EU: Trilog-Schattengremiensitzungen ersetzen ordentliches Gesetzgebungsverfahren

War als Parlamentspräsident für die Entwicklung verantwortlich: SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz, hier auf einem Plakat zur Europaparlamentswahl 2014

Ehemaliger Parlamentspräsident und designierter SPD-Kanzlerkandidat Schulz verweigerte Ombudsfrau Informationen

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Theoretisch werden EU-Vorschriften im Europaparlament ausgearbeitet - mit Ausschusssitzungen und protokollierten Lesungen, in denen Parlamentarier ihren Kollegen und der Öffentlichkeit Vor- und Nachteile von Inhalten und Formulierungen erklären. Praktisch wurde dieses Gesetzgebungsverfahren durch ein informelles (in den EU-Verträgen nirgends erwähntes) "Trilog"-Verfahren ersetzt, in dem sich Vertreter des EU-Parlaments, des EU-Rates und der EU-Kommission nach der Ablehnung einer Vorschrift in der Ersten Plenumslesung, in "Hinterzimmern" treffen und auf Texte einigen.

Den Zahlen des EU-Observers nach hat dieses informelle Verfahren (mit dem ursprünglich nur Pattsituationen zwischen Rat und Parlament aufgelöst werden sollten) das eigentlich vorgesehene einer Zweiten Lesung mit öffentlicher Debatte inzwischen so gründlich ersetzt, dass im letzten Jahr kein einziges Vorhaben das "ordentliche" Verfahren durchlief und alles in den Trilog überführt wurde.

Offiziell keine Protokolle

An den Schattengremiumssitzungen, von denen es wöchentlich durchschnittlich zwei Dutzend geben soll, nehmen in der Regel Ausschussvorsitzende und Fraktionsberichterstatter des Parlaments, teil. Protokolle werden angeblich nicht geführt. Und wenn es sie doch geben sollte, werden sie nicht herausgegeben, weil sie offiziell nicht existieren. Versuche, trotzdem an solche Dokumente zu kommen, könne zu einer "abschreckende Übung in Geduld und Enttäuschung" werden, wie der EU-Observer anmerkt.

Befürworter des Trilog-Verfahrens verteidigen es als effiziente Methode, schnell Ergebnisse zu liefern. Gegner kritisieren, dass die Öffentlichkeit bis zum von den Parteien angeordneten Abnicken der Trilog-Vorlagen im Parlamentsplenum nicht mitbekommt, was auf sie zukommt und wer die Positionen welcher Lobbyisten vertritt. Lobbyisten erleichtern die Trilog-Verfahren die Arbeit ganz wesentlich, weil sie sich nicht um Hunderte Abgeordnete, sondern nur um einige wenige kümmern müssen. Tom Bunyan, der Direktor der britischen Bürgerrechtsbewegung Statewatch meinte zu diesen Mängeln: "Kein System, das sich selbst demokratisch nennt, dürfte so etwas akzeptieren."

Trilog-Beispiel: Die neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung

Ein Beispiel für eine im Trilog-Verfahren formulierte Vorschrift ist die neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung, auf die sich Vertreter des Rates, des Parlaments und der Kommission am 30. November verständigten. Der konkrete Text auf den man sich geeinigt hat, wurde bislang noch nicht veröffentlicht.

Auf Nachfrage von Telepolis hieß es heute, man könne diesen Text erst "in ein paar Wochen" herausgeben. Erst dann wird sich klären, ob die angekündigte "Verschärfung" und "Aktualisierung" des Rahmenbeschluss 2002/475/JI Mitgliedsstaaten mit einer Soll-Vorschrift dazu verpflichtet, "den Zugang zu illegalen Inhalten, die zu terroristischen Delikten aufhetzen", zu "blockieren", wenn sie im Ausland gehostet sind und nicht "prompt" gelöscht werden können (vgl. EU: Heimliche Einführung von Netzsperren während der EM).

Schulz verweigerte Informationen

Vor zwei Jahren wollte die EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly die Entwicklung weg vom ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und hin zu Trilogs überprüfen. Als O’Reilly deshalb beim Parlament nach Informationen fragte, warnte sie der damalige EU-Parlamentspräsident und designierte SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz, sie überschreite damit ihre Kompetenzen und mische sich in Angelegenheiten, die sie nichts angingen. Die "Auswahl der bevorzugten legislativen Optionen" sei nämlich ein Vorrecht der Abgeordneten und könne nicht von einer Ombundsfrau hinterfragt werden, die Beschwerden zur EU-Verwaltung untersuchen soll.

Der Wunsch O’Reillys, an einigen Trilog-Gesprächen teilnehmen zu dürfen, wurde abgelehnt. Schulz' Büro begründete das gegenüber Politico mit dem Hinweis, das Parlament habe nicht unilateral entscheiden können, ob sie eingeladen wird. Man werde ihr jedoch gerne alle Dokumente zur Verfügung stellen. Zur Erinnerung: Da bei Trilog-Verhandlungen offiziell keine Protokolle geführt werden, gibt es offiziell auch keine Dokumente, in denen man etwas Interessantes finden könnte.

Der belgische Grünen-Abgeordnete Philippe Lamberts kommentierte das mit den Worten, er sehe keinen Grund, warum die Obundsfrau nicht an Trilog-Sitzungen teilnehmen solle - und Schulz tendiere dazu, "das, was er für Recht hält, zu gebrauchen und zu missbrauchen".

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