Bundesverfassungsschutz: "Völlig ratlose" Aktenvernichter

Paul-Löbe-Haus, Sitzungsort des NSU-Ausschusses. Foto: Ansgar Koreng / CC BY-SA 3.0 DE

NSU-Ausschuss: Der Inlandsgeheimdienst führt Parlament und Öffentlichkeit fortgesetzt vor

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Das Stück, das der Bundesverfassungsschutz um die Verschleierung seines Wissens über das NSU-Trio aufführt, wird immer tolldreister. Es heißt: Täuschung von Parlament und Öffentlichkeit und erlebt permanent neue Aufführungen. So auch in der jüngsten Sitzung des Bundestags-Untersuchungsausschusses Anfang Dezember 2016, sprich: fünf Jahre nach Aufdeckung des Skandals. Drei VS-Beamte - vier verschiedene Darstellungen: So lässt sich das Auskunftsverhalten des Dienstes zur Frage der illegalen Aktenvernichtungen im Amt zur Zeit zusammenfassen.

Die Sitzung ergab darüberhinaus weitere Hinweise auf die tendenziösen Ermittlungen sowohl vor dem Auffliegen des NSU-Trios im November 2011 als auch danach. "Vor 2011" wurden die Ressourcen nicht gebündelt - "nach 2011" sollten nur Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos als Täter identifiziert werden.

Die Aktenvernichtung: Drei Versionen...

Eine Woche nach deren Tod am 4. November 2011 in Eisenach und dem Bekanntwerden des NSU-Kerntrios wurden im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln acht Akten von V-Leuten in der rechtsextremen Szene Thüringens und Sachsen, die zum Umfeld des Trios zählten, vernichtet. Der Vorgang ist bis heute nicht aufgeklärt. Nur einer der acht V-Leute ist namentlich bekannt: Michael See, heute von Dolsperg.

Es handelt sich im wesentlichen um Quellen des BfV in Ostdeutschland, deren Decknamen mit "T" beginnen und die im Rahmen einer Anwerbeaktion mehrerer Nachrichtendienste mit dem Operationsnamen "Rennsteig" Ende der 1990er Jahre für eine Zusammenarbeit gewonnen worden waren.

Erfahren hat man bisher Folgendes: Am 11. November 2011 ordnete der Abteilungsleiter "Lothar Lingen" die Vernichtung der Akten an. Die zuständige Mitarbeiterin in der Registratur, Frau N., protestierte dagegen, weil V-Mann-Akten eigentlich nicht vernichtet werden, kam der Anweisung aber nach. Ein Sachbearbeiter war bei der Löschung der Daten dabei. Mindestens zwei weitere BfV-Mitarbeiter wussten davon.

Stunden nach Vollzug wollte Abteilungsleiter "Lingen" die Vernichtung auf einmal stoppen, weil es Nachfragen vom Präsidenten des Amtes, Heinz Fromm, gegeben habe. Einige Tage später fielen Frau N. in der Registratur zwei Schnellhefter auf, die zu den vernichteten Akten gehörten und meldete das. Daraufhin ordnete ihr Chef "Lingen" auch deren Vernichtung an, und N. führte sie durch. - So Version Nummer eins dieser Aktenvernichtung.

Als das im Sommer 2012 im Rahmen der NSU-Aufarbeitung bekannt wurde, nahm BfV-Präsident Fromm seinen Hut. Er wollte von den Aktenvernichtungen nicht gewusst haben. Sein Nachfolger wurde der derzeit noch amtierende Hans-Georg Maaßen. BfV-Mann "Lingen" erklärte im Bundestagsausschuss, die Vernichtung der Akten habe nichts mit den NSU-Ermittlungen zu tun gehabt, sondern mit Verjährungsfristen, räumte aber ein, das sei voreilig geschehen - Version Nummer zwei.

Allerdings gab es damals im Amt ein großangelegtes Aktenvernichtungsprogramm, dem bis zu einem Minister-Moratorium von Mitte Juli 2012, das heute noch gilt, insgesamt mindestens 310 Ordner zum Opfer fielen. Über Personen und Inhalte weiß die Öffentlichkeit so gut wie nichts.

Zurück zum Vernichtungsvorgang "Lingen" und den acht V-Mann-Akten. Im Oktober 2014 wurde "Lingen" vom Bundeskriminalamt (BKA) und unter Beisein des Vertreters der Bundesanwaltschaft (BAW), Jochen Weingarten, zu dem Sachverhalt - besser: Tatbestand - vernommen.

Dabei ergab sich, dass "Lingen" die Akten im November 2011 vorsätzlich vernichten ließ, um die Spuren der BfV-Quellen ins Umfeld des Trios zu verwischen. Wo keine V-Mann-Akten auch keine Nachfragen, so der Plan - und so also Version Nummer drei, die freilich mit Version Nummer eins kompatibel ist.

Herausgefunden hat das der aktuelle Bundestagsausschuss zwei Jahre danach im Herbst 2016. "Lingen" selbst verweigerte vor dem Ausschuss Ende September die Aussage.

... und eine vierte, völlig neue Version

Für die Bundesanwaltschaft war diese vorsätzliche Aktenlöschung keine Straftat, sie verfolgte sie nicht. Auch die Staatsanwaltschaft Köln weigerte sich jahrelang Ermittlungen dazu aufzunehmen. Das erfolgte aber jetzt im November 2016.

Und nun, am 1. Dezember 2016, ist die BfV-Verantwortliche "Dinchen Franziska Büddefeld", in den fraglichen Jahren Leiterin der Abteilung Rechtsterrorismus/Rechtsextremismus, als Zeugin im U-Ausschuss geladen und tischt den Abgeordneten und Zuhörern eine weitere, völlig neue Version dieser Affaire auf - die vierte. Sie geht so:

Von der Aktenvernichtung will sie erst im Juni oder Juli 2012 erfahren haben. "Das hat bis dahin keiner geahnt", erklärt sie. Danach sei es darum gegangen, die Akten zu rekonstruieren. In "wesentlichen Teilen" sei das gelungen, aber eben nicht komplett. Doch der Obmann der CDU, Armin Schuster, hat sich die rekonstruierten Akten angeschaut und eine Diskrepanz festgestellt.

Während der Verantwortliche Lingen in der Vernehmung mit BAW und BKA die Aktenvernichtung mit der Begründung gestand, er habe unangenehme Fragen verhindern wollen, sei sein, Schusters, Eindruck zu diesen Akten ein anderer, nämlich: "Furchtbar langweilig, bis auf eine Akte." Warum dann aber derart "belangloses Zeug" geschreddert werden sollte, verstehe er nicht. Schuster wörtlich: "Muss ich annehmen, dass genau das rekonstruiert wurde, was nicht spannend ist?"

Finger in der Wunde gelegt

Es ist, als lege er den Finger in genau die richtige Wunde. Frau Büddefeld kommt ins Schleudern. Sie habe, als sie davon erfuhr, Lingen gefragt, wie er denn dazu gekommen sei, die Akten zu vernichten. Aber der habe keine Aussage machen können, erklärt sie und ergänzt, O-Ton: "Er stand völlig ratlos vor mir." Eine "völlig ratlose Aktenvernichtung" im Bundesverfassungsschutz - nach einer Realisierungssekunde quittieren Zuhörer auf der Tribüne das mit Lachen aus Hohn und Spott.

Beobachter kennen die "völlige Ratlosigkeit" des Verfassungsschutz-Personals bereits ausgiebig von dem ehemaligen hessischen VS-Beamten Andreas Temme. Auch er ist bis heute "völlig ratlos" über sich selber, dass er jenes Internetcafé in Kassel stillschweigend verließ, nachdem dort der Besitzer ermordet worden war.

Doch die Aufführung im Bundestag ist noch nicht zu Ende. Armin Schuster versucht es noch einmal: "Was konnte denn die Motivation für die Aktenvernichtung sein, wenn es angeblich keine NSU-Bezüge gegeben hat?", fragt er: "Die Anzahl der T-Fälle? Den Ruf des BfV zu retten - aber warum? Ich versteh's langsam nicht mehr!" - "Herr Abgeordneter Schuster, ich weiß es nicht", gibt die BfV-Frau kleinlaut von sich: "Er hat mir damals auch keine Antwort geben können."

Und wieder wörtlich: "Ich hatte einen emotional sehr beteiligten Referatsleiter vor mir." Nun setzt der Abgeordnete Schuster zum letzten finalen Zug an: "Die Behandlung der Affaire damals im ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages", beginnt er und fragt nach einer Kunstpause: "War das hilfreich für das BfV?" Auf der Tribüne nun lautstarkes Lachen. Schachmatt. Die Beamtin sagt nichts mehr.

Eine Sicherheitsbehörde, die seit Jahren die parlamentarische Demokratie hintergeht, Antworten vortäuscht oder Ratlosigkeit, je nachdem - das ist der Befund. Doch immerhin scheint das Spiel inzwischen erkannt zu sein. Dieser Auftritt war ein schlagendes Argument für die öffentliche Vernehmung von Zeugen der Geheimdienste.

Aus Chronistenpflicht sei ergänzt: Die BfV-Verantwortliche Büddefeld will auch von jener Vernehmung "Lingens" durch BAW und BKA im Oktober 2014, bei der er den "Vorsatz" der Datenlöschung einräumte, nichts gewusst haben.