Landgericht Hamburg zwingt Facebook zum Einsetzen von Metadaten in Foto

Mit dem Exif Viewer lassen sich Metadaten einsehen. Bild: heise Download

Der Social-Media-Konzern will das Urteil, das neue Abmahnmissbrauchsmöglichkeiten öffnen könnte, nicht kommentieren

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In einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung mit dem Aktenzeichen 308 O 48/15 hat das Landgericht Hamburg der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zufolge dem Social-Media-Marktführer Facebook verboten, “in Fotodateien hinterlegte Informationen automatisch zu entfernen”. “Damit”, so die Zeitung (deren Sicht sehr derjenigen des Fotografen entspricht, der geklagt hatte) sei “es künftig leichter, die Authentizität spektakulärer Bilder zu überprüfen”.

Der Blogger und Metadaten-Programmierer Frank Noom sieht das etwas anders. Er weist darauf hin, dass es nicht um eine Entfernung von Metadaten gehen kann, weil Bilder beim Upload in Soziale Netzwerke neu geschrieben werden, wobei man üblicherweise nur den Bildinhalt kopiert.

Schadcodegefahr

Das macht man nicht nur deshalb so, weil Bilder beim Upload aus der Kamera häufig viel zu groß sind, sondern auch aus Sicherheitsgründen: Bilddateien können nämlich Schadcode enthalten. Das gilt auch für die Foto-Metadaten, die beispielsweise Textstrings zur SQL-Einschleusung nutzen können. Müsste Facebook alle Bilder unverändert übernehmen, dann würde das Unternehmen die Geräte von inzwischen 1,65 Milliarden Nutzer Malware-Angriffen aussetzen. Darunter natürlich auch veraltete Betriebssysteme und Browser, welche deutlich anfälliger sein können als die Netzwerk-Center des Betreibers.

Dies gilt ganz grundsätzlich für jede Art von bilderanzeigendem Forensystem, das Nutzer-erzeugte (und damit potentiell Angreifer-erzeugte) Bilder annimmt. Das Neu-Schreiben ("Rewrite") von ist daher eine ziemlich umstrittene Forderung in IT-Sicherheitskreisen. So gesehen kann es laut dem Blogger allenfalls um ein “Recht auf Wiedereinfügen” bestimmter Metadaten gehen, die Auskunft über Urheber und immaterialgüterrechtliche Ansprüche geben.

Zudem werden von Bildern im Web regelmäßig Mini-Versionen erzeugt – so genannte Thumbnails oder Thumbs, mit deren Hilfe sich User einen Ein- oder Überblick verschaffen können. Bei Facebook gibt es nicht nur einen kleinen Thumb, sondern auch einen mittleren, einen quadratisch zugeschnittenen in Übersichten, einen für die Timeline-Ansicht und einen für die Theatre-Variante.

Metadaten lassen sich leicht ändern

Metadaten machen es seiner Ansicht nach allerdings keinesfalls “leichter, die Authentizität spektakulärer Bilder zu überprüfen“, weil man nichts weiter benötigt, als einen simplen Hex-Editor (oder eine bequemere Spezialsoftware wie ExifTool), um diese Daten beliebig zu verändern. Prüfsummen, die lediglich gegen defekten Dateien schützen, lassen sich ohne weiteres neu berechnen und sagen deshalb nichts darüber aus, ob Metadaten manipuliert wurden oder nicht.

Neue Abmahnmissbrauchsgefahr

Stattdessen öffnet die Entscheidung Nooms Befürchtung nach Abmahnanwälten ein neues Geschäftsfeld. Auch deshalb, weil sie nicht klar festlegt, ob es neben den IPTC-Datenfeldern Creator, ContactInfo, JobInfo, Town und CountryCode auch um andere Metadaten geht, was “viel Luft für Abmahnungen” lässt. Ob Facebook nun tatsächlich – wie die FAZ meint - “seinen Hochlademechanismus umstellen muss” ist fraglich. Gegenüber Telepolis meint man dort, man wolle den Fall nicht kommentieren.

Alternativen dazu wären unter anderem, den Fall als Einzelfall zu behandeln, weitere Klagen abzuwarten und in diesen gegebenenfalls den Instanzenweg zu beschreiten. Scheitert man auch außerhalb des Landgerichts Hamburg an deutschen Richtern, bliebe die Möglichkeit bestimmten Nutzern in Deutschland bestimmte Möglichkeiten vorzuenthalten. So ähnlich, wie Google das viele Jahre lang mit YouTube-Videos machte, bis sich die deutsche Musikverwertungsgesellschaft GEMA auf einen Kompromiss einließ, dessen Konditionen geheim gehalten werden. Die Leidtragenden wären in diesem Falle Facebook-Nutzer aus Deutschland – darunter auch viele Fotografen, denen möglicherweise eine international wichtige Präsentationsplattform abhanden käme.