"Der Staat verzerrt den gesamten Arbeitsmarkt"

Interview mit Helga Spindler über Hartz IV. Teil 1

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Wahrscheinlich wird dieses Jahr die Anzahl der Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher erstmals die Millionenmarke erreichen. Weniger bekannt ist, dass diese Sanktionen mehrheitlich nicht wegen Arbeitsverweigerung, sondern harmloser Vergehen wegen wie Meldeversäumnissen ausgesprochen werden und dass sich der Entzug des Existenzminimums über Monate hinziehen kann, weil der Widerspruch dagegen keine aufschiebende Wirkung besitzt.

Mit der Einführung von Hartz IV hat Rot-Grün seinerzeit auf die Zumutungen des Arbeitsmarktes mit Zwangsarbeit und erweiterte Repressionen für Arbeitslose reagiert. Auch dank der funktionierenden Kollaboration der Medien werden die wesentlichen Folgen dieser Politik für die Lohnabhängigen erfolgreich ausgeblendet, während die Sozialpolitik weiter in Richtung Mittelalter zielt. Telepolis sprach mit der Professorin für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Arbeitsrecht Helga Spindler.

Wie der Staat jenseits irgendwelcher Sonntagsreden die Menschenwürde in Mark und Pfennig bewertet

Frau Spindler, Sie gehören zu den Kritikerinnen des niedrigen Existenzminimums und haben sogar eine Senkung gegenüber der Sozialhilfe festgestellt. Was hat sich mit Hartz IV geändert und wie wurde das vom Gesetzgeber begründet?

Helga Spindler: Die Bestimmung eines verbindlichen Existenzminimums, das vom Staat garantiert wird, ist immer schwierig. Das war auch schon in der Sozialhilfe so. Damals gab es unter dem sogenannten Warenkorbmodell heftige Auseinandersetzungen - welchen Verbrauch nimmt man an, von welchen Preisen geht man aus.. - und mit dem Übergang zum Statistikmodell, der schon 1990 stattgefunden hat, ging die Auseinandersetzung weiter, obwohl sich die Regelsätze zunächst merkbar erhöhten. Überhaupt wurde jedes Jahr erhöht, wenn auch nicht immer ganz parallel zu den Lebenshaltungskosten.

Mich hat immer interessiert, wie der Staat jenseits irgendwelcher Sonntagsreden die Menschenwürde in Mark und Pfennig bewertet. Ich fand - bei allem Jonglieren mit Zahlen, die es in solchen Verfahren immer geben wird - beeindruckend, wie vergleichsweise redlich man mit dieser Frage umging.

So wurden zum Beispiel Sonderuntersuchungen über Energieverbrauch angesetzt, weil man wusste, dass eine allgemeine und ältere Statistik hier keine genauen Daten liefert. Oder man versuchte Zirkelschlüsse zu verhindern oder empfahl eine Sonderpauschale für Bekleidung von Teenagern, weil erkennbar war, dass da mehr gebraucht wird. Außerdem gab es viele einmalige Beihilfen, die einen niedrigen Regelsatz bei bestimmten Bedarfen ergänzen konnten, allerdings schon um den Preis eines hohen Verwaltungsaufwands und vieler Einzelkonflikte und Willkür. Aber man hat sich wenigstens noch bemüht, wobei es Hinweise gibt, dass das auch der Systemkonkurrenz zum Ostblock geschuldet war.

Was hat sich dann seinerzeit mit Rot-Grün geändert?

Helga Spindler: Seit sich die rot-grüne Regierung und damit der Bund der Regelsätze angenommen hat, kam es zu einer neuen Dynamik. Erstmals in der Geschichte wurden im Jahr 2004 die Regelsätze überhaupt nicht angepasst und danach wurden die Sätze von den Lebenshaltungskosten abgekoppelt.

Diese sollten sich - aus Gerechtigkeitsgründen! - wie die Renten entwickeln, die man ja gerade begonnen hatte unauffällig, aber empfindlich abzusenken. Mit der Regelsatzverordnung von 2004 durch Ulla Schmidt wurde der Umgang mit den statistischen Daten immer fragwürdiger. Im Prinzip ist 2004 das Gleiche passiert wie nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 2010, aber damals hat sich kaum jemand dafür interessiert.

"Lediglich ein geglückter PR-Coup"

Was ist damals konkret geschehen?

Helga Spindler: 2004 gelang es die Öffentlichkeit zu täuschen, weil doch scheinbar im Ergebnis mehr gezahlt wurde als vorher, und der neue Eckregelsatz von 296 € auf 345 € anstieg. Aber der damit finanzierbare Bedarf wurde deutlich gesenkt, weil die meisten einmaligen Beihilfen mit viel zu niedrigen Beträgen pauschaliert wurden. Nicht berücksichtigt wurden die völlig neue Belastung aus der Gesundheitsreform und die Bildungskosten, gekürzt wurden Ausgaben für Energie und Mobilität, für Lebensmittel und Bekleidung - trotz steigender Preise.

Und bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen ab 14 Jahren wurden zusätzlich die Regelsätze um 5 beziehungsweise 10 Prozent gesenkt, was sich ebenfalls hinter einer kleinen nominalen Erhöhung des Betrags verstecken ließ und eigentlich der größte Skandal ist. (Bei den Kindern bis 14 Jahren wurde das, um dem Bundesverfassungsgericht zuvorzukommen, freiwillig korrigiert. Bei den erwerbsfähigen Jugendlichen ist man hart geblieben, um sie für Niedriglöhne zu konditionieren).

Statt die damit umgesetzte Senkung des Existenzminimums wenigstens noch politisch zu rechtfertigen und offen auszuweisen, wurde in der Pressearbeit allen Ernstes behauptet, die Situation der betroffenen Menschen "verbessere" sich und die Leistungen für Familien würden gegenüber früher "gerechter verteilt". Bis heute hält sich, auch in wissenschaftlichen Abhandlungen die Behauptung, die ehemaligen Sozialhilfebezieher seien die Gewinner der Hartz-Reform gewesen und nur einige Arbeitslosenhilfebezieher mit überdurchschnittlichen Bezügen hätten etwas verloren.

Das war aber lediglich ein geglückter PR-Coup. Üblicherweise raten neoliberale Berater im Rahmen der Haushaltskonsolidierung Leistungen nominal einzufrieren, um keinen Widerstand in der Bevölkerung zu erregen, von der man hofft, dass sie die schleichende Entwertung erst mit Verspätung bemerkt. Hier wurde eine Senkung erfolgreich als Erhöhung verkauft.

"Lächerliche Erhöhung von 5 Euro"

Was hat sich dann nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geändert?

Helga Spindler: Von einer Indexbindung von Sozialleistungen an die Lebenshaltungskosten schreckt die Politik zurück, weil sie dann sofort auf die Verschlechterung der Lage reagieren und die Menschen unterstützen müsste. Will man aber eine menschenwürdige Existenz sichern, kommt man um die Indexbindung nicht herum. Das bestätigte auch das Bundesverfassungsgericht.

Ursula von der Leyen hatte deshalb nicht mehr ganz so viele Gestaltungsspielräume und musste schon offener die Absenkung einzelner Bedarfsbestandteile darlegen. Die statistischen Werte und Bezugsgruppen hat sie aber, wo es ging, nach wie vor nach vor allem nach unten bemessen 1, indem sie eine ärmere Vergleichsgruppe wählte und eine Reihe von Verbrauchspositionen gestrichen hat. Das hat dann zu der lächerlichen Erhöhung von 5 Euro geführt, während man bei den Kindern nominal gleich blieb und dieses kleine, durch viele Hürden schwer zugängliche Bildungspaket aufsattelte. Das hat zwar Aufmerksamkeit gefunden und viele Menschen empört.

Aber die Kontrolle dieser Statistiktricks ist vielen, allen voran den einschlägigen Gerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht, schon viel zu kompliziert, weshalb sie dem "armen Staat" einen nicht kontrollierbaren Spielraum nach unten zugestehen wollen. Und auch die Grünen haben ihre Forderung nach einer Erhöhung auf mäßige 420 Euro schon wieder zurückgestellt. Das wäre kein großes Geschenk, sondern nach meiner Schätzung heute niedriger als das Sozialhilfeniveau Ende der 1990er Jahre.

So richtig weit unten, wie manche Ökonomen das wollen (30 bis 50 Prozent niedriger), ist der Regelsatz noch nicht, aber es gibt seit 2003 eine stetige Abwärtstendenz. Und wenn die Pläne der kommunalen Träger aufgehen, zusätzlich zu den vielen Aufrechnungsmöglichkeiten einen wachsenden Teil ihrer Unterkunftskosten davon zahlen zu lassen, dann hat man trotz kleiner, nominaler Erhöhungen eine solide Absenkung erreicht.

Welche Entwicklung wurde mit dieser Politik in Gang gesetzt?

Helga Spindler: Das Tückische liegt darin, dass sich speziell in Deutschland die ganze Diskussion um das Existenzminimum auf die Regelsätze von Menschen ohne Arbeit konzentriert, statt auf existenzsichernde Löhne. Armutslöhner beziehen deshalb die Auseinandersetzung nicht auf sich, sondern denken, das betreffe nur Arbeitslose oder Randgruppen und werden sogar abgeschreckt, aufstockende Leistungen zu beantragen.

Dabei würden sie bei höheren Regelsätzen durch viele Freibeträge, besonders den Steuerfreibetrag, auch profitieren, was ihnen aber nicht erklärt 2 wird. So gibt es zu viele Möglichkeiten, die insgesamt wachsende Armutsbevölkerung politisch gegeneinander auszuspielen. Deswegen werden Protagonisten, die 5 Euro in der Stunde verdienen und beteuern, sie würden sich schämen, dem Staat auf der Tasche zu liegen, zwar doppelt ausgebeutet, aber von Politik und vielen Medien sehr geschätzt.