Sumpf trockengelegt?

T-Shirts mit dem Wahlkampfslogan. Grafik: TP

Trump hat ein Dekret unterzeichnet, das seinen Mitarbeitern vor der Aufnahme von Lobby-Tätigkeiten eine fünfjährige Karenzzeit vorschreibt

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Am Wochenende unterzeichnete Donald Trump nicht nur ein Dekret zur Einreisebeschränkung, sondern noch ein anderes, das in Medien bislang deutlich weniger Aufmerksamkeit erregte: Es verlangt von Mitgliedern seiner Administration eine schriftliche Erklärung, dass sie nach ihrem Ausscheiden fünf Jahre lang nicht als Lobbyist tätig werden. Für ausländische Regierungen und Parteien soll dieses Lobbytätigkeitsverbot sogar lebenslang gelten, ein Verbot der grundsätzlichen beruflichen Beschäftigung mit Themen, die einen Bezug zur eigenen Regierungsarbeit aufweisen, dagegen nur zwei Jahre.

Mit dem Dekret will Trump ein weiteres seiner Wahlversprechen erfüllen, das bei seinen Wahlveranstaltungen vom Publikum neben "Build the Wall" als Slogan gerufen wurde: "Drain the Swamp" - "Leg' den Sumpf trocken". Mit dem Sumpf ist die legale Korruption in Washington gemeint, die in der Vergangenheit nicht nur Trumps Wähler, sondern auch Rechtswissenschaftler wie Lawrence Lessig als Ursache dafür ausmachten, dass Anfang der 2010er Jahre weniger Amerikaner dem Kongress vertrauen, als bei der Revolution von 1776 treu zum britischen König George standen (vgl. Amerikanischer Frühling). Im Dezember hatte die Washington Post berichtet, Trump habe dieses Wahlversprechen verworfen.

Schlupflöcher?

Bei der Unterzeichnung scherzte Trump, das Dekret sei "voller Schlupflöcher" - was darauf hindeutet, dass sich darin zumindest keine sehr offensichtlichen finden. Andernfalls hätte er den Scherz kaum so gemacht. Die tatsächliche Tauglichkeit wird sich - wie bei vielen Rechtsakten - aber erst in der praktischen Anwendung und deren Überprüfung vor Gericht zeigen werden. Erst dort wird klar werden, welche Folgen die eher unbestimmt formulierte Herausnahme von Rechtsvertretertätigkeiten aus der Definitionen von Lobby-Arbeit im Lobbying Disclosure Act hat, auf den sich das Dekret bezieht. Andere Streitfälle könnten juristische Personen betreffen, derer sich ausländische Akteure oder Firmen bedienen.

Wird ein Verstoß gegen die abgegebene Verpflichtungserklärung festgestellt, drohen ehemaligen Administrationsmitarbeitern zwar keine Gefängnisstrafen, aber Zivilprozesse, an deren Ende die Einziehung aller Bezüge und sonstigen Zuwendungen, die sie von ihren neuen Arbeitgebern erhielten, droht. Das Geld und die Güter sollen in solchen Fällen in die Staatskasse fließen.

Trump-Gegner befürchten kleineren Bewerberpool

Bedenken, dass das Lobbyverbot den Bewerberpool für Ämter einschränken werde, entgegnete Trump, er wolle Mitarbeiter, die sich darauf konzentrieren, dem amerikanischen Volk zu helfen und "Amerika wieder großartig zu machen" - und keine solchen, die nur daran denken, wie viel sie nach dem Ausscheiden verdienen werden, wenn sie mit ihrem Einfluss hausieren gehen.

Dass Trump trotz des Dekrets und trotz der Entfernung von Lobbyisten aus seinem Übergangsteam grundsätzlich bereit ist, mit Lobbyfirmen zusammenzuarbeiten, zeigte er bei der Zusammenstellung seiner Administration, bei der er sich unter anderem von der Firma Black beraten ließ, die Google, GlaxoSmithKline und AT&T repräsentiert. Andere Lobbyisten sagten Politico, sie hätten Wege gefunden, um ihre Aussperrung aus dem Übergangsteam zu umgehen, indem sie sich beispielsweise regelmäßig mit Mitarbeitern zum Mittagessen oder bei Veranstaltungen trafen. Darüber hinaus soll es in privaten Büros nicht öffentlich bekannt gemachte "Listening Sessions" zu Themen wie Technologie, Gesundheitswesen und Indianerfragen gegeben haben.

Ungelöstes Problem Wahlkampfspenden

Karenzzeiten, wie er sie jetzt durchgesetzt hat, rühren zudem nicht an ein grundsätzlicheres Problem: Dem, dass sich Politiker, die nicht so reich sind wie Trump, von Spenden und Spendern abhängig machen, um ihre Wahlkämpfe zu finanzieren und zu gewinnen. Diese Abhängigkeit sorgte in der Vergangenheit dafür, dass der US-Kongress sehr häufig Vorschriften erließ und verteidigte, die vor allem Partikularinteressen nutzen.

Statistisch nüchtern untermauert führten diesen Effekt 2014 der Princeton-Politologe Martin Gilens und sein Kollege Benjamin Page von der Northwestern University in Illinois in ihrer Studie Testing Theories of American Politics - Elites, Interest Groups and Average Citizens vor (vgl. Princeton-Studie: Ökonomische Elite kann politische Ideen besser durchsetzen). Der oben erwähnte Rechtsprofessor Lawrence Lessig will dieses Problem mit einem neuen Verfassungszusatz lindern, der explizit regelt, dass juristische Personen keine Persönlichkeitsrechte wie die Redefreiheit geltend machen können. Dadurch könnten Unternehmen nicht länger unbegrenzt an Super-PACs spenden und Politiker und Parteien würden potenziell unabhängiger von Lobbyisten.

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