragsgesetz.

Im Anzeigentext gehen die Drohungen weiter, freie Mitarbeiter in Verlagen und Werbeagenturen würden "fast keine Chance" mehr bekommen, angeblich ins Haus stehende Nachforderungen der Urheber würden auf die Liquidität drücken, Sparmaßnahmen wären erforderlich. In einer Art Divide-et-impera-Strategie wird versucht, Festangestellte gegen die "Freien" aufzuhetzen: "Das Gesetz kann sogar den Angestellten schaden", deren Arbeitsplätze kämen angeblich in Gefahr, wenn die Medienkonzerne etwa ihre freien Schreiber nicht mehr nach Lust und Laune mit ein paar Groschen pro Zeile abspeisen könnten. Die Medien-Gewerkschaft VER.DI spricht von einem Missbrauch der Medienmacht durch die Verleger.

Hintergrund ist der seit gut einem Jahr laufende Disput zwischen den Medienkonzernen einerseits, Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und den Urheberorganisationen andererseits um den von der rot-grünen Regierung geplanten Gesetzesentwurf zum Urhebervertragsrecht (Justizministerin kämpft gegen die Entrechtung der Kreativen). Der Entwurf wurde in erster Lesung im Bundestag beraten und soll noch in diesem Jahr in die zweite und letzte Lesung vor der Verabschiedung gehen. Vor allem sollen künftig Urheber und Künstler endlich für jede Verwertung ihrer Werke angemessen vergütet werden.

In Hamburg wurde das Urheberrecht gestern zum Wahlkampfthema einer gut besuchten Diskussion im "Museum der Kommunikation". Vertreter von CDU, FDP, SPD und Grünen diskutierten mit freien Medienschaffenden und Verlegern, wobei es zu einem Schlagabtausch der bekannten ideologischen Positionen von Deregulierung, freiem Markt und angeblicher Vertragsfreiheit mit den Opfern der mächtigen Medienmonopole kam. Journalisten, Musiker, Autoren klagten ihre Rechte auf angemessene Entlohnung und faire Beteiligung an der Verwertung ihrer Rechte gerade im Zeichen von Internet und Digitalisierung ein. Viele berichteten von der brutalen Abnötigung ihrer Urheberrechte mit der Drohung künftigen Boykotts ihrer Werke durch die Verwerter-Monopole.

Pauschale Entrechtungsverträge der Verwertung in allen nur denkbaren Formen, von der Datenbank bis zur Opernaufführung wären schon Standardmethode der Unternehmerseite beim Umgang mit den "freien" Kreativen, die dafür nichts erhielten als das magere Einmal-Honorar, mit dem viele nur knapp übers Existenzminimum kämen. Die Frage nach der Sittenwidrigkeit solcher Knebel-Praxis der "Vertragsfreiheit" im Medienbereich brauchen nicht erst die Kritiker zu stellen: Viele dieser Verträge selbst enthalten Klauseln, die besagen, dass bei gerichtlicher Feststellung der Sittenwidrigkeit einzelner Vertragsteile der Vertrag in seinen übrigen Teilen Gültigkeit behält. Das neue Gesetz soll diese Missstände jetzt durch eine Garantie von angemessener Vergütung lösen.

Was als angemessene Vergütung zu werten ist, soll - und das ist der Knackpunkt des Gesetzes- zwischen Urheberorganisationen, Gewerkschaften etc. und der Medienindustrie ausgehandelt und ggf. von einer Schiedsstelle festgelegt werden können. Bisher musste jeder kleine Schreiberling, Maler, Sänger selbst verhandeln und vielen Kreativen wurde dabei das Fell über die Ohren gezogen. Die Verwerter sollen dabei gegenüber ihren Content-Produzenten auskunftspflichtig werden, denn diese konnten über das bisherige Auskunftsrecht die ökonomische Ausschlachtung ihrer Werke oft nicht nachvollziehen. Des Weiteren müsse das Problem der Nicht-Nutzung von einmal erworbenen Urheberrechten durch die Medienkonzerne gelöst werden, die sich durch billigen Rechte-Ankauf nebst sabotierter Publikation Konkurrenz vom Hals halten, Autoren um ihre Tantiemen bringen würde. Denkbar wäre auch ein Zurückfallen der Rechte an den Urheber, wenn keine angemessene Nutzung erfolge.

Verständlich, dass die Vertreibung aus dem Verwerter-Schlaraffenland den Medienkonzernen schwer fällt. Ob ihre "Entlassungs"-Drohung gegen die freien Künstler und Autoren aber greifen kann, ist jedoch eher fraglich. Viele können ohnehin kaum von ihrer Arbeit leben, betreiben sie eher als Zubrot, der Köder eines vielleicht einmal zu ergatternden Arbeitsplatzes ist in Zeiten der Rezession unglaubwürdiger denn je. Andererseits liefern sie die Inhalte, von denen die Medien leben - auch wenn Verleger sich oft selber darstellen, als würden sie aus rein karitativ-kulturellem Engagement handeln. Böse Zungen behaupten sogar, in manchen Verlagshäusern und Agenturen seien so viele feste Stellen von unfähigen Vettern, Mätressen und Hofschranzen der Geschäftsleitung besetzt, dass ohne die Beiträge freier Kreativer überhaupt kein marktfähiges Produkt zustande kommen könne. Zu erwarten ist jedenfalls eine hartnäckige Verzögerungstaktik der Unternehmerseite, wie sie in der aktuellen Kampagne anklingt. Diese wird die Regierung mit "Verbesserungs"-Vorschlägen traktieren, um das Gesetzesvorhaben noch einmal über die Bundestagswahl hinaus zu schieben.