Hat der Fingerabdruck ausgedient?

Während der Fingerabdruck in Deutschland zur Verbesserung der inneren Sicherheit in Konjunktur steht, werden in den USA Zweifel an der Zuverlässigkeit immer lauter

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Traditionell gelten die forensischen Wissenschaften als die wirksamsten Waffen im Kampf gegen das Verbrechen, doch eine neue Praxis der Rechtsprechung in den USA und auch der Aufstieg der DNS-Technologie hat in den vergangenen Jahren die Schwächen der klassischen Methoden ans Licht befördert. Nach der Handschriftenanalyse wird in den USA derzeit um den Beweiswert des Fingerabdrucks gestritten.

In Deutschland erlebt der Fingerabdruck zurzeit eine unerwartete Konjunktur: Zur Verbesserung der Inneren Sicherheit fordert Innenminister Otto Schily ihn für Einreisevisa und Aufenthaltsgenehmigungen. Er sähe ihn auch gern in jedem deutschen Pass (vgl. Globale Ausweispflicht). In den Vereinigten Staaten hingegen kultivieren kritische Stimmen Zweifel an der Verlässlichkeit des Fingerabdrucks.

Die Daktyloskopie (aus dem Griech. daktylos - skopein: Fingerschau), d. h. die Auswertung der Papillarlinienbilder zur Identifizierung von Personen, gehört seit fast hundert Jahren zu den kriminaltechnischen Ermittlungsmethoden. Im Wesentlichen beruht sie auf drei Grundannahmen: Die Papillarleisten der Finger sind individuell und nicht vererbbar, sie sind von ihrer Ausbildung im Embryonalstadium an relativ unveränderlich und sie sind nach bestimmten Prinzipien klassifizierbar und damit registrierbar. Jahrzehntelang diente der Fingerabdruck zur Identifizierung von Straftätern, aber jetzt, im Zeitalter genetischer und biometrischer Identifizierungssysteme, meldet sich Kritik.

Eigentlich wollte der Soziologe Simon Cole von der Cornell University/New York in seiner Dissertation "Suspect Identities" (Harvard University Press, 2001) die Geschichte der Identifizierungsmethoden des 19. und 20. Jahrhunderts untersuchen. Dabei stellte er fest, dass die Daktyloskopie schon im frühen 20. Jahrhundert von Kriminaltechnikern monopolisiert wurde, mit der Folge, dass die Identifizierung von Personen mittels eines Fingerabdrucks bis in die Gegenwart nie streng auf ihre Fehleranfälligkeit untersucht wurde. Die Daktyloskopie konnte sich als feste Größe unter den forensischen Verfahren etablieren, obwohl sie sich im Wesentlichen auf das nie bewiesene Postulat stützte, dass zwei verschiedene Personen keine identischen Fingerabdrücke haben können. Gestützt wurde dies durch den britischen Wissenschaftler Francis Galton (1822-1911), der vorrechnete, dass die statistische Wahrscheinlichkeit, zwei Menschen mit identischen Fingerabdrücken zu finden, bei eins zu 64 Milliarden liegt.

Entspricht die Daktyloskopie den Kriterien einer modernen Wissenschaft?

Cole hat mit seinem Buch Öl in ein Feuer gegossen, das die US-Rechtsprechung selbst entfacht hat. Über die Kriterien, die hier anzulegen sind, muss er nicht einmal spekulieren. Denn angesichts der kontinuierlichen Weiterentwicklung der forensischen Methoden und dem wachsenden Strom von Spezialisten, die vor Gericht als Sachverständige zugelassen werden wollen, hat der US-Supreme Court 1993 im Fall Daubert gegen Merrell Dow Pharmaceuticals neu festgelegt, wann ein Fachgebiet als Wissenschaft gelten kann. Bis dahin genügte das in den 20er Jahren eingeführte schwammige Kriterium der "general acceptance", der allgemeinen Anerkennung einer Methode in der Gemeinschaft der relevanten Wissenschaftler.

Nach den neuen Federal Rules of Evidence, die mit Unterstützung der American Association for the Advancement of Sciences (AAAS) und der National Academy of Science definiert wurden, soll ein Verfahren vor einem Straf- oder Zivilgericht auch seine Zuverlässigkeit beweisen, indem es falsifizierbar ist, d. h. eine wohldefinierte Fehlerrate aufweist, und es sollte nach einheitlichen objektiven Standards anwendbar sein. Diese neuen Richtlinien gelten zwar nicht verbindlich, bilden aber eine wichtige Orientierungshilfe.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA hat die forensischen Experten in der US-Strafgerichtsbarkeit mit einer härteren Gangart konfrontiert. So genannte Daubert-Hearings, bei denen basierend auf dem Urteil aus dem Jahr 1993 über die Wissenschaftlichkeit forensischer Verfahren gestritten wird, sind keine Ausnahme mehr. Und als erste Methode musste die Handschriftenanalyse eine vorläufige Niederlage einstecken: Ein US-Richter urteilte bereits, dass trotz aller Merkmale einer organisierten Wissenschaft (Zeitschriften, Zeugnisse etc.) die Handschriftenanalyse nicht mehr ohne weiteres als wissenschaftliche Expertise anerkannt werden könne.

Jetzt wittern amerikanische Verteidiger auch beim Fingerabdruck Morgenluft. Denn neben der grundsätzlichen Frage, ob es eine wissenschaftliche Basis für Fingerabdruck-Experten gibt, auf der sie einen vollständigen Fingerabdruck mit absoluter Sicherheit identifizieren können, ist für sie vor allem relevant, wie es sich mit Fingerspuren verhält, die bei polizeilichen Ermittlungen eine Rolle spielen: den so genannten latenten Fingerabdrücken, die am Tatort gefunden werden. Die sind nämlich in der Regel von oft fragwürdiger Qualität: mal fragmentarisch, mal unscharf, manchmal liegen zwei Abdrücke übereinander. Kritiker haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es Menschen gibt, die sehr ähnliche Papillarmuster aufweisen, so dass die kleinste Unsauberkeit eines Abdrucks Unterschiede verwischen kann. Besseres Material aber haben Kriminaltechniker meist nicht zur Verfügung.

In den USA versuchen zwei Verteidiger bereits seit dem Mai 1999, einen Präzedenzfall zu schaffen, um ihren Mandanten Byron Mitchells, der in Philadelphia der Mittäterschaft an einem bewaffneten Raubüberfall angeklagt wurde, vor der Justiz zu retten. Ihn verbinden nur zwei Fingerabdruckfragmente auf Lenkrad und Schalthebel des Fluchtwagens mit der Tat. Grund genug also für seine Anwälte, den Generalangriff zu wagen, um den Fingerabdruck als Beweismittel auszuschließen. Sieben Argumente führen sie in einem Statement für ein Daubert-Hearing an:

Erstens sei nie bewiesen worden, dass zwei verschiedene Menschen nicht denselben Fingerabdruck haben könnten. Zweitens gebe es keine bekannte Fehlerquote für die Identifizierung latenter Fingerabdrücke. Drittens hätten Experten keine einheitlichen objektiven Standards, die sie bei ihrer Arbeit anwendeten. Viertens gebe es keinen allgemeinen Konsens darüber, dass Fingerabdruck-Experten eine Identifikation auf der Basis von neun Übereinstimmungen durchführen könnten. In anderen Ländern seien dafür 12 bis 16 Übereinstimmungen erforderlich. Fünftens belege die entsprechende Fachliteratur den wissenschaftlichen Bankrott dieses Gebiets. Sechstens verhalte es sich mit der Identifikation latenter Fingerabdrücke wie mit der Handschriftenanalyse, die von den föderalen Gerichten im Zuge des Daubert-Urteils als wissenschaftlich unzuverlässig befunden wurde. Siebtens sei die Fingerabdruckanalyse ein kriminaltechnisches Verfahren, das ausschließlich von der Polizei und nicht mehr von der Wissenschaft kontrolliert werde.

Interessanterweise hatte sich das FBI schon vor der Verhandlung bemüht, alle Einwände vorwegzunehmen und versucht, den Beweis für die empirische Überprüfbarkeit des Fingerprint-Verfahrens zu erbringen: Mit der Bitte "The FBI needs your immediate help" wurden Mitchells Fingerabdrücke an alle 50 staatlichen forensischen Labors geschickt, um sie mit den am Tatort abgenommenen Abdrücken zu vergleichen. Peinlicherweise jedoch konnten sieben Labors den ersten Abdruck und fünf Labors den zweiten Abdruck Mitchell nicht zuordnen. Hochgerechnet bedeutet dies eine Fehlerrate von 10 bis 15 Prozent - jede andere Wissenschaft wäre damit erledigt.

Doch das FBI griff noch tiefer in die Trickkiste, um das Ergebnis zu retten. Die Labors, die Mitchells Abdrücke nicht identifizieren konnten, erhielten jetzt stark vergrößerte Kopien, auf denen wichtige Merkmale mit einem roten Stift gekennzeichnet waren - so dass letztlich alle Labors die Abdrücke richtig zuordneten. Vor Gericht deklarierte der FBI-Vertreter dieses Experiment als Weiterbildung, denn bei korrekter Anwendung liege die Fehlerquote der Labors bei Null. Noch einen zweiten Beweis präsentierte das FBI: den "50K vs 50K Fingerprint Comparison Test" mit dem Automatischen Fingeridentifizierungssystem AFIS. Dabei wurden 50.000 Fingerabdrücke mit einem Abdruck-Set verglichen, um den Z-Wert für jeden Abdruck zu ermitteln. Das Ergebnis: Der Vergleich eines Fingerabdrucks mit sich selbst wies mit Abstand den höchsten Z-Wert und damit die höchste Übereinstimmung auf. Die eigentlich spannende Frage aber, was passiert, wenn zwei verschiedene Abdrücke desselben Fingerabdrucks miteinander verglichen werden - so wie dies bei polizeilichen Ermittlungen der Fall ist - blieb das FBI schuldig.

In Mitchells Fall entschied das Gericht schließlich, die Abdrücke als Beweismittel zuzulassen. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen: Byron Mitchells Fall ist noch immer in der Revision und Autor Cole verweist darauf, dass USA-weit rund 20 ähnliche Verfahren laufen. Es könnte also nur noch eine Frage der Zeit zu sein, wann der erste Richter den Fingerabdruck als Beweismittel ablehnt.

Auch für andere forensische Methoden könnten harte Zeiten anbrechen

Doch nicht nur die Daktyloskopie sitzt auf der Anklagebank. Auch die Untersuchung von Schusswunden und Blutspritzern, die ballistische Analyse von Projektilen oder die Identifikation von Schuhsohlenabdrücken müssen sich Fragen nach ihrer Zuverlässigkeit gefallen lassen. In keinem dieser Fälle gibt es hinreichend viele Untersuchungen, die z. B. eine Abschätzung der Fehlerrate erlauben. Im Vergleich zur DNA-Analyse, bei der die Fehlerrate mit fast schon beängstigender Genauigkeit angegeben werden kann, wirken diese Techniken eher als ein Tummelplatz von Kennern, die ihre Verfahren mehr intuitiv anwenden.

Die labortechnische und statistische Analyse von DNA-Profilen wurde so verfeinert, dass es inzwischen nur noch selten Zweifel an der Gültigkeit der Ergebnisse gibt. Doch für Methoden, die außerhalb forensischer Labors kaum eine Anwendung finden, gibt es nur wenige unabhängige Experten, die über die Einhaltung von Qualitätsstandards wachen können. Wenn amerikanische Gerichte Daubert gegen Merrell Dow immer konsequenter anwenden, dürften für so manche eingeführte forensische Methode harte Zeiten anbrechen. Und auf der Kriminalisten-Tagung des National Institute of Justice Ende Oktober in Florida, bei der Simon Cole seine Thesen erneut verteidigt, wird es mit Sicherheit hoch hergehen.

In Deutschland ist das alles noch kein Problem. Nach deutschem Recht gilt der Identitätsnachweis als geführt, wenn bei einer Nichterkennung des Grundmusters 12 Minutien (anatomische Merkmale) bzw. bei Erkennbarkeit des Grundmusters acht Minutien übereinstimmen. Es gilt weiterhin der Spruch des Bundesgerichtshof von 1952, in dem der Beweiswert der Daktyloskopie zur Rechtsfindung und -sprechung uneingeschränkt anerkannt wurde.