Wer sind hier eigentlich die Piraten?

Pünktlich zum deutschen "Piraterie-Gipfel" zwischen Reedern und Regierung wurde wieder einmal ein "deutsches" Schiff von Piraten gekapert. Die Forderungen der deutschen Reeder nach einem besseren Schutz sind jedoch an Dreistigkeit kaum zu überbieten

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Ginge es nach dem Verband Deutscher Reeder (VDR), so würden ihre gewinnträchtigen Handelsschiffe künftig von bewaffneten Polizei- oder Marineeinheiten an Bord begleitet werden. Von der naheliegenden Alternative, private Sicherheitsunternehmen für diese Aufgabe zu verpflichten, hält der VDR nicht viel. "Es ist uns wichtig, dass Piraterie von hoheitlichen Kräften bekämpft wird. Sicherheit auf hoher See darf nicht privatisiert werden. Sonst fallen wir in mittelalterliche Verhältnisse zurück", sagte VDR-Hauptgeschäftsführer Nagel gegenüber der Frankfurter Rundschau.

Da kann man Nagel wohl nur schwer widersprechen – welcher mittelalterliche Machthaber käme schon auf die Idee, Geld dafür aufzubringen, um Händler zu beschützen, die ihm keinen Heller an Steuern entrichten? Heute nimmt es der Staat allerdings nicht mehr so genau mit der Kosten-Nutzen-Rechnung. Deutsche Reeder genießen Privilegien, von denen andere Branchen nur träumen können. Opfer dieses grandiosen Lobbyismus sind – wie so oft – der deutsche Fiskus und die Seeleute, deren Rechte mit Füßen getreten werden.

Das deutsche Schiff, das nicht deutsch ist

Als die dpa am Montag meldete, somalische Piraten hätten nördlich der Seychellen das deutsche Frachtschiff "Beluga Nomination" entführt, war dies streng genommen bereits eine Falschmeldung. Die "Beluga Nomination" fährt unter der Flagge des Karibikstaates Antigua und Barbuda – rund 80% der Handelsmarine deutscher Reeder fahren nicht unter deutscher Flagge.

Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und dem deutschen Flaggenrecht ist nur ein Schiff, das unter deutscher Flagge fährt, ein deutsches Schiff. Auch wenn die "Beluga Nomination" von einer Bremer Reederei gemanagt wird und einem deutschen Schiffsfonds gehört, so untersteht sie seit der Ausflaggung dem Recht des Inselstaates Antigua und Barbuda. Mehr noch, laut Seevölkerrecht ist sie außerhalb der Hoheitsgewässer sogar Hoheitsgebiet des Inselstaates. Die Vorteile dieser Ausflaggung nutzt der deutsche Reeder natürlich gerne. Wo deutschen Gesetze nicht gelten, müssen die Seeleute auch nicht nach deutschen oder europäischen Tarifverträgen bezahlt werden, es entfällt die Sozialversicherungspflicht, und sämtliche europäischen Arbeitnehmerschutzrechte sind ebenso außer Kraft wie europäische Steuer- und Sicherheitsgesetze.

Doch eine solche Ausflaggung hat natürlich auch für den Reeder gewisse Nachteile. Da die "Beluga Nomination" kein deutsches Schiff ist, haben deutsche Soldaten auch nicht das Mandat, bewaffnete Schutzdienste an Bord zu übernehmen. Wer sich auf Kosten des deutschen Fiskus und seiner Mitarbeiter bereichern will, sollte natürlich auch nicht erwarten können, auf Kosten des Steuerzahlers beschützt zu werden.

Doch diese Selbstverständlichkeit ist mit der EU-Mission Atalanta ohnehin bereits außer Kraft gesetzt. Auf hoher See vor dem Horn von Afrika genießen ausgeflaggte Handelsschiffe deutscher Reeder den gleichen Schutz wie deutsche Handelsschiffe. Auch das ist ein großer Erfolg der Lobbytätigkeit der Reeder.