Bewaffnete Drohnen für US-Polizisten

Bild: Lima Pix/CC By-2.0

Ein Gesetzentwurf in Connecticut stellt zwar die Bewaffnung von Drohnen unter Strafe, würde aber das Tor für eine Aufrüstung der Sicherheitskräfte öffnen

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Ein neues Gesetz im US-Bundesstaat Connecticut reguliert auf interessante Weise die Verwendung von Drohnen. Aufgenommen wurde, dass auch Mini-Drohnen nicht nur selbst als Waffen dienen können, um mit ihnen Personen, Fahr- oder Flugzeuge anzugreifen, sondern dass sie auch bewaffnet werden können. Das hatte letztes Jahr der Islamische Staat begonnen (Der IS stattet Drohnen mit Sprengsätzen aus) und ab Beginn dieses Jahres Drohnen auch mit Sprengstoff und mit Bomben aufgerüstet, um so gezielt vor allem Fahrzeuge in Gebieten anzugreifen, die jenseits des von ihm kontrollierten Territorium liegen (Mini-Drohnen verbreiten Angst). Seitdem ist die Nachfrage nach effektiven Antidrohnen-Waffen bei Militärs gestiegen und haben die irakischen Truppen begonnen, ihrerseits Mini-Drohnen zu bewaffnen (Wettrüsten: Irakische Streitkräfte "drohnen" in Mosul zurück).

Bislang haben die Amerikaner - und andere Menschen im Westen - dem Drohnenkrieg eher gelangweilt zugeschaut, fand er doch weit entfernt in Afghanistan, Pakistan, Somalia, Syrien, Libyen, im Irak oder Jemen statt. Obgleich seit Jahren von vielen zivilen Opfern berichtet wurde, fanden die Angriffe mit Kampfrobotern in Gebieten statt, in denen Menschenleben wenig wert ist und sich keine staatliche Macht um diese kümmert. Und es handelte sich um große Drohnen, während sich die Menschen Zuhause massenweise auf den ersten Blick harmlose Mini-Drohnen kauften und man erst einmal nur die Gefahr sah, dass sie unvorsichtig benutzt werden oder mit den Kameras weitere Breschen in die Privatsphäre schlagen oder etwas ausspähen können. Man hätte es schon lange wissen können, doch erst seit der Islamische Staat vorgeführt hat, wie leicht sich überall zu kaufende Drohnen zu Mordmaschinen umbauen lassen, beginnt auch die Angst zu wachsen, dass der Drohnenkrieg nun auch in die westlichen Staaten einzieht, die sich angeblich am Hindukusch oder im Nahen Osten verteidigen müssen.

In dem Gesetzesentwurf, der noch nicht verabschiedet ist, kommen nicht nur die Gefahren auf, die sich auch mit Verboten ebenso wenig bannen lassen wie Anschläge mit anderen Mitteln, sondern auch die Versuchung, bewaffnete Drohnen zur Verbrechensbekämpfung einzusetzen, was die Schleusen für die Gewalt aus der Ferne noch weiter öffnen wird. Noch erlaubt kein US-Bundesstaat die Aufrüstung von Drohnen mit Waffen, nur in North Dakota darf die Polizei Drohnen mit nicht oder weniger tödlichen Waffen wie Taser-Elektroschocker auszustatten.

Der Gesetzesentwurf ist bereits vom Rechtsausschuss des Repräsentantenhauses in Connecticut mit großer Mehrheit durchgewunken worden. Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses John Kissel, ein republikanischer Abgeordneter, versucht, wie üblich abzuwiegeln. Dass die Polizei bewaffnete Drohnen einsetzen dürfte, wäre sowieso nur im Ausnahmefall vorgesehen, beispielsweise bei einem Amokläufer oder bei einem Fall von Kidnapping, wo man mit der Drohne versucht, den Reifen des Fahrzeugs zu treffen. Aber das Gesetz wäre, so warnt die Bürgerrechtsorganisation ACLU, ein Präzedenzfall, der die Schleusen öffnet - ausgerechnet in den USA, wo schon jetzt tödliche Gewalt auch vielfach von den Ordnungskräften angewendet wird. Klar dürfte auch jedem sein, dass dann, wenn die Polizei Drohnen bewaffnet, dies auch die Kriminellen machen werden. Die Aufrüstungsspirale gibt es nicht nur militärisch, sondern auch im Inneren.

Der Gesetzesentwurf will die von den Mini-Drohnen ausgehende Gefährdung mit Verboten und Strafandrohung beantworten. So soll belangt werden, wer die Drohne voyeuristisch einsetzt oder damit verbotene Dinge wie Waffen oder Drogen in eine Strafanstalt oder einem Strafgefangenen liefert, aber auch, wer rücksichtlos eine Drohne in ein Flug- oder Fahrzeug steuert und dabei riskiert, dass ein Mensch verletzt wird. Auffällig ist, dass man zwar primär an Drohnen denkt, aber auch schon weiterdenkt, schließlich werden gerade autonome Fahrzeuge getestet, die sich auch zu ähnlichen Zwecken nutzen ließen, wenn sie gehackt oder entsprechend umprogrammiert werden. Ferngesteuerte oder programmierte Fahrzeuge ließen sich dann auch ohne Fahrer in Menschenmengen oder gegen bestimmte Ziele einsetzen, so dass die Gefahren nicht nur aus der Luft, sondern auch auf dem Boden oder im Wasser drohen.

Verboten ist nach dem Entwurf wieder mit der Ausnahme legaler Anwendung durch die Polizei, ein Programm oder eine Technik wie eine Drohne - es könnte also auch etwas anderes sein - zu verwenden, "womit eine Person, auch wenn sie körperlich nicht anwesend ist, Tränengas oder ein ähnliches Mittel freisetzen oder eine ferngesteuerte Waffe bedienen kann". Bestraft werden soll alleine das Steuern eines unbemannten Fahrzeugs, das mit tödlichen oder nicht-tödlichen Waffen ausgestattet ist, mit Gefängnis zwischen einem und zehn Jahren und einer Geldstrafe bis zu 10.000 US-Dollar.

Polizisten können im Rahmen ihres Auftrags jedoch Drohnen steuern, die mit Tränengas oder einem anderen Mittel oder einer tödlichen Waffe ausgestattet sind. Erstaunlicherweise soll aber vom Police Officer Standards and Training Council nur geregelt werden, unter welchen Bedingungen Polizisten Drohnen verwenden können, um Informationen zu gewinnen. Obgleich vorgesehen, will man offenbar den Einsatz von Waffen in unbemannten Fahr- und Flugzeugen noch nicht regeln. Eigentlich verlangt das FAA auch noch, dass Drohnen nur geflogen werden dürfen, wenn sie sich in Sichtweite des Piloten befinden.

Auch wenn dieses Gesetz nicht verabschiedet wird, der Gouverneur, ein Demokrat, erklärt, er wisse noch nicht, ob er es unterzeichnen würde, steht die Einführung bewaffneter Drohnen bei den Sicherheitskräften, aber auch im kriminellen oder terroristischen Milieu der westlichen Länder vor der Tür.