Ehemaliger Guantánamo-Gefangener geht gegen Belgien vor

Beschwerde vor UN-Ausschuss am Jahrestag des Lagers auf Kuba. Belgische Behörden hatten Staatsbürger nicht geholfen. Parallelen zu Fall Kurnaz

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Der belgische Staatsbürger und ehemalige Insasse des US-Gefangenenlagers auf der Marinebasis Guantánamo Bay auf Kuba, Mosa Zemmouri, hat heute vor dem UN-Ausschuss gegen Folter in Genf eine Beschwerde gegen den belgischen Staat wegen unterlassener Hilfeleistung eingereicht. Der Fall wurde in Genf am 15. Jahrestag der Verlegung des ersten Gefangenen in das Folterlager von der in Berlin ansässigen Menschenrechtsorganisation ECCHR und zwei belgischen Anwälten, Walter van Steenbrugge und Christophe Marchand, vorgelegt.

Nach Angaben des ECCHR war Zemmouri von 2002 bis 2005 im US-Gefangenenlager Guantánamo inhaftiert. Dort habe er verschiedene Formen schwerer körperlicher und psychischer Misshandlung wie Schläge, Reizentzug (sensorische Deprivation) und extreme Temperaturen erlitten.

"In der Beschwerde an den UN-Ausschuss gegen Folter machen Zemmouri, die Rechtsanwälte und das ECCHR geltend, dass sich Belgien der Misshandlungen mitschuldig gemacht hat", heißt es in einer Pressemitteilung. Belgische Behörden hätten um die Foltermethoden in dem US-Lager gewusst, aber nichts unternommen, um die Folter und Misshandlungen zu verhindern. Auch seien keine angemessenen Ermittlungen zu diesen Verbrechen eingeleitet worden. "Dazu wäre Belgien nach der UN-Anti-Folterkonvention verpflichtet gewesen", meint das ECCHR.

Die Beschwerde Zemmouris wurde bewusst am 15. Jahrestag des US-Gefangenenlagers Guantánamo auf Kuba eingereicht. "Am 11. Januar 2002 wurden dort die ersten Gefangenen inhaftiert", erinnert das ECCHR. In den Folgejahren habe die US-Regierung im Namen des "Kriegs gegen den Terror" in Guantánamo Gefangene verschiedenen Formen von Folter und Misshandlung durch US-Militärs und CIA-Mitarbeiter ausgesetzt: "Etliche Staaten aus allen Teilen der Welt billigten oder duldeten dieses System."

"Bisher ist keiner der "Architekten des US-Foltersystems" – ranghohe Politiker, Beamte, Geheimdienstmitarbeiter, Juristen oder Militärs der USA – strafrechtlich verfolgt worden", sagte Andreas Schüller, Leiter des ECCHR-Programmbereichs Völkerstraftraten und rechtliche Verantwortung. "Wir werden unsere Arbeit solange weiterführen, bis sich die Verantwortlichen vor einem nationalen oder internationalen Gericht verantworten müssen."

Der Fall Zemmouri ähnelt dem des Deutsch-Türken Murat Kurnaz, der zwischen 2002 und 2006 in Guantánamo inhaftiert war, ohne dass die Bundesregierung sich hinreichend für seine Freilassung eingesetzt hat. Der amtierende Außenminister Frank-Walter Steinmeier musste sich deswegen im November – auch angesichts seiner wahrscheinlichen Nominierung für das Amt des Bundespräsidenten – unangenehme Fragen gefallen lassen, nachdem Kurnaz (Folter für die Freiheit), von dem Sozialdemokraten eine Entschuldigung gefordert hatte. "Bis heute hat er sich nicht entschuldigt", sagte der in Bremen lebende Kurnaz der "tageszeitung". Steinmeier solle sein Sündenregister bereinigen, bevor er Bundespräsident werde, fügte der inzwischen 34-jährige Kurnaz in einer Nachricht an, die sein Anwalt der Zeitung übermittelte.

Der Anwalt des in Bremen geborene Deutsch-Türken, Bernhard Docke, sprach mit Bezug auf Steinmeier von einem "dunklen Fleck in seiner politischen Biografie". "Diesen Makel sollte er bereinigen, bevor er das höchste Staatsamt übernimmt", sagte Docke.