Lafontaine: Geringe Chancen für Rot-Rot-Grün

Grafik: Matthew Gates. Lizenz: Public Domain

Der ehemalige Kanzlerkandidat sieht große Unterschiede zwischen den Parteien - die gibt es jedoch auch innerhalb

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Der ehemalige SPD-Kanzlerkandidat und jetzige saarländische Linksfraktionsvorsitzende Oskar Lafontaine sieht nur geringe Chancen dafür, dass es nach der Bundestagswahl im Herbst zu einer rot-rot-grünen Regierungskoalition aus SPD, Linken und Grünen kommt. Als Grund dafür nennt er nicht die Umfrageergebnisse (die die drei Parteien zusammengerechnet derzeit nur bei Werten zwischen 40 und 44 Prozent sehen), sondern die SPD und die Grünen, die ihre Bundespolitik seiner Wahrnehmung nach nicht "so ändern wollen, dass eine gemeinsame Regierung möglich wird".

Wörtlich meinte der Ehemann der Linken-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Sarah Wagenknecht weiter: "Solange SPD und Grüne für Interventionskriege sind, für Waffenlieferungen, für Sozialabbau, für ein ungerechtes Steuersystem und für eine Europapolitik, die im Süden Europas zu sozialen Verwerfungen führt, sehe ich keine Möglichkeit der Zusammenarbeit". Kurz vorher hatte Lafontaine angesichts der Kür des SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz öffentlich gefordert, Voraussetzung für eine Regierungsbeteiligung seiner Partei sei, dass diese Regierung "den Sozialstaat wiederherstellt". Aus der SPD-Spitze hat er darauf bislang keine öffentliche Antwort bekommen. Trotzdem will er " die Hoffnung nicht aufgeben […], dass sich in der SPD die Erkenntnis durchsetzt, dass sie den Verlust der Hälfte ihrer Wähler und Mitglieder "selbst verursacht hat" und Konsequenzen daraus zieht.

Unterschiede innerhalb der Parteien

In deutschen Medien wurde Lafontaines Äußerung heute meist mit der Erklärung wiedergegeben, der Saarländer halte die Unterschiede zwischen Parteien für zu groß. Tatsächlich gibt es große Unterschiede aber nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der Parteien: So könnte man sich beispielsweise die Linken-Politiker Sarah Wagenknecht und Oskar Lafontaine potenziell konfliktfreier in einer Partei mit dem ehemaligen Neuköllner SPD-Bürgermeister Heinz Buschkowsky und dem grünen Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer vorstellen, als in einer mit Anne Helm und Julia Schramm. Zu den beiden Letztgenannten würden wiederum die grünen Bomber-Harris-Bejubler Matthias Oomen und Jürgen Kasek besser passen als der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow, der sich von Methoden aus der Autonomenszene distanziert. Noch breiter als bei den Grünen und Linken ist das Spektrum in der SPD, wo es vom Berliner Thilo Sarrazin bis zum Berliner Christopher Lauer reicht.

Listenwahlrecht erzeugt Nichtwähler

Solche Unterschiede innerhalb der Parteien weisen darauf hin, dass Wähler nur sehr bedingt wissen, was sie später bekommen, wenn sie bei einer Partei ihr Kreuz machen - zum Beispiel einen SPD-Kanzler der mit den Grünen eine FDP-Steuer- und Sozialpolitik betreibt, oder eine CDU-Kanzlerin, die eine grüne Energie- und Migrationspolitik macht. Mehr Klarheit böte ein modernisiertes Mehrheitswahlrecht, das auch die Wahlbeteiligung potenziell steigern würde.

Es gibt nämlich eine nicht zu unterschätzende Zahl von Bürgern, die der Urne vor allem deshalb fernbleiben, weil sie mit einer Stimme für eine Partei Personen mitwählen würden, denen sie auf gar keinen Fall politische Macht übertragen wollen: Wer beispielsweise die einwanderungs- und sicherheitsspolitischen Ideen eines Horst Seehofer angemessen findet, der wird möglicherweise vor der politischen Praxis einer Angela Merkel zurückschrecken. Und wer eine Bürgerversicherung für eine angemessene Antwort auf steigende Gesundheitskosten hält, will nicht unbedingt eine Medien- und Meinungszensur, wie sie SPD-Justizminister Heiko Maas durchsetzen möchte.

Mehrheitswahlrecht ohne Wahlkreise?

Im derzeitigen Wahlsystem bleibt diesen Menschen nur die Wahlenthaltung - zumindest mit ihrer Zweitstimme. In einem Mehrheitswahlsystem ohne Wahlkreise könnten sie dagegen aus mehreren tausend Kandidaten den oder (bei mehreren Stimmen) die auswählen, denen sie am meisten zutrauen. Auf diese Weise wäre auch das Problem gelöst, dass Vertreter von Minderheitenpositionen in einem Wahlkreis-Mehrheitswahlrecht ganz aus der parlamentarischen Vertretung zu verschwinden drohen.

Bislang wird allerdings als selbstverständlich hingenommen, dass ein Mehrheitswahlrecht mit Wahlkreisen arbeitet - was den Wählern in der Praxis häufig nur die Wahl zwischen zwei Hinterbänklern lässt. In Zeiten unzureichender Kommunikationsmöglichkeiten hatte solch ein Wahlkreissystem einige nachvollziehbare Vorteile: Die einzelnen Kandidaten konnten ihre Positionen selten per Massenmedien vermitteln, sondern machten dies in Versammlungen bei denen die potentiellen Wähler persönlich anwesend waren. Ein weiterer Vorteil war, dass es in einem Parlament mit mehreren hundert Abgeordneten und der mehrfachen Zahl von Bewerbern für relativ übersichtliche Wahlzettel sorgte, beziehungsweise die Gefahr von ungültigen Stimmen durch Schreibfehler oder Unleserlichkeit verringerte.

Spätestens seit der völligen Durchdringung der Gesellschaft mit Massenkommunikationsmitteln spricht kein Informationsargument mehr gegen ein Mehrheitswahlrecht ohne Wahlkreise. Und mit der Möglichkeit elektronischer Wahlmaschinen fällt auch das zweite Argument weg. Bisher werden elektronische Wahlmaschinen nur so eingesetzt, dass sie zwar alle Nachteile bringen (Fälschungsanfälligkeit, Gefahren für den Datenschutz durch mögliche Zeitstempel), aber die potentiellen Vorteile nicht ausnutzen. Die Einführung eines Mehrheitswahlrechts ohne Wahlkreise wäre solch ein Vorteil elektronischer Abstimmungsverfahren, der ohne großen Aufwand genutzt werden könnte: Der Wähler würde entweder durch die alphabetisch geordnete Liste scrollen und so das Angebot sichten oder die Anfangsbuchstaben des Namens eingeben, für den er sich entschieden hat. Dann erhält der Wähler eine Auswahl von Namen zum Anklicken, wodurch ungültige Stimmen durch Schreibfehler vermieden werden würde (vgl. Mehrheitswahlrecht ohne Wahlkreise).

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