Erweiterte DNA-Analysen sollen bei Mordaufklärung helfen

Baden-Württemberg will, dass zukünftig DNA-Material zur Feststellung von Augen-, Haar- und Hautfarbe verwendet werden kann, was umstritten und zuverlässig unmöglich ist

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Der Mord an einer Freiburger Studentin hat die Gemüter nicht nur in Südwestdeutschland schwer erregt. Seither tobt eine Debatte, die in der Stadt der sogenannte "Bund gegen Anpassung" forciert hat, der sofort in einem breit verteilten Flugblatt in Richtung der Flüchtlinge nach den Tätern Ausschau hielt. Der behauptete, man könne per "DNA-Analyse ganz leicht" den Täter eingrenzen: "Nichts ist so leicht durch DNA-Analyse zu ermitteln wie die Rasse." Zwar schmückt sich die Gruppe mit Hammer und Sichel, doch aus ihrer rechtsradikalen Gesinnung machen die Fans des irakischen Ex-Diktators Saddam Hussein keinen Hehl, die einst auch die Republikaner unterstützt haben. Doch über den Freiburger Polizeichef ist der Vorstoß schnell in die Landesregierung gelangt. Und Justizminister Guido Wolf (CDU) hat nun eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht.

Wolf hatte bereits im Rahmen der Ermittlungen und der Festnahme eines mutmaßlichen afghanischen Flüchtlings Anfang Dezember mehr Möglichkeiten bei der Auswertung von DNA-Spuren gefordert, was bislang unmöglich und auch ethisch bedenklich ist. Und schon damals hatte er diese Initiative angekündigt. Der Freiburger Polizeipräsident Bernhard Rotzinger erklärte im vergangenen Dezember, eine umfassendere Auswertung von DNA-Spuren bei Fahndungen hätte der Polizei bei der Tätersuche im Fall Maria "massiv geholfen". Und er fügte hinzu: "Wir hätten wesentlich konzentrierter die Ermittlungen vorantreiben können."

Bei dem mutmaßlichen Täter soll es sich um einen 17-Jährigen handeln, der 2015 als unbegleiteter Flüchtling aus Afghanistan eingereist sein soll. Er lebte bei einer Freiburger Pflegefamilie und stand unter der Vormundschaft des Jugendamtes Breisgau-Hochschwarzwald. Zwar schweigt sich der mutmaßliche Täter weiter aus, doch seine Täterschaft soll durch ein am Tatort gefundenes Haar, durch Videoaufnahmen und andere Beweise belegt sein. Nun soll vor allem sein Alter über ein rechtsmedizinisches Gutachten festgestellt werden, denn davon hängt das Strafmaß ab.

Dass es sich tatsächlich um einen Minderjährigen handelt, darf bezweifelt werden. Denn als Hussein K. wegen eines versuchten Raubmords im Jahr 2013 in Griechenland verhaftet und dort danach zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt wurde, gab er schon einmal an, 17 Jahre alt zu sein. Es ist unmöglich, drei Jahre lang ein 17-Jähriger zu bleiben. Allerdings wurde er in Griechenland trotz der hohen Jugendstrafe schon Ende Oktober 2015 wieder auf Grund einer Sonderregelung freigelassen, hinter der offensichtlich der griechische Geldmangel im Rahmen der massiven Sparauflagen stand, die dem Land aufgezwungen werden.

Er tauchte schnell 2015 unter und reiste nach Deutschland weiter. Hier wusste die Polizei aber nichts von seiner brutalen Vorgeschichte in Griechenland. Dort hatte er im Mai 2013 auf Korfu der Geschichtsstudentin Spyridoula Chaidou aufgelauert und Geld von ihr geraubt. Doch trotz der freiwilligen Herausgabe warf er sie über ein Straßengeländer. Die trainierte Sportlerin fiel etwa zehn Meter in die Tiefe und überlebte den Raub schwerverletzt. Hätten die Griechen aber nach dem Abtauchen von Hussein K. nicht nur national nach ihm gefahndet, sondern einen internationalen Haftbefehl ausgestellt oder wenigstens einen Eintrag in internationale Datenbanken vorgenommen, hätte er die 19-jährige Studentin in Freiburg vermutlich ein Jahr später weder vergewaltigen noch umbringen können.

So ist erstaunlich, dass nun nicht gefordert wird, die Zusammenarbeit und den Austausch von Daten innerhalb der EU und eine bessere Ausstattung für die Polizei in Griechenland oder anderen Ländern zu stärken, die massiv unter Sparauflagen leiden. Denn dadurch hätte sich das Verbrechen verhindern lassen. Doch es wird nun eine zweifelhafte Erweiterung von DNA-Analysen gefordert, die bestenfalls - und auch das steht im Zweifel - eine bessere Aufklärung ermöglichen soll.

Genanalyse soll Geschlecht, Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das biologische Alter verraten

Statt das Naheliegende zu tun, hat sich die grün-schwarze Koalition im Ländle darauf geeinigt, zu versuchen, die Verfolgung von schweren Straftaten zu verbessern, statt zu versuchen, sie zu verhindern. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier die öffentliche Aufregung über den Mord an der Studentin instrumentalisiert wird, um ein umstrittenes Verfahren durchzudrücken. Jedenfalls soll der Vorstoß aus Baden-Württemberg schon in der nächsten Bundesratssitzung am 10. Februar beraten werden. Die "Südwest Presse" hat berichtet, dass künftig auch Spurenmaterial verwendet werden soll, um Feststellungen über das Geschlecht, die Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das biologische Alter machen zu können. Technisch sei das nach Angaben von Justizminister Wolf möglich. Der hatte schon vor Wochen auch bei Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) um Unterstützung geworben.

Bei den Grünen gab es nur Vorbehalte dagegen, auch die "biogeografische Herkunft" ermitteln zu wollen. Denn gerne wird auch behauptet, man könne ohne weiteres - wie in der Fernseh-Serie CSI dargestellt - herausfinden, ob ein Verdächtiger aus Europa, Afrika oder Asien stammt und welchen ethnischen Hintergrund eine Person hat, oder gar ein Phantombild erstellen. Dagegen hätten aber sogar die Grünen Bedenken gehabt, weshalb eine ursprünglich für den Dienstag vorgesehene Kabinettsbefassung wegen eines sogenannten Fraktionsvorbehalts vertagt werden musste. "Bei diesem Punkt sehen wir verfassungsrechtliche Probleme. Das wäre ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte, weil ganze Gruppen unter Generalverdacht gestellt würden", sagte der Grünen-Rechtsexperte Jürgen Filius. Die anderen Punkte könne seine Partei aber mittragen, fügte er an.

Justizminister ist Wolf ist jedenfalls zufrieden: "Es ist ein schöner Erfolg, dass wir uns in der Regierungskoalition schnell einigen konnten." Aus dem Kompromiss soll nun schnell ein konkreter Vorschlag formuliert werden, den das Kabinett spätestens am kommenden Dienstag beschließen soll. "Baden-Württemberg ist damit Vorreiter für ein Ermittlungsinstrument, das unseren Strafverfolgungsbehörden insbesondere bei schlimmen Verbrechen wie Mord oder Sexualstraftaten enorm weiterhelfen kann", meint Wolf. Man passe nur die Strafprozessordnung an die heutigen technischen Möglichkeiten an. Der grüne Filius meint, die Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie das Alter ließen sich aus einer DNA-Analyse hinreichend exakt bestimmen. "Wir wollen Regelungen und Instrumente, die eine noch effektivere Verfolgung von Straftaten möglich machen", begründet er die grüne Zustimmung.