Ukraine: Niederlage im Schuldenstreit

Grafik: TP

Das Land kann sich nicht auf Krim berufen, um die Rückzahlung von russischen Euromarkt-Anleihen zu verweigern

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Gestern entschied der Londoner High Court, dass die Ukraine nicht das Recht hat, die Rückzahlung eines russischen Staatskreditrests in Höhe von drei Milliarden US-Dollar zu verweigern - zumindest nicht mit den Argumenten, die das Land dafür bislang als Begründung vorbrachte.

Die Klage, über die entschieden wurde, hatte Russland im Februar 2016 eingereicht, nachdem sich die Ukraine im Dezember 2015 weigerte, die letzte von insgesamt vier Raten eines im Dezember 2013 gewährten Darlehens zurückzuzahlen. Weil es sich um Euromarkt-Anleihen handelte, konnte Moskau unter Rückgriff auf den Euromarkt-Anleihen-Treuhänder Law Debenture Trust Corporation vor dem Londoner High Court ziehen.

Politische vs. juristische Argumente

Die Ukraine wollte die Klage dort in einem ausführlicheren Prozess verhandeln lassen, der nach Ansicht ihres Rechtsvertreters "Jahre" gedauert hätte. Das Gericht kam jedoch zum Ergebnis, dass die vorgebrachten Argumente keine Grundlage für so einen ausführlicheren Prozess bieten, weil sie nicht juristisch, sondern politisch sind. Bankim Thanki, der Londoner Anwalt der Kiewer Regierung, hatte argumentiert, Russland habe durch die Aufnahme der Krim in die Russische Föderation und eine behauptete Unterstützung von Separatisten die ukrainische Wirtschaft schwer geschädigt und sei deshalb selbst dafür verantwortlich, dass das Land die Schulden nicht zurückzahlen könne.

Außerdem, so Thanki, habe Moskau vor der Vergabe des Kredits 2013 "massiven unzulässigen wirtschaftlichen und politischen Druck" auf die damalige ukrainische Staatsführung ausgeübt, den Kredit als Bestandteil eines russischen Hilfspakets anzunehmen und dafür auf die Unterzeichnung eines Assoziationsabkommens mit der EU zu verzichten. Deshalb sei die Forderung keine normale Rückzahlungsforderung, sondern Bestandteil einer "Aggressionsstrategie" auf wirtschaftlicher, politischer und militärischer Ebene.

Mark Howard, der Londoner Anwalt der russischen Regierung, hatte argumentiert, dass die ukrainische Staatsführung den Kredit bis zum Dezember 2015 auch gegenüber dem Weltwährungsfonds als rechtmäßig einstufte und dass die von Thanki im Auftrag der Kiewer Regierung vorgebrachten Argumente nach britischen Recht keine Grundlagen für eine Verweigerung der Rückzahlung seien.

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