Das Gegenteil des Guten ist nicht immer das Böse, sondern oft auch das Gutgemeinte

Warum das derzeit geplante Urhebervertragsrecht allen Seiten schaden würde

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Die öffentliche Diskussion um das geplante neue Urhebervertragsgesetz stellt sich derzeit in vielen Medien als simpler Klassenkampf um die Ware "Content" dar. Auf der einen Seite die bösen Medienkonzerne, mächtig und unflexibel, auf der anderen arme, rechtlose, geknechtete Kreative im Klammergriff internationaler Konglomerate. Leider ist die Wirklichkeit nicht immer so einfach.

Erste Bestrebungen zum Schutz des geistigen Eigentums gab es schon in der Antike. So geht der Begriff des Plagiats auf den römischen Dichter Martial zurück, der seine Verse mit freigelassenen Sklaven verglich und den, der sie als seine ausgab, als "plagiarius" (Menschenräuber) bezeichnete. Da aber die Abschrift eines Werkes zunächst kaum billiger zu bewerkstelligen war als eine Erstveröffentlichung, beendete erst die Erfindung des Buchdrucks die ursprünglichen Nachahmungsfreiheit. Dieser erforderte hohe Investitionen und bedeutete ein großes wirtschaftliches Wagnis. Da diese Investitionen gesichert werden sollten, bzw. die Ansiedelung von Druckern an Orten erwünscht war, gewährten die Landesherren oder der Kaiser bestimmte Privilegien hinsichtlich der Vervielfältigung von Manuskripten. Daraus entwickelte sich ein heute weltweit zweigeteiltes System von Urheberrechten.

Im Zentrum des Copyrights der angelsächsischen Länder steht das Werk als Handelsware. Dementsprechend kann geistiges Eigentum als reine Investition von Arbeit, Kapital und Know-how frei gehandelt und weitergegeben werden. Der Urheberrechtsgedanke ("Droit d'Auteur") vor allem der zentraleuropäischen Länder hebt dagegen stärker auf den geistigen Schöpfer ab und verbindet diesen untrennbar mit dem von ihm erschaffenen Werk. Dabei umfasst der Begriff des "Werkes" im deutschen Urheberrechtsgesetz eine breite Palette von Schöpfungen, die von Texten über Bilder, Musik, Tanz, Fotos, Filme und Karten, bis hin zu Tabellen, wissenschaftlichen Darstellungen oder Baukunst reicht. Gemeinsam ist diesen Werken eine gewisse Schöpfungshöhe, die die Basis des geistigen Eigentums bildet.

Gleichfalls regelt das Gesetz die Verwertung und Nutzung der von den Urhebern geschaffenen Werke - und dies offensichtlich nur sehr unzureichend, worüber sich eigentlich sowohl Kreative als auch die Verwerter ihrer Werke einig sind. Durch den Siegeszug der digitalen Medien und des Internet haben sich in den letzten 15 Jahren eine Vielzahl neuer Nutzungsarten ergeben, die das Urheberrechtsgesetz ebenso wie ältere Verträge schlicht nicht berücksichtigen. Diese rechtliche Lücke musste in den vergangenen Jahren vielfach von Gerichten durch Entscheidungen geschlossen werden, was die Rechtsunsicherheit gerade bei digitaler Nutzung jedoch nicht unbedingt beseitigt hat. Die Folge sind seitenlange Verträge, die einzelne Rechtsübertragungen detailliert regeln und von den Betroffenen - in einigen Fällen sicher nicht zu Unrecht - als "Knebelverträge" empfunden werden.

In diese Bresche will nun die tapfere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin springen, die sich in ihrem Kampf gegen die Ungerechtigkeit dieser Welt nun den unterdrückten Urhebern zuwendet. In dem so genannten "Professorenentwurf", gefertigt von honorigen Herren aus den Elfenbeintürmen des Urheberrechts, soll die Stellung der Kreativen gestärkt und ihnen angemessene Vergütung garantiert werden. Der Regierungsentwurf wurde am 28. Juni 2001 in erster Lesung verabschiedet. Die zweite und dritte Lesung - und damit die Verabschiedung des Gesetzes - sind noch im Jahre 2001 vorgesehen.

Der Kernpunkt des Entwurfs ist eine sogenannte "angemessene Vergütung" für die Verwertung der Werke. Das klingt zunächst mal gut, denn wer könnte schon ernsthaft öffentlich seine Stimme gegen eine faire Bezahlung geistigen Eigentums erheben? Dummerweise ist es ist aber gerade diese Formulierung, die Verlage, Werbeagenturen oder Fernsehanstalten zu Recht erschaudern lässt. Was für den jeweiligen Bereich eine angemessene Vergütung ist, soll nach Willen des Gesetzgebers zwischen den Interessenvertretungen der verschiedenen Gruppen ausgehandelt werden können.

Die zu den Verhandlungen ermächtigten Vereinigungen müssen "repräsentativ, unabhängig und zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsrichtlinien ermächtigt sein". Doch solche Zusammenschlüsse gibt es bei weitem noch nicht in allen Bereichen, zudem dürfte die Forderung nach repräsentativen Vereinigungen eigentlich nur über Zwangsmitgliedschaften zu erreichen sein - mal ganz abgesehen davon, dass ein "unabhängiger Interessenverband" bereits ein Widerspruch in sich selbst ist. Können diese Gruppen sich nicht einigen - was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist -, soll eine Schiedsstelle darüber entscheiden, mithin also die Gerichte - was bekanntlich Jahre dauern kann.

Ob diese Regelung in der Praxis tatsächlich die von der Ministerin versprochenen "Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe" nach sich ziehen wird, bleibt mehr als zu bezweifeln. Was sie mit Sicherheit nach sich ziehen wird, ist massive Bürokratisierung und Funktionärscliquentum, langwierige Rechts- und Finanzunsicherheit sowie ein Abbau von Arbeitsmöglichkeiten für freie Kreative bei gleichzeitiger Aufblähung der Rechtsabteilungen. Und selbst falls sich diese Regelung irgendwann einmal einspielen sollte. werden bis dahin Jahre vergehen, in denen Rechts- und Kostenunsicherheit herrschen würden.

Dafür wird auch noch eine andere vorgesehene Regelung sorgen, die vor allem die Existenz kleinerer Verwerter wie Verlage, Bild- und Werbeagenturen oder Filmproduktionen gefährdet. Der neue § 32 des Entwurfs sieht einen unabdingbaren gesetzlichen Vergütungsanspruch vor, der neben den bereits bestehenden vertraglichen Anspruch tritt. Fühlt sich also in Zukunft ein Urheber trotz Vertrags ungerecht bezahlt, so kann er den Verwerter auf die Zahlung eines aus seiner Sicht angemessenen Entgelts verklagen. Und damit nicht genug, er kann diesen Anspruch nicht nur gegen seinen Vertragspartner richten, sondern gegen jeden, der die Nutzungsrechte von dem Vertragspartner erworben hat, beispielsweise die Zeitschrift, die ein Foto einer Bildagentur veröffentlicht. Der Endverwerter wird aber den Urheber oft nicht einmal kennen. Geschlossene Verträge verlieren damit de facto ihre Wirkung und der Einkauf von Verwertungsrechten jegliche finanzielle Kalkulierbarkeit. Erschwerend kommt hinzu, dass Kreative auf diesen Anspruch auch nicht vorab verzichten dürfen, wie etwa ein Autor, der seinen ersten Roman notfalls auch kostenlos veröffentlicht sehen würde.

Spätestens bei dieser Regelung wird offenbar, dass das Ministerium bei dem Entwurf von riesigen Medienkonzernen als Gegenüber von Not leidenden Kreativen ausgeht. Natürlich werden Verlage wie Gruner & Jahr oder Fernsehriesen wie RTL keine großen Schwierigkeiten haben, entsprechende finanzielle Rücklagen für solche Fälle zu bilden. Leider wird nahezu die gesamte so genannte "Kulturlandschaft" jenseits des Mainstreams aber nicht von globalen Konglomeraten bedient, sondern eben gerade von kleinen Verlagen, Agenturen oder Filmemachern, die es sich durchweg nicht leisten können, beträchtliche Rücklagen für den Fall zu bilden, dass ein Autor oder Fotograph Fotograf nach bis zu drei Jahren - sei es zu Recht oder zu Unrecht - plötzlich das Gefühl hat, bei Vertragsschluss benachteiligt worden zu sein und schnurstracks vor das nächste Gericht zieht.

Gerade die kleinen und mittleren Anbieter dürften also die großen Verlierer des geplanten Gesetzes sein - und mit ihnen die Kreativen und die kulturelle Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland. Da die Regelungen nämlich nicht innerhalb der EU abgestimmt sind und es auch keine vergleichbaren Regelungen in anderen Ländern gibt, werden sich Unternehmen gleich welcher Größe sehr genau überlegen, ob sie einen Auftrag nicht vielleicht doch lieber an einen Kreativen aus dem Ausland vergeben, wo sie derartige Nachforderungen nicht zu befürchten haben. In einem immer globaler werdenden Markt können Unternehmen ohne Schwierigkeiten eben auch einen französischen Fotografen, italienischen Webdesigner oder englischen Übersetzer beauftragen, so dass deutsche Kreative zukünftig vielfach ohne Beschäftigung dastehen würden.

Daher ist es auch kein Wunder, dass die jeweiligen Interessenverbände gegen den Gesetzentwurf Sturm laufen. Ob sie diese sich allerdings mit Aktionen wie der Initiative Kulturwirtschaft für ein anderes Urheberrecht einen Gefallen tun, bleibt zu bezweifeln. Dort den Präsidenten des "Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger" in feinem Zwirn und selbstgefälliger Pose abzubilden und ihn mit der Arbeitslosigkeit freier Kreativer drohen zu lassen, kann getrost als Eigentor bezeichnet werden. Mit ähnlichen misslungenen medialen Gegenoffensiven kontern auch die Interessenverbände der Kreativen. So wurde etwa am 26. September unter dem vieldeutigen Motto "Die Übersetzer setzen über" jedem Bundestagsabgeordneten ein Buch überreicht, um so auf die schlechte finanzielle Lage der Übersetzer aufmerksam zu machen. Wesentlich wirksamer dürfte da etwa die informative Anzeige diverser Vertreter von großen und kleinen Verlagen in der Zeit vom 13. September gewesen sein.

Nur um das noch einmal klarzustellen: Natürlich sollen Kreative für ihre Werke angemessen entlohnt werden und selbstverständlich tatsächlich werden sie das im Moment zum Teil nicht. Dennoch stellt der jetzige Entwurf einen gewaltigen Rückschritt in längst überholt geglaubte Reglementierungswut dar, die für das kulturelle Leben in Deutschland und damit auch für Freie fatale Folgen haben würde. Leider gilt also für diesen Gesetzentwurf: "Das Gegenteil des Guten ist nicht immer das Böse, sondern oft auch das gut Gemeinte."