Können billige Netzteile die Stromrechnung nach oben treiben?

Foto: Christoph Jehle

Nach Aussagen von PTB und VDE/FNN ist das von der Universität Twente aufgezeigte Problem der falsch messenden digitalen Stromzählern seit Jahren bekannt, die Lücken in der Norm seien geschlossen - Problem gelöst oder doch nur vertagt?

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Wenn die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) feststellen, dass die Fehler bei älteren intelligenten Stromzählern (2158680) bekannt und bei neueren behoben seien (2161276) entspricht dies mit hoher Sicherheit der Wahrheit. Dabei darf man jedoch zwei Dinge nicht außer Acht lassen: Die Probleme bestehen bei den betroffenen und schon installierten oder zumindest schon in Verkehr gebrachten Zählern weiter. Eine Nachrüstung ist nach bisher vorliegenden Informationen nicht vorgesehen, wäre wohl auch nicht wirtschaftlich machbar. Somit können alle Smart Meter, die noch bei den Messstellenbetreibern im Lager liegen, den von der Universität Twente aufgezeigten Messfehler aufweisen.

Die Messgenauigkeit für die Smart Meter gilt nur, wenn sich alle Beteiligten an die Vorschriften halten

Das zweite Problem mit der Messgenauigkeit der digitalen Zähler ist weitaus schwerer in den Griff zu bekommen. Die Messwertabweichungen bei den häuslichen Zählern lassen sich nur vermeiden, wenn die im Haushalt genutzten Elektrogeräte an die Vorschriften halten. Zu den kritischen Elektrogeräten zählen neben LED-Lampen auch Schaltnetzteile wie sie in Handy-Ladegeräten, TV-Geräten, Notebooks oder ähnlichen Stromverbrauchen zum Einsatz kommen. Zur Reduzierung von Baugröße und Kupferbedarf werden die Netzteile inzwischen immer höher getaktet. Um kostengünstig produzieren zu können, wird vielfach an der Entstörung dieser Geräte gespart. Selbst wenn die Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) eingehalten werden, wenn die Produkte in den Handel kommen, werden nicht selten Kondensatoren mit kurzer Haltbarkeit verbaut. In der Folge nimmt die Störung der Netzteile im laufenden Betrieb zu.

In Deutschland fällt die EMV in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Dort kann man in der Praxis jedoch hauptsächlich gegen elektrische Produkte vorgehen, die von einem Hersteller (umfasst auch Importeure) in Deutschland angeboten werden. Alibaba und Konsorten sind da schon deutlich schwerer zu greifen. Zudem kann ein heute entdecktes fehlerhaftes Produkt, morgen unter einem anderen Namen angeboten werden. Der Tampondrucker erleichtert einen schnellen Namenswechsel in der laufenden Produktion.

Ein Schnäppchen beim direkten Einkauf in Fernost kann zur Kostenfalle werden

Zwar dürfen elektrische und elektronische Geräte in Deutschland nur verkauft werden, wenn der Hersteller und dazu zählen auch Importeure, sich bei der Stiftung EAR hat registrieren lassen, die vorgeschriebenen Zahlungen geleistet und die insolvenzsichere Garantie erbracht hat. Alternativ kann nach §8 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) auch ein Bevollmächtigter beauftragt werden, der die Anmeldung vornimmt.

In verstärktem Umfang kommen jedoch in Deutschland auch elektrische Geräte auf den Markt, die mehr oder weniger direkt aus China bezogen werden. Bei Direktlieferungen besteht die Chance, dass die Geräte beim zuständigen Postzollamt aufgegriffen werden und der Empfänger dann statt der erwarteten Sendung eine Aufforderung bekommt, sich zum für ihn zuständigen Zollamt zu bewegen. Alles Weitere liegt dann im Rahmen der Vorschriften und nicht zuletzt der Einschätzung des zuständigen Zollbeamten.

Ungesehen am deutschen Zoll vorbei laufen jedoch solche Sendungen, die nicht von Shenzen oder Hongkong direkt verschickt werden, sondern auf dem Umweg über ein Zwischenlager in einem EU-Mitgliedstaat den deutschen Empfänger erreichen. Länder wie Tschechien und Polen werden hier immer wieder als Drehscheiben genannt. Zuletzt rückte auch Großbritannien in diesem Zusammenhang wieder in den Blickpunkt. So fordert die EU von UK Zollnachzahlungen in Milliardenhöhe. In diesem Fall geht es zwar um Textilien. Es ist jedoch davon auszugehen, dass derartige Praktiken auch bei anderen Warengruppen nachzuweisen ist.

Begünstigt wird ein solches Vorgehen durch die Tatsache, dass das Land, in welchem die Ware auf den EU-Binnenmarkt kommt, die Zollgebühren nicht behalten darf, sondern nach Brüssel weiterreichen muss. Tricksereien beim Warenwert werden auch dadurch erleichtert, dass den Waren nur eine Pro-Forma-Rechnung beiliegt und die Rechnung für die Ware auf einem vollständig abweichenden Weg durchgereicht wird.

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