"Hate Speech" und die "Spatzen" aus Game of Thrones

Die britische Innenministerin, die die Hate-Speech-Vorschriften verschärfte, ist selbst unter diesem Vorwurf angezeigt worden

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

In der Serie Game of Thrones setzt die Königsmutter Cersei Lannister eine Gruppe von Fanatikern, die "Spatzen", gegen politische Rivalen ein. Dabei gibt sie ihnen so viel Macht, dass sich die Fanatiker gegen sie selbst wenden. So ähnlich ging es der britischen Innenministerin Amber Rudd, die im Juli einen "Hate-Crime"-Verschärfungsplan präsentierte und nun selbst mit diesem Vorwurf angezeigt wurde.

Anzeigeerstatter ist der in Oxford lehrende Physikprofessor Joshua Silver. Er betrachtet die in einer Rede auf einem Tory-Parteitreffen geäußerte Aufforderung Rudds an britische Unternehmen, dabei mitzuhelfen, dass Jobs, die von Briten oder Nordiren erledigt werden könnten, nicht an ausländische Arbeitskräfte gehen, als "Hate-Speech"-Äußerung. Die West-Midlands-Polizei teilte auf Silvers Anzeige hin mit, es handle sich ihrer Einschätzung nach um einen "Hass-Vorfall" unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.

"Unfreundlichkeit" reicht für Anzeige

Nach Verschärfungen der Richtlinien zu "Hate Crimes", die Rudd selbst befürwortete, ermitteln Polizisten in Großbritannien inzwischen sogar dann, wenn eine Anzeige lediglich auf der subjektiven Wahrnehmung des Anzeigeerstatters beruht und objektiv keine Diskriminierung oder Beleidigung erkennbar ist. Deshalb werden selbst Fälle von Unfreundlichkeit als Hate Crimes angezeigt. Das trug dazu bei, dass die Zahl der Hate-Crime-Anzeigen im Vereinigten Königreich stark zunahm und inzwischen bei über 170 täglich liegt. Ein weiterer wichtiger Grund für die Zunahme ist, dass solche Anzeigen auch anonym und mit wenigen Minuten Aufwand über die Website True Vision gestellt werden können.

Darunter befinden sich Fälle wie der von Kevin O’Sullivan, der nur deshalb angezeigt wurde, weil ein Dritter ein Gespräch zwischen ihm und einem Freund in einem Zug belauschte und sich über eine seiner Ansicht nach frauenfeindliche Wortwahl aufregte, wobei er Sullivan sogar körperlich attackierte. Seinen Angaben nach wollte der Angreifer zuerst keine Anzeige erstatten, wurde aber von der Polizei dazu "ermuntert".

18.000 Euro Anwaltskosten bis zum Freispruch

Weil inzwischen klar war, dass der Angezeigte die als unangemessen empfundene Bezeichnung gar nicht für eine Frau, sondern für einen homosexuellen Bekannten gebraucht hatte, kam es zu einem Strafverfahren wegen angeblich homophober Hate Speech. Nachdem Sullivan umgerechnet etwa 18.000 Euro in gute Anwälte investierte und anhand von Überwachungskameraaufnahmen beweisen konnte, dass der Anzeigeerstatter die Unwahrheit sagte, als er behauptete, der Angezeigte habe sein Handy gezückt und behauptet, er wolle "seinen schwulen Anwalt anrufen", wurde er nach eineinhalb Jahren freigesprochen, wozu auch homosexuelle Charakterzeugen beitrugen, die bestätigen, dass er nicht homophob ist.

Seitdem sieht sich Sullivan als "Opfer einer Hassverbrechensindustrie", mit der sich Eliten "eine Realität erschaffen, die sie nicht vorfinden" und mit der Polizei und Justiz mehr Personal fordern können. Als die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) wegen der "harten Vorwürfe" Sullivans beim National Police Chief’s Council (NPCC) nachfragte, gewann sie den Eindruck, dass "die Polizei kein Interesse zu haben scheint", diese Vorwürfe zu entkräften. Verstärkt wird dieser Eindruck mit Dokumenten, in denen es heißt, die Steigerung der Hate-Crime-Anzeigen um 18 Prozent alleine im letzten Jahr sei "vielversprechend".

Deutschland: Lammert fordert Mindeststrafmaß

In Deutschland eifert die Regierungskoalition dem britischen Vorbild nach und hat sich übereinstimmenden Medienberichten nach auf neue Maßnahmen zur Bekämpfung von "Hate Speech und Fake News" in Sozialen Medien geeinigt. Bundestagspräsident Norbert Lammert erklärte dazu der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) "Verleumdungen, Beschimpfungen und unmittelbare Gewaltandrohung gegenüber Politikern" [Hervorhebung TP] seien "in keiner Weise hinnehmbar", weshalb es für "Hass-Kommentare […] ein Mindeststrafmaß geben [solle], um Staatsanwaltschaften und Richtern die Möglichkeit zu nehmen, Strafverfahren wegen vermeintlicher Unerheblichkeit gleich niederzuschlagen".

An der Universität Salzburg hat die dortige rot-grüne Studentenvertretung unlängst Maßstäbe gesetzt, die auch die britischen Anzeigemöglichkeiten wegen Unfreundlichkeit in den Schatten stellen: Dort wird künftig in einem "Gender Watch Protokoll" festgehalten, wer bei Ausführungen zu diesem Themenbereich die "Augen verdreht", "nicht geschlechtergerecht spricht", eine "sexistische Wortmeldung" macht oder "demonstrativ SMS schreibt".

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.