Realsatiriker Josef Joffe und Jochen Bittner scheitern auch am BGH

Bundesrichter setzen den ZEIT-Journalisten die Eselskappe auf

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Der wohl peinlichste Presseprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte fand heute am Bundesgerichtshof seinen vorläufigen Höhepunkt. So entblödeten sich 2014 ZEIT-Herausgeber Josef Joffe und ZEIT-Autor Jochen Bittner nicht, das ZDF wegen ungenauer Darstellung einer in der Sache zutreffenden Kritik ausgerechnet durch Satiriker zu verklagen. Im Rahmen der Krim-Krise hatten Claus von Wagner und Max Uthoff in "Die Anstalt" politischen Journalisten wie Joffe und Bittner massive Interessenkonflikte vorgeworfen.

Viele Zeitungen seien "so etwas wie die Lokalausgaben der Nato-Pressestelle", ZEIT-Herausgeber Joffe sei Mitglied in zahlreichen Lobby-Organisationen mit Nähe zur US-Politik. Die ZEIT erscheine deshalb nur einmal die Woche, weil Joffe wegen seiner zahlreichen anderen Aktivitäten in Lobby-Netzwerken nicht mehr zum Schreiben käme. Ihren Kommentar: "Nein, die recherchieren da nicht, die sind da Mitglieder, Beiräte, Vorstände" illustrierten die Satiriker mit einem Schaubild - das in Nahaufnahme gerade einmal nur einen sehr kurzen Moment zu sehen war. Dieses enthielt Lobbybuden, die mit Linien zu Joffe und Bittner verbunden waren.

ZEIT-Journalisten: Mimimi

Die beiden enttarnten Edelfedern bestritten und relativierten ihre fadenscheinigen Verbindungen zu den elitären Klüngelrunden. Bittner meinte zudem, seine Mitarbeit an einem "offenen Papier" des German Marshall Funds (GMF) sei kein Schreiben für Gauck - auch, wenn der Direktor des GMFs sich hieraus entsprechend bedient hatte (vgl. Journalisten als politische Lobbyisten?). Diesen Interessenkonflikt hatte die ZEIT in Bittners Artikel zum Thema zunächst hanseatisch vornehm unterschlagen.

Das Landgericht Hamburg hatte sieben der acht im Schaubild gezeigten Verbindungen Joffes anerkannt und meinte, dass die Ungenauigkeit der Äußerungen insbesondere in einer Satire nicht ins Gewicht falle (vgl. Josef Joffe und Jochen Bittner scheitern gegen Die Anstalt (ZDF) und Realsatiriker Josef Joffe scheitert schon wieder am Landgericht Hamburg). Die Grundaussage treffe zu, außerdem gäbe es ja weitere Verstrickungen, so dass man schon auf acht käme.

Das OLG Hamburg verstand jedoch keinen Spaß und akzeptierte nur sechs der acht Verbindungen. So sei Joffe seit 2008 nicht mehr Mitglied im deutsch-amerikanischen Elitennetzwerk Atlantikbrücke e.V. (und spart seither den vierstelligen Jahresbeitrag). Der Charakter der Satire ändere nichts an der unzutreffenden Aussage, die man mit hanseatischer Haarspalterei erkennen wollte.

Das OLG folgte Bittner auch damit, es sei der Wahrheit zuwider behauptet worden, er habe an der Vorbereitung der Rede des Bundespräsidenten vor der Münchener Sicherheitskonferenz im Januar 2014 mitgewirkt, über die er später als Journalist wohlwollend berichtet hat.

BGH: OLG Hamburg verbot gar nicht aufgestellte Äußerungen

Die Richter am Bundesgerichtshof konnten über die hanseatische Deuterei nur lachen.

So schrieben sie den Hamburgern ins Stammbuch, dass sie mal wieder die Äußerung nicht im konkreten Gesamzusammenhang erfasst und stattdessen den angegriffenen Äußerungen einen unzutreffenden Sinngehalt entnommen hätten. Bei korrekter Ermittlung des Aussagegehalts hätten Uthoff und von Wagner die ihnen angedichteten Aussagen gar nicht getätigt.

Der BGH gab auch schon mal mit Wink in Richtung Erdoğan ./. Böhmermann eine Hilfestellung, wie mit Äußerungen im Rahmen eines satirischen Beitrags zu verfahren ist. Solche sind zur Ermittlung ihres eigentlichen Aussagegehalts von ihrer satirischen Einkleidung, der die Verfremdung wesenseigen ist, zu entkleiden. Bei einem satirischen Fernsehbeitrag ist in den Blick zu nehmen, welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt.

Dies zugrunde gelegt, lässt sich dem BGH zufolge dem Sendebeitrag im Wesentlichen nur die Aussage entnehmen, es bestünden Verbindungen zwischen den Klägern und in der Sendung genannten Organisationen. Diese Aussage sei zutreffend. Das Verbieten von subjektiv unterstellten Äußerungen ist eine traditionsreiche Spezialität der Gerichte an der Alster (vgl. Hamburg hört in Karlsruhe auf).

Kurz nach der Szene mit dem Schaubild äußerte Uthoff: "Alles, was Josef Joffe dazu bringt, auf seinen Laptop zu kotzen, da bin ich dabei!" Das wäre dann wohl nunmehr erledigt.