Racial Profiling ist kein Mittel, um Sexismus zu bekämpfen

Oder: Was wir von Israel lernen können

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Seit der islamfaschistische Terror auch in Europa für Schrecken sorgt, wurde verstärkt die Parole "Von Israel lernen" ausgegeben. Dort ist die Bevölkerung schließlich seit Jahren einem solchen Terror ausgesetzt. Seit der junge israelische Soldat Elor Azari vom israelischen Militärgericht wegen Totschlag schuldig gesprochen wurde, hat die Parole eine spezifische menschenrechtliche Bedeutung bekommen.

Azari erschoss einen schon verletzt am Boden liegenden islamischen Messerattentäter, der zuvor einen anderen Soldaten schwer verletzt hat. Die Aussage von Azari, er habe befürchtet, der Attentäter könne auch ihn mit dem Messer attackieren, wurde als Schutzbehauptung zurückgewiesen. Der Soldat wurde schuldig gesprochen, obwohl es in der israelischen Bevölkerung durchaus nicht nur in rechten Siedlerkreisen viel Sympathie für ihn gab und auch manche Politiker der rechtskonservativen Regierung in den Ruf nach Freispruch einstimmten.

Doch das entscheidende Beweismittel für den Schuldspruch des Soldaten war ein Video eines Palästinensers, auf dem zu sehen ist, wie Azari dem am Boden liegenden Islamisten in den Kopf schießt. Was oft nicht erwähnt wird: Die Nichtregierungsorganisation B'tselem, welche die Palästinensern mit Kameras versorgt, um Übergriffe israelischer Soldaten oder Siedler zu dokumentieren, gilt der israelischen Regierung und auch vielen konservativen Medien und Institutionen als eine jener von Ausland nicht zuletzt von der EU und Deutschland finanzierten NGO, die für eine antizionistische Agenda verantwortlich sei.

So ist das Urteil gegen Azari auch eine Vertrauenserklärung in eine umstrittene und häufig angegriffene NGO. Das Urteil macht noch einmal deutlich, solche kritischen NGO sind der Lackmustest für eine Demokratie und mit ihrem Video hat die so häufig kritisierte Organisation B'tselem hier eine wichtige Rolle gespielt. Ohne das Video hätte es wahrscheinlich das Urteil nicht gegeben, vom dem das Signal ausgeht, dass auch in Zeiten der "Messer-Intifada", als in Israel die Angst und Unsicherheit besonders groß war, ein Kopfschuss ein Verbrechen ist und bleibt. Es zeigt auch, dass der Zweck nicht alle Mittel heiligt.

Racial Profiling schon mal hinnehmen?

In der vergangenen Kölner Silvesternacht gab es keine Kopfschüsse. Niemand ist ernsthaft körperlich verletzt wurden. Doch nach Meinung der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) stellt das Vorgehen der Sicherheitsbehörden in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten eine Menschenrechtsverletzung da.

"Das Vorgehen der Sicherheitsbehörden in der Silvesternacht in Köln stellt einen Verstoß gegen das im deutschen Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot dar. Amnesty fordert eine unabhängige Untersuchung", heißt es in einer AI-Erklärung. Dort betont der deutsche Amnesty-Referent für die Themen Polizei und Rassismus, Alexander Bosch, zunächst, wie wichtig es war, dass die Polizei die sexistischen Übergriffe des vergangenen Jahres verhindert hat. Doch dann kommt er zum Kritikpunkt:

Gleichzeitig ist es auch Aufgabe der Polizei, Menschen vor Diskriminierung zu schützen - und diese Aufgabe hat die Polizei Köln ignoriert. Hunderte Menschen sind allein aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten nordafrikanischen Herkunft eingekesselt und kontrolliert worden. Das wichtigste Entscheidungskriterium der Polizisten ist das Merkmal der angenommenen Herkunft gewesen: Jeder Mensch, den die Beamten für einen Nordafrikaner gehalten haben, wurde in einen separaten Bereich geführt, viele von ihnen mussten dort laut Medienberichten stundenlang ausharren. Bei dem Einsatz der Polizei Köln handelt es sich also um einen eindeutigen Fall von Racial Profiling. Damit hat die Polizei gegen völker- und europarechtliche Verträge und auch gegen das im deutschen Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot verstoßen.

Alexander Bosch

Kampf gegen Racial Profiling hat eine lange Tradition

Tatsächlich gehört der Kampf gegen Racial Profiling seit Jahren zu den Aktivitäten von Organisationen, in denen sich schwarze Menschen in Deutschland und anderen Ländern engagieren. Sie wurden dabei zunehmend von antirassistischen Gruppen unterstützt. Es war eine zähe, aber nicht erfolglose Arbeit.

2012 wurde von Johanna Mohrfeldt und Sebastian Gerhard aufgezeigt, wie Racial Profiling zur normalen Polizeiarbeit auch in Deutschland gehörte. Erst neueren Datums sind Empfehlungen von Menschenrechtsorganisationen an die Polizei, wie eine solche Praxis zu verhindern oder zumindest zu minimieren ist.

Daher ist es ein Rückschlag für diese Bemühungen einer möglich diskriminierungsarmen Polizeiarbeit, wenn nun offen nicht nur in Medien der Rechten einer Praxis des Racial Profiling offen das Wort geredet wird. In der Welt wird auch gleich der umstrittene Begriff Nafri für unbedenklich erklärt. Das sei eben eine Abkürzung in der Polizeiarbeit. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann andere Begriffe, die viele der davon Betroffenen als diskriminierend bezeichnet haben, so wieder offiziell in die alltägliche Behördenarbeit zurückkehrt. Inoffiziell waren sie nie verschwunden.

Nun wird die berechtigte Empörung über die sexistischen Übergriffe von Köln genutzt, um hart erkämpfte Fortschritte im Bereich des Antirassismus zu schleifen. Der Shitstorm, der auf die Grünen-Vorsitzende Sabine Peters niederging, als sie es wagte, Kritik am Kölner Polizeieinsatz zu äußern, hat noch einmal deutlich gemacht, dass es in bestimmten Zeiten zumindest politisch gefährlich sein kann, wenn eine Oppositionspolitikerin ihren Job macht.

In der Taz hat Inlandsredakteur Daniel Bax noch einmal daran erinnert, dass Kritik an rassistischen Polizeikontrollen Bürgerpflicht sein sollte. Auch hier könnte man die Parole "Von Israel lernen" ausgeben. So wie in Hochzeiten der Messer-Intifada das Video, das von einer durchaus umstrittenen NGO ermöglicht wurde, mithalf, Rechtsgeschichte zu schreiben, kommt auch der Kritik an Racial Profiling in dem Augenblick besondere Bedeutung zu, in dem sie massenhaft angewandt wird.