Werbeveranstaltungen im Ausland verstoßen gegen türkisches Recht

Foto: Hilton

In Deutschland sind angeblich 30 weitere türkische Wahlkampfauftritte geplant, in der Schweiz hat man eine abgesagt - und in Österreich fordert ein Grünen-Politiker eine Reisewarnung für die Türkei

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CNN-Türk zufolge hat der türkische Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu die Bundesregierung darüber informiert, dass es bis zum 16. April noch 30 Veranstaltungen türkischer Regierungspolitiker geben werde, in denen diese für ein "Ja" zur geplanten Verfassungsänderung werben: Çavuşoğlu "erwartet" dem Sender zufolge "von Deutschland", dass es das "Problem" der Zulassung dieser Veranstaltungen durch die örtlichen Behörden "regelt". Von Bundeskanzlerin Angela Merkel gibt es bislang noch keine Stellungnahme dazu - sie meinte gestern lediglich, es gebe trotz aktueller "Meinungsverschiedenheiten", ein "starkes Interesse an engen deutsch-türkischen Beziehungen".

Bei seinem Auftritt in Hamburg hatten Çavuşoğlu und mehrere seiner Zuhörer den so genannten "Wolfsgruß" gezeigt, wie Fotos dokumentieren. Damit nutzte der Minister, der sich durch Absagen von Veranstaltungen in Deutschland an die Nazizeit erinnert fühlt, ein Zeichen der Bozkurtçular, der nationalistischen "Grauen Wölfe", die vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet werden (vgl. Das Totemtier des Sozialdarwinismus).

Absagen in der Schweiz und den Niederlanden

Ein für Sonntag in der Schweiz geplanter Werbeauftritt Çavuşoğlus wurde gestern vom Konferenzmanager des für die Veranstaltung gebuchten Hilton-Airport-Hotels in Zürich abgesagt und mit der "Sicherheit der Teilnehmer und der Mitarbeiter" begründet, die man "nicht gewährleisten" könne. Vorher hatte der Sprecher der Sicherheitsdirektion des Kantons bekannt gegeben, dass man die Schweizer Regierung schriftlich dazu aufforderte, tätig zu werden, weil wegen der "extrem kontroversen Diskussionen" mit so "massiven Demonstrationen" gerechnet werden müsse, dass auch ein großes Polizeiaufgebot "nicht garantiert, dass die Veranstaltung ruhig und ohne Zwischenfälle verläuft".

Im niederländischen Rotterdam sagte ebenfalls der Eigentümer der Veranstaltungslokalität einen geplanten Werbeauftritt Çavuşoğlus ab. Der marokkanischstämmige Rotterdamer Bürgermeister Ahmed Aboutaleb teilte seinem Stadtrat kurz danach mit, er hätte die Veranstaltung sonst aus Sicherheitsgründen verboten. Vorher hatte sich der niederländische Regierungschef Mark Rutte, ein Parteifreund Aboutalebs, öffentlich gegen solche Auftritte ausgesprochen.

Eine nicht strafbewehrte Vorschrift, an die sich keine Partei hält

Eigentlich heißt es in Artikel 94/A des türkischen Wahlgesetzes übersetzt: "Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden." Da diese Vorschrift jedoch nicht strafbewehrt ist und von keiner mit Sanktionsmöglichkeiten ausgestatteten Autorität kontrolliert wird, hält sich auch keine Partei daran, wie Mehmet Hadimi Yakupoğlu, ein Abgeordneter der sozialdemokratischen Oppositionspartei CHP, einräumte.

In Österreich, wo türkische Politiker ebenfalls werben, legte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Mittwoch einen Gesetzesentwurf vor, der die Möglichkeiten erweitern soll, solche Auftritte zu unterbinden. Kanzleramtsminister Thomas Drozda und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (beide SPÖ) halten diesen Entwurf jedoch für verfassungswidrig, weil er ihrer Ansicht nach zu generell in die Versammlungsfreiheit eingreift. Doskozil fordert nun einen "tauglichen, verfassungskonformen Entwurf", damit die Wahlkampfauftritte sofort "unterbunden werden" können.

Grüner Sicherheitsssprecher fordert Reisewarnung

Der österreichische Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz fordert währenddessen eine Reisewarnung für die Türkei. Anlass dafür sind Festnahmen von mindestens fünf österreichischen Staatsbürgern türkischer Herkunft, die den Worten des Nationalratsabgeordneten nach "ungewarnt in die Erdoğan-Falle gerast" sind.

Thomas Schnöll, der Sprecher des österreichischen Außenministeriums meinte auf diesen Vorwurf hin, das Ministerium habe schon vor den Festnahmen eine "partielle Reisewarnung" ausgesprochen und auf seiner Website einen Hinweis veröffentlicht, in dem es wörtlich heißt: "Es wird dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat und dessen oberste Organe zu machen bzw. Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden, da dies verboten ist und geahndet wird."

Was genau den fünf Österreichern, von denen inzwischen alle wieder auf freiem Fuß sind, vorgeworfen wurde, ist nicht bekannt. Zwei schob man mit einem allgemeinen Verweis auf die "öffentliche Sicherheit" umgehend nach Österreich ab, die anderen drei dürfen angeblich vorerst nicht ausreisen. Einem zeigte man nach eigenen Angaben eine von ihm versandte SMS, in der er den türkischen Staatspräsidenten kritisierte. Da die Festnahmen bereits bei der Einreise in die Türkei erfolgten, vermutet Pilz, dass die türkischen Behörden von "Spitzeln" informiert worden sein können, die in Österreich leben.

Wie viele deutsche Staatsangehörige im Februar und März in der Türkei festgenommen wurden, ist unklar. Der Spiegel schreibt unter Berufung auf das Auswärtigen Amt in Berlin und das deutsche Generalkonsulat in Istanbul von mindestens zehn.

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