Das Märchen vom Martin und der Hartz-IV-Reform

Außer Kontrolle

Martin Schulz will angeblich die ALG II-Regelungen reformieren - ein SPD-Märchen, aber eben nur das

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zu einem Heldenmythos gehört oft ein Erweckungsmoment. Jener Moment, in dem der Held sein bisher falsches Tun und seinen neuen Weg erkennt oder eine Erleuchtung hat, sich dem "Guten" anschließt. Ein solcher Erweckungsmoment ist entweder just Martin Schulz passiert - oder ein recht begabter Scriptschreiber hat für ihn diesen Moment erfunden: Ein 50jähriger Arbeitnehmer, der seit 36 Jahren im selben Betrieb arbeitet, hätte ihm seine Angst davor, bei einem Jobverlust in den Arbeitslosengeld-II-Bezug abzurutschen, klar gemacht: "Wenn der seinen Job verliert, bekommt er 15 Monate Arbeitslosengeld und dann geht es an seine Existenz, das darf nicht sein" wird Martin Schulz zitiert.

Diese neue Erkenntnis führt dazu, dass sich Martin Schulz, der neue Kanzlerkandidat der SPD, nunmehr in den Medien als Mann präsentiert wird, der die Reform Hartz-IV-"Reformen" angehen will, der Hartz IV korrigieren will oder wenigstens Änderungen verspricht. Unabhängig von der Frage, inwiefern Wahl"versprechen" überhaupt Versprechen sein können (oder nicht doch eher vage Absichtserklärungen bzw. Ankündigungen von Geschehnissen, die ggf. nach einer erfolgreichen Wahl stattfinden könnten) ist die Berichterstattung um das, was Herr Schulz "versprochen" hat, zumindest stark tendenziell.

Da wäre zunächst einmal der Aspekt, dass es bei den von Martin Schulz skizzierten Fällen um ein Auslaufmodell im Bereich Arbeitssuchendenvermittlung geht. Der seit Jahrzehnten im gleichen Betrieb malochende Arbeiter mag vor einigen Jahren oder Jahrzehnten noch typisch sein, doch im Zeitalter der prekären Arbeitsverhältnisse, Zeit- und Leiharbeit, Flexibilisierung der Arbeitswelt und nicht zuletzt Automatisierung ist die lückenlose Erwerbsbiographie eher die Ausnahme denn die Regel. Doch damit nicht genug: Wenn es darum geht, dass ein älterer Arbeitnehmer mit entsprechender Erwerbsbiographie länger Arbeitslosengeld I bezieht und erst später in den ALG II-Bezug gerät, so ist dies eine Korrektur der ALG I-Regelungen, die zwar logischerweise auch ALG II betrifft, jedoch nicht etwa ALG II als Ziel der Korrektur hat.

Es mag sein, dass Martin Schulz tatsächlich erst jetzt durch den 50jährigen Arbeitnehmer darauf gekommen ist, dass ältere Arbeitnehmer spätestens nach 24 Monaten ALG I-Bezug in den ALG II-Bezug abrutschen (was bereits 6 Monate länger ist als Arbeitnehmer unter 50 Jahren) - allerdings bleibt offen, wieso diese Unfairness, die er sieht, bei ihm nicht schon längst zu Aktivitäten führte. Wusste er es wirklich nicht oder wollte er es nicht wissen oder war es ihm in Brüssel einfach egal? Und was wird es für den 50jährigen Arbeitnehmer bedeuten, wenn er nach ein paar Monaten ALG I-Bezug mehr dennoch in ein unverändertes System gerät, das nicht nur finanziell "an seine Existenz geht", sondern auch die Privatsphäre, Freizügigkeit einschränkt, wohlwissend, dass seine Chancen auf eine neue Erwerbstätigkeit bereits seit dem 45ten Lebensjahr stark gesunken sind?

Die älteren Arbeitnehmer, die keine so positive Erwerbsbiographie vorzuweisen haben wie jener, der Martin Schulz ansprach, spielen bei Herrn Schulzes Ankündigungen ebenso wenig eine Rolle wie die ALG-II-Bezieher im allgemeinen. Bei einer Veränderung der Bezugsdauer von ALG I für eine spezielle Klientel bereits von "Reform" zu sprechen oder überhaupt den Anschein zu erwecken als ginge es hier grundsätzlich um ALG II ist täuschend und mag sich als modernes Märchen der SPD eignen - mehr jedoch ist es nicht. 2005 kokettierte schon jemand damit, dass bei der Agenda 2010 wohl Fehler gemacht worden waren, sie aber dennoch sein musste. Einer der "großen Politiker", wie Martin Schulz ihn nennt: Gerhard Schröder.