Schockfotos statt Produktinformationen

Lasst die Finger davon, soll die Botschaft sein, die mit jeder Packung Tabakwaren vermittelt werden soll - dabei hat die Politik ein durchaus ambivalentes Verhältnis zur Tabakwarenindustrie

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Der Tabakkonzern Philip Morris war beim Bundesparteitag der CDU in der Essener Grugahalle mit einem eigenen Stand seiner Hauptmarke Marlboro vertreten, um die anwesenden christlichen Demokraten von den Vorzügen des individuellen Rauchopfers zu überzeugen und für eine kostenfreie Bemusterung zu sorgen. Derartiges Parteiensponsoring entzieht sich grundsätzlich der Berücksichtigung in den Rechenschaftsberichten der Parteien. Der Fluss der Sponsorengelder findet dabei zahlreiche Verästelungen wie eine Aufstellung der entsprechenden Zahlungen durch Philip Morris zeigt.

Eine rauchfreie Weste scheinen hier nur Die Linke und die Bündnisgrünen zu haben, was mangels Regierungsverantwortung nicht wirklich wundert: Die Mittelverwendung wäre wenig effizient gewesen.

Die Folgen der EU-Tabakprodukterichtlinien

Mit der ersten EU-Tabakproduktrichtlinie aus dem Jahr 2001 wurden die Textwarnungen mit dem berüchtigten schwarzen Trauerrand eingeführt und Bezeichnungen wie "Light" oder "Mild" verboten. Darüber hinaus wurden Höchstwerte für Nikotin und Kondensat eingeführt. Zudem mussten die Konsumenten über die Werte für Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid informiert werden.

Mit der zweiten Tabakproduktrichtlinie (TPD2), die Zigaretten, Drehtabak, Pfeifentabak, Zigarren, Zigarrillos, nicht zum Rauchen bestimmten Tabak, elektronische Zigaretten und pflanzliche Raucherzeugnisse betrifft, folgte dann 2014 die Ergänzung der Warnhinweise durch Schockbilder.

Die gesundheitsrelevanten Warnhinweise müssen seit Mai 2016 auf den Verpackungen von Tabak und ähnlichen Produkten angegeben werden. Die Warnhinweise (Abbildung und Text zusammen) müssen dabei 65 Prozent der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen bedecken. Außerdem wurden Mindestmaße für die jeweiligen Warnhinweise festgelegt und kleine Verpackungen für bestimmte Tabakwaren verboten.

Mit der ersten TPD noch explizit gefordert, wurden Angaben zu den Nikotin- und Kondensat-Werten auf der Verpackung verboten. Dem Raucher wird dadurch gerade die Information wieder genommen, die ihm vor etwas mehr als zehn Jahren als sachlicher Hinweis auf die in den Tabakprodukten enthaltenen Schadstoffen zur Verfügung gestellt werden sollte.

Kaum mehr zu überschauen

In Deutschland wurden die Vorschriften der EU-Richtlinie mit dem Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) am 4. April 2016 in nationales Recht übernommen. Mit der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) wurde die Festlegung weiterer Regulierungen und Vorschriften dem Aktionsfeld des Parlamentes in Berlin entzogen und auf die EU-Kommission übertragen. Die Geltungsdauer der einschlägigen Vorschriften ist derzeit kaum zu überschauen und erfordert ein kontinuierliches Verfolgen der jeweils geltenden Rechtslage. Nur wer über seinen europäischen Verband in Brüssel stabil vernetzt ist, hat die Chance, die benötigten Informationen rechtzeitig zu erhalten.

Wenn nun auch Zigaretten und Tabake zum Selbstdrehen verboten sind, die ein charakteristisches Aroma haben, trifft dies in erster Linie die kleinen und kleinsten Hersteller von Tabakwaren, die sich durch das Aroma ihrer Produkte von der großen Masse abgehoben haben. Dabei sind keinesfalls nur die aromatisierenden Zusätze wie Menthol und Vanille betroffen, sondern auch Tabake, die sich durch ein alleinstellendes Aroma auszeichnen.

Kleine Hersteller kommen auch durch weitere mit der neuen Richtline ermöglichten Maßnahmen unter Druck. So können die Mitgliedsstaaten Internetverkäufe von Tabak und Tabakerzeugnissen verbieten. Dies trifft große Hersteller mit einem umfassenden flächendeckenden Distributionsnetzwerk wie Lekkerland weniger stark als die Kleinen.

Auch beim geforderten EU-weiten System zur Überwachung und Verfolgung von Tabakwaren, mit dem der illegale Handel mit Tabakerzeugnissen unterbunden werden soll, sorgt man in erster Linie für die wirtschaftliche Belastung der kleinen Hersteller. Die Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit und zur Einführung von Sicherheitsmerkmalen lassen sich für kleine Hersteller in der Praxis kaum umsetzen.

Die Unternehmen müssen jetzt alle Produkte in der Herstellung mit einem Code versehen, aus dem beispielsweise der tatsächliche spätere Versandweg der Ware hervorgeht. Sie müssen jedem Händler bis zum kleinsten Kiosk jede Einzelverpackung elektronisch zuordnen und für alle Handelsstufen die nötigen Lesegeräte bereitstellen.

Dass dies der Tod der Klein- und Kleinstmarken sein dürfte, ist kaum von der Hand zu weisen. War es ein strategischer Fehler dieser Hersteller auf den Parteiveranstaltungen der Regierungsparteien nicht als Sponsoren präsent gewesen zu sein? Ein Kausalzusammenhang lässt sich mit Sicherheit nicht gerichtsfest belegen - aber ein Geschmäckle bleibt.

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