Fracking: Kein umfassendes Verbot

Fracking: Offene Grube aus Rückflusswasser, Nord-Dakota. Bild: Joshua Doubek / CC BY-SA 3.0

Ministerin lobt neue Regeln, von Umweltverbänden und Opposition hagelt es harsche Kritik

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Am heutigen Samstag treten neue Fracking-Regeln in Kraft, wie das Bundesumweltministerium mitteilt. Demnach sei künftig sogenanntes unkonventionelles Fracking weitgehend verboten. Nur in bis zu vier Fällen bundesweit soll es zu Forschungszwecken genehmigungsfähig sein. Das seit vielen Jahrzehnten betriebene sogenannte konventionelle Fracking sei künftig nur noch mit Umweltverträglichkeitsprüfung möglich, die eine Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalte, so das Ministerium in seiner Stellungnahme.

Mit Fracking wird das Aufbrechen von gasführenden Gesteinen mittels einer chemikalischen Lösung bezeichnet, die unter hohem Druck meist mit Sand versetzt in den Untergrund gepresst wird. Laut Umweltministerium sollen künftig nur noch Chemikalien zulässig sein, die nicht das Wasser gefährden, womit offensichtlich Trinkwasservorkommen gemeint sind.

Immerhin ist das ein Eingeständnis, das das bisher nicht immer ausgeschlossen werden konnte. Unklar bleibt, ob die Öffentlichkeit künftig freien Zugang zu den Informationen über die eingesetzten Stoffe haben wird.

Konventionelle Erdgaslagerstätten sind solche, in denen das Gas in einer Blase vorliegt, die sich unter einer undurchlässigen Schicht gesammelt hat. Um in Sandstein eingeschlossene Reste aus diesen Vorkommen zu lösen, werden schon bisher Fracking-Lösungen, das heißt, ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien genutzt.

Umweltorganisationen fordern klares Verbot

Den Umweltorganisationen gehen die neuen Regeln nicht weit genug. Ein großes Bündnis aus Dachverbänden wie dem Deutschen Naturschutzring (DNR), zahlreichen kleineren Gruppe und großen Verbänden wie dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) (mehr als 560.000 Mitglieder nach eigenen Angaben) kritisiert in einer gemeinsamen Erklärung, dass die neue Regeln nun zu neuen Anträgen führen könnten.

Die Bundesregierung spreche mit dem Fracking-Gesetzespaket dem eigenen Anspruch Hohn, Vorreiter in Sachen Klimaschutz zu sein. "Um die in Paris vereinbarten Klimaziele zu erreichen, braucht es ein klares Verbot jeder Art des Erdöl- und Erdgasfrackings", meint DNR-Präsident Kai Niebert. Statt Fracking weiter zuzulassen müsse die Energiewende beschleunigt werden. Doch davon kann, wie berichtet, derzeit nicht die Rede sein.

Kritik gibt es auch von der Linksfraktion im Bundestag. Deren Obmann im Umweltausschuss, Hubertus Zdebel, spricht von einem schwarzen Tag für die Umwelt. Durch die neuen Gesetzes sei "die extrem umweltschädliche Gasfördermethode Fracking in bestimmten Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, endgültig freigegeben".

"Statt die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch ein Frackingverbot ohne Ausnahmen zu schützen, hat die Große Koalition damit den Interessen von Energiekonzernen wie Wintershall und Exxon bereitwillig nachgegeben."
Hubertus Zdebel

Das Verbot von Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein sei mit den Ausnahmen für die Forschung in Frage gestellt und solle 2021 überprüft werden. Die Konzerne bereiteten sich bereits darauf vor, im nächsten Jahrzehnt auch in diesen Formationen Fracking einzusetzen.

Julia Linden von den Bundestags-Grünen, lässt ebenfalls kein gutes Haar an den vom Umweltministerium so gelobten Fracking-Regeln. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland wolle kein Fracking, heißt es einer von ihrem Büro verbreiteten Presseerklärung. "Um die Klimakatastrophe zu verhindern, müssen mindestens zwei Drittel der fossilen Rohstoffe in der Erde bleiben", so Linden.