Österreich übernimmt Lauschangriff und Rasterfahndung ins Dauerrecht

Nach vierjähriger Beobachtungszeit wurden Experten zu Effizienz, Rechtsschutzfragen und Evaluierung gehört

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Wäre es nach der FPÖ-ÖVP-Regierungskoalition gegangen, so hätte man ohne viel Federlesen die Überführung von Lauschangriff und Rasterfahndung ins Dauerrecht beschließen sollen. Nach Reklamationen der Oppositionsparteien kam es dann aber doch zu einem aufschlussreichen Expertenhearing im Justizausschuss. Während die Grünen die Sinnhaftigkeit der Überwachungsmethoden grundlegend bezweifeln, äußerten andere gewichtige Stimmen den Wunsch nach Ausdehnung der Befugnisse auf den Präventivbereich aber auch den Ausbau des Rechtsschutzes.

"Im Sog des Terrors will die Regierung einen Beschluss ohne Diskussion fassen und Lauschangriff sowie Rasterfahndung ins Dauerrecht übernehmen", kritisierte die Justizsprecherin der österreichischen Grünen, Terezija Stoisits, die Vorgangsweise der FPÖ-ÖVP-Koalition. Diese wollte offensichtlich ohne breitere Diskussion eine unbefristete Weiterführung der umstrittenen Überwachungsmethoden, entsprechend der bei Regierungsantritt im Februar 2000 getroffenen Koalitionsvereinbarungen, durchsetzen.

Die Oppositionsparteien, SPÖ und Grüne, bestanden allerdings auf ein öffentlich zugängliches Expertenhearing, das vergangenen Donnerstag im parlamentarischen Justizausschuss über die Bühne ging. Geladen wurden Juristen, Rechtsexperten sowie jener Rechtsschutzbeauftragte, der die Durchführung seit Inkrafttreten des Gesetzes begleitet. Im Justizausschuss zog Prof. Rudolf Machacek, der bestellte Rechtschutzbeauftragte, Bilanz über die vier Jahre seiner Tätigkeit. Er betonte, dass bis dato die neuen Möglichkeiten ausgesprochen vorsichtig eingesetzt werden. Nur sieben Beschlüsse für einen großen Lauschangriff wurden bisher gefasst, fünf davon durchgeführt. Über die Rasterfahndung könne er kein Urteil abgeben, so Machacek, zumal sie nicht zur Anwendung gekommen wäre. Machacek plädierte für eine Weiterführung des Gesetzes und den Ausdehnung des Rechtsschutzes auf den sogenannten kleinen Lauschangriff.

Unübersichtliche Materialfülle

Diese Meinung teilte auf politischer Ebene der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim und forderte die Einführung einer entsprechenden Genehmigungspflicht. Für den Ausbau des Rechtsschutzes sprachen sich durchgängig auch die anderen anwesenden Experten aus. Skeptisch über die Sinnhaftigkeit von Lauschangriff und Rasterfahndung äußerte sich allerdings der Rechtsanwalt Richard Soyer. Aus seiner Anwaltstätigkeit wusste er von teils kurios anmutenden praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu berichten. Betraut mit der Verteidigung mehrerer Beschuldigter in einem Drogenprozess hätte er unübersichtliches Material, das über Lauschangriffe (also akustische und optische Überwachung) ermittelt wurde, übergeben bekommen. "Die Bildqualität war denkbar schlecht, die Auffindung von entlastenden beziehungsweise belastenden Passagen im Gesamtmaterial kaum möglich", so Soyer, der schließlich die Gretchenfrage aufwarf: "Welchen Wert hat eigentlich diese Materialfülle?" Er hätte außerdem nicht den Eindruck gehabt, dass das Material aus Lauschangriffen als zentrale Beweismittel in der richterlichen Spruchfindung gewertet worden wären.

Dass die Behörden eine Art Legitimationszwang und Erfolgsbeschwörung des Lauschangriffs in den Anwendungsfällen entwickeln würden, war auch von anderen Beobachtern zu hören. Grundlegende Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser besonderen Ermittlungsmethoden äußerten die Grünen, die sich bereits vor vier Jahren massiv gegen deren Einführung gestellt hatten.

Dürftige Erfolgsbilanz

Der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, ließ es sich denn auch nicht nehmen, Appelle an die Anwesenden zu richten. "Bei der Einführung von Lauschangriff und Rasterfahndung erzählte man uns immer, dass diese Befugnisse vonnöten wären, um der organisierten Kriminalität Herr zu werden. Heute weist man lobend darauf hin, dass man diese Methoden ohnehin kaum einsetzen würde. Ich vermisse außerdem einen Erfolgsbeweis im Bereich der organisierten Kriminalität." Der Abgeordnete, dem exzellente Kontakte zum österreichischen Sicherheitsapparat nachgesagt werden, ging in medias res und berichtete von versierten Beamten, die Rasterfahndung in der Verbrechensaufklärung für ineffizent halten würden. Rasterfahndung mache nach Meinung dieser Sicherheitsorgane nur Sinn in der Prävention. Nach geltender Rechtslage wäre das aber nicht möglich.

Einen Einsatz in der Prävention lehnen die österreichischen Grünen aufgrund der massiven Eingriffe in Persönlichkeitsrechte durchwegs ab. Bereits nach derzeitiger Rechtslage korrekt erstellte Protokolle zur Rufdatenerfassung würde zeigen was hiermit ermöglicht wird, nämlich die Erstellung sozialer Profile beziehungsweise von Bewegungsprofilen einzelner - auch völlig unbescholtener - Personen, lautet der Grundtenor der Kritik der Grünen. Rasterfahndung wäre mit politischen und religiösen Parametern einsetzbar. Ob dies tatsächlich zu Erfolgen in der Terrorbekämpfung führen würde, bezweifelt die kleine österreichische Oppositionspartei allerdings.

Obwohl die Erfolgsbilanz seit Einführung von Lauschangriff und Rasterfahndung vor vier Jahren tatsächlich etwas dürftig ausgefallen ist, scheint sich aber bei vielen Politikern und einigen der anwesenden Experten unter dem Eindruck der jüngsten Terroranschläge in den USA ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis eingestellt zu haben. Was vor wenigen Wochen nicht laut gedacht werden sollte, wird nun offen angesprochen. Der Wunsch nach Erweiterung der Befugnisse auf den Bereich der Prävention war im parlamentarischen Justizausschuss deutlich vernehmbar. Nach etlichen Sitzungsstunden beschlossen die Regierungsparteien gegen die Proteste der Opposition die unbefristete Übernahme von Lauschangriff und Rasterfahndung ins Dauerrecht.