Brüsseler Gericht stoppt Verfahren gegen kurdische Politiker

Das Gericht begründete seine Entscheidung u. a. mit dem fortgesetzten Krieg des türkischen Staates gegen die Kurden

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Das Brüsseler Gericht hat gestern entschieden, dass das Hauptverfahren wegen Terrorismusvorwurfs gegen die kurdischen Exilpolitiker Remzi Kartal, Adem Uzun und Zübeyir Aydar nicht eröffnet und das Verfahren eingestellt wird. Dies teilte AZADÎ e.V., der Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, in einer Pressemitteilung mit.

Das Gericht begründete seine Entscheidung u. a. mit dem fortgesetzten Krieg des türkischen Staates gegen die Kurden. Der Widerstand seitens der kurdischen Bewegung sei als ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerrechts anzusehen und die Antiterror-Gesetze deshalb nicht anwendbar.

Bei einer großangelegten Polizeirazzia wurden am 4. März 2010 in Brüssel die Büros des Kurdischen Nationalkongresses, der Auslandsvertretung der damals noch nicht verbotenen prokurdischen Partei für Frieden und Demokratie (BDP), die Studios des damaligen kurdischen Fernsehsenders ROJ TV sowie Dutzende Privatwohnungen durchsucht. Über ein Dutzend Personen wurden festgenommen und teilweise inhaftiert. Zu ihnen gehörten der KONGRA-GEL-Vorsitzende Remzi Kartal und dessen Vorgänger Zübeyir Aydar. Gegen über 30 Personen wurden von der belgischen Generalstaatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingeleitet.

KONGRA-GEL wurde im November 2003 mit dem Ziel gegründet, die Rechte der Kurdinnen und Kurden zu vertreten. "KONGRA-GEL hat sich ausschließlich friedlichen Aktionsformen verschrieben und strebt einen demokratischen Prozess im Mittleren Osten und der Diaspora an, um seine Ziele zu erreichen, die von der kurdischen Gesellschaft und allen, die sich mit der Problematik ernsthaft beschäftigen, als legitim anerkannt werden. In seinem Programm ächtet der KONGRA-GEL den Gebrauch von Gewalt aus nationalistischen Motiven und präsentiert Vorschläge für eine gewaltfreie Lösung, die das Leben der Kurdinnen und Kurden im Mittleren Osten verändern soll. (...)" (KONGRA-GEL Info-Bulletin Nr. 3). 2004 wurde die Organisation in Europa auf die Liste terroristischer Organisationen gesetzt.

Die Gerichtsentscheidung, die Verfahren aufzuheben und anzuerkennen, dass der Widerstand seitens der kurdischen Bewegung als ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerrechts anzusehen ist, könnte auch auf die in Deutschland anhängigen Verfahren gegen kurdische Politiker Einfluss haben.