Das Versagen der kritischen Öffentlichkeit im Fall Navid B.

Dass ein Geflüchteter aus Pakistan für zweieinhalb Tage zum Terrorverdächtigten wurde und er nach seiner Freilassung wegen erwiesener Unschuld erst einmal untertauchte, interessierte in Deutschland kaum jemand

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Die politische Klasse und die meisten Medien haben sich in den letzten Tagen selber kräftig auf die Schulter geklopft für die Besonnenheit, mit der die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland auf den islamistischen Anschlag reagiert habe. Tatsächlich blieben die Stimmen derjenigen, die sich mit dem Terroristen im Krieg wähnten, in der Minderheit. Einige vorlaute CDU-Politiker aus der dritten Reihe wurden schnell auf Linie gebracht.

Dass die CSU weitere Verschärfungen im Bereich Migrationspolitik gefordert hat, heißt nicht, dass hier mangelnde Besonnenheit am Werk ist. Schließlich nutzt sie jede Gelegenheit, um die Verschärfung der Flüchtlingsrechte zu propagieren. Auch dass manche Politiker eine neue Debatte über die deutsche Leitkultur anfeuern wollten, obwohl diese Islamfaschisten bestimmt nicht von ihrem Tun abhält, ist Normalität in Vorwahlkampfzeiten - und die gibt es in Deutschland irgendwo fast immer.

Dass mit Navid B. ein Geflüchteter aus Pakistan für zweieinhalb Tage zum Terrorverdächtigten wurde, dass seine Unterkunft durchsucht wurde und er dann nach seiner Freilassung wegen erwiesener Unschuld erst einmal untertauchte, interessierte in den deutschen Medien kaum jemand. Nur seine Freunde und Leidensgenossen machten sich Sorgen, als der Mann nach seiner Freilassung für mehrere Tage nicht erreichbar war.

Deutsche Medien hatten kein Interesse an den Umständen der Verhaftung von Navid B.

Auch die wenigen kritischen und liberalen Zeitungen wie die Taz hat das Schicksal des Mannes kaum thematisiert. Sie versuchten auch gar nicht zu erkunden, warum unter den vielen Menschen in der Gegend zwischen Weihnachtsmarkt und Großer Stern in Berlin ausgerechnet Navid B. festgenommen worden war und warum er ohne Beweise so lange als Hauptverdächtigter galt.

Daher ist es nur konsequent, dass nun der liberale britische Guardian Navid B. erstmals selber zu Wort kommen lässt. Demnach war B. auf dem Weg zur Bahn, als er von der Polizei aufgegriffen wurde. Man habe ihm die Hände hinter dem Rücken gefesselt und ihn zur Polizeistation gebracht. Er erinnert sich, dass zwei Polizeibeamte "die Hacken ihrer Schuhe gegen meine Füße gedrückt" hätten, ein weiterer Mann habe "großen Druck mit der Hand auf meinen Nacken ausgeübt", so der Mann gegenüber dem Guardian. Diese Methoden dürften bei Festnahmen üblich sein. Brisanter ist was Navid B. noch über das Polizeiverhalten berichtet.

So heißt es im Guardian: "They undressed him and took photographs. 'When I resisted, they started slapping me.'" Ob diese Methoden, wenn sie sich denn bestätigen, gesetzlich gedeckt sind, darf bezweifelt werden. Sehr eindringlich schildert der Mann, wie er sich nach der Festnahme an die politische Situation im pakistanischen Belutschistan erinnert, wo immer wieder auch Unbewaffnete ermordet werden.

Anders als im Syrienkonflikt gibt es in Deutschland kaum relevante politische Kräfte, die sich dafür interessieren. Daher ist wohl auch kaum bekannt, dass die Opposition in Belutschistan nicht zu den islamfaschistischen Kräften gehört, was umgekehrt nicht heißt, dass sie in irgendeiner Weise emanzipatorisch sein muss. Das spielt im konkreten Fall auch keine Rolle.

Mumia Abu Jamal und die Messlatte für menschenrechtliches Handeln

In einer kurzen Erklärung reagierte ein Berliner Polizeisprecher auf die Aussagen des Mannes im Guardian und betonte: "Der Mann ist definitiv von keinem Mitarbeiter misshandelt worden."

Die Aussagen müssen sich nicht einmal widersprechen. Denn was B. schilderte, können polizeiliche Maßnahmen zur Durchsetzung von Durchsuchungen sei. Dabei wird durchaus Gewalt ausgeübt, aber es handelt sich aus der Sichtweise der Polizei keinesfalls um eine Misshandlung. Wo bei solchen Maßnahmen die Grenzen sind, ist Sache der Gerichte. Zudem lässt die Formulierung des Polizeisprechers aufhorchen, dass B. von keinem Mitarbeiter der Berliner Polizei misshandelt wurde.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass bei der Festnahme eines Mannes, der für einige Zeit als Top-Terrorist galt, auch andere Behördenvertreter anwesend sind. Will der Polizeisprecher vielleicht mit seiner Formulierung andeuten, dass die fürs Grobe zuständig waren? Zumindest ist die Erklärung mehrdeutig. Klären könnte das vielleicht ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, der von dem grünen Bundestagsabgeordneten Ströbele und Politikern der Linken ins Gespräch gebracht wurde. Doch wichtiger wäre, wenn die Reste der antirassistischen Bewegung ihre Wächterfunktion wahrnehmen, die sie sonst beim Umgang der deutschen Staatsapparate, nicht nur der Polizei, gegenüber Migranten und Geflüchteten an den Tag legen. Bisher hat man da wenig gehört. Schließlich will sich ja niemand nachsagen lassen, er mache sich zu Helfershelfer derjenigen, die für den Anschlag in Berlin verantwortlich sind.

Doch abgesehen davon, dass das für Navid B. nicht zutrifft, muss man wohl doch wieder an den Grundsatz erinnern, dass auch der Attentäter Rechte hat und dass, wer daran erinnert, sich nicht mit ihm und seiner Tat gemein macht. Da ging der US-Journalist Mumia Abu Jamal kürzlich in seiner wöchentlichen Kolumne in der jungen Welt mit guten Beispiel voran, in dem er auch gegen die drohende Todesstrafe von Dylan Roof Einspruch erhebt. Roof ist der US-Nazi, der im Juni 2015 neun Menschen in einer Kirche erschossen hat, wo sie beteten. Er hatte sich vorher das Vertrauen der Gemeinde erschlichen. Er wollte so viele Menschen wie möglich umbringen, weil sie schwarz waren. Es gibt also zwischen den Nazis in der Tradition des Ku-Klux-Clans und den Aktivisten der schwarzen Emanzipationsbewegung keinerlei politische Berührungspunkte. Mumia beschreibt seine Motivation für die Kampagne:

Als jemand, der sein halbes Leben im Todestrakt zubringen musste, ist meine Haltung eindeutig: Selbst in einem Fall wie diesem kommt meine Opposition dagegen, dass der Staat Leben nimmt, nicht ins Wanken. Ja, selbst in diesem Fall eines vom weißen Überlegenheitsdenken getragenen rassistischen Gewaltaktes gegen neun christliche Gläubige der Emanuel African Methodist Episcopal Church!

Mumia Abu Jamal

Hier setzte Mumia Abu Jamal menschenrechtliche Standards, an denen sich nicht nur die Staatsapparate, sondern auch die Zivilgesellschaft in Deutschland messen lassen müssen.

Navid B. und seine Verwandten brauchen Schutz in Deutschland

Im Fall von Navid B. stellt sich die Frage, wieso gerade er in der Menge der Menschen festgenommen wurde und, mehr noch, warum er mehr als zwei Tage als Täter galt und der Bundesinnenminister ihn noch zu einem Zeitpunkt als Täter bezeichnete, als eigentlich schon klar war, dass es nicht stimmt. So gab B. an, dass er keine Fahrerlaubnis hat und also einen solchen Wagen niemals hätte bedienen können. Eine solche Aussage müsste ja eigentlich in wenigen Stunden überprüft werden können.

Doch neben dieser Aufklärung stünden jetzt konkrete Forderungen an, um den Schaden, den nicht Navid B. selber durch die falschen Verdächtigungen erlitten hat, zu begrenzen. Er schilderte, wie er durch die Festnahme an die Situation der Gewalt in seiner Heimat erinnert wurde. Man kann hier von einer Retraumatisierung sprechen. Er beschreibt, dass auch seine Familie in Pakistan jetzt in Gefahr sei, weil durch die Festnahme erst bekannt wurde, dass er geflohen ist. Zudem dürfte auch in Pakistan die Festnahme für mehr Schlagzeilen gesorgt haben als die Berichte über seine Unschuld. So müsste die logische Forderung als Wiedergutmachung sein, dass Navid B. in Deutschland Asyl bekommt und seine Verwandten, die jetzt durch die öffentlichen Berichte in Gefahr sind, ebenfalls. Diese aus rechtsstaatlicher Warte zwingenden Maßnahmen werden aber in Deutschland von der Politik sicher nicht auf den Weg gebracht. Dazu bedarf es einer kritischen Öffentlichkeit, die im Fall von Navid B. fast vollständig gefehlt hat. Es ist zu hoffen, dass die Veröffentlichungen im Guardian hier etwas bewegen.