Bundesverfassungsgericht: Bundesregierung kann Einreise von türkischen Politikern verhindern

Nach dem Entscheid können ausländische Regierungsmitglieder weder auf Grundrechte noch auf das Völkerrecht berufen

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Verfassungsbeschwerde nach einem Auftrittsverbot des türkischen Ministerpräsidenten Yildirim am 18. Februar 2017 in Oberhausen abgewiesen. Der Antragsteller hatte beanstandet, dass die Bundesregierung es Yildirim ermöglich habe, für die Verfassungsänderung in der Türkei zu werben. Mitglieder der türkischen Regierung sollten sich als solche in Deutschland nicht betätigen dürfen.

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts wies die Beschwerde als unzulässig zurück, weil "der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert dargelegt hat, dass er selbst betroffen ist". Aber die Kammer stellte gleichzeitig dar, dass sich ausländische Amtsträger nicht auf deutsche Grundrechte berufen können, Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen haben auch weder nach der deutschen Verfassung noch nach Völkerrecht einen Anspruch, nach Deutschland einreisen zu können.

Es bedarf der Zustimmung der Bundesregierung, so stellte das Gericht fest, ob ausländische Staatsoberhäupter oder Mitglieder ausländischer Regierungen in amtlicher Eigenschaft und unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität in Deutschland auftreten dürfen. Das sei eine Entscheidung "im Bereich der Außenpolitik, bei der sich die deutsche und die türkische Regierung auf der Grundlage des Prinzips der souveränen Gleichheit der Staaten begegnen".

Das heißt im Klartext, dass die Bundesregierung, wenn sie es denn wollte, türkischen Politikern die Einreise nach Deutschland untersagen kann, wenn sie hier in der Funktion von Regierungsmitgliedern für das türkische Verfassungsreferendum werben. Damit wäre die Bundesregierung nun gezwungen, eine Entscheidung zu treffen, und kann sich nicht mehr hinter die angebliche Wahrung von Grundrechten zurückziehen, um Konflikten mit der Türkei und mit der deutschen Bevölkerung auszuweichen, die nach Umfragen überwiegend für ein Verbot solcher politischer Werbeveranstaltungen ist (Umfrage: Mehrheit fordert Auftrittsverbote für türkische Politiker).