Deutsche Energieversorger und Fonds können auf spanische Millionen hoffen

Das ICSID-Schiedsgericht urteilt gegen Spanien wegen rückwirkender Einspeisevergütungskürzungen, das kann das Land bis zu sieben Milliarden Euro kosten

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Nun hat Spanien im ersten Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) einen Tritt vor das Schienbein bekommen, weshalb sich auch die deutsche RWE, die Stadtwerke München, E.On, Steag oder die Deutsche Bank nun Hoffnungen auf viel Geld machen können.

Spanien hatte die Vergütung für eingespeisten Solarstrom rückwirkend - sogar mehrfach - gekürzt. Und dafür wurde das Land nun erstmals vor einem internationalen Schiedsgericht verurteilt. Zwar wird der britische Investmentfonds Eiser – mit Sitz im Steuerparadies Luxemburg - nicht vollumfänglich entschädigt, aber er hat 128 Millionen Euro zugesprochen bekommen. Eigentlich hatte der Fonds auf einen Schadensersatz von mehr als 300 Millionen Euro geklagt.

Das ist mit Blick auf die mehr als zwei Dutzend Verfahren vor diesem Schiedsgericht natürlich eine klare Vorentscheidung. Und die wird Spanien noch sehr teuer zu stehen kommen, wie Telepolis immer wieder prognostizierte hatte. Es war einer von vielen Tricks, mit denen vor allem die Regierung des Konservativen Mariano Rajoy in den letzten fünf Jahren versucht haben, den Haushalt auch illegal auf Kosten von Investoren zu entlasten. Ohnehin hat der Atomfreund bei den erneuerbaren Energien massiv auf die Bremse getreten, weshalb aus dem einstigen EE-Musterland fast wieder ein Entwicklungsland wurde und vermehrt klimaschädliche Kohle im Sonnen-, Wind- und Wellenland zum Einsatz kommen.

Der durchsichtige Versuch, das ohnehin weiter enorme Defizit aufzuhübschen, ist gescheitert. Spanische Steuerzahler werden nun viel Geld bezahlen müssen, ohne dafür eine Gegenleistung erhalten zu haben. Das Land, das von der Bundesregierung gern als Musterschüler gelobt wird, wird es nun noch schwerer haben, die Defizitgrenze von 3% nach dem Stabilitätspakt einzuhalten und die Verschuldung wird weiter steigen. Ohnehin war schon bisher davon auszugehen, dass dies nicht einmal 2018 gelingen wird. Experten gehen nach dem Urteil davon aus, dass auf Spanien nun insgesamt Entschädigungen in Höhe von fünf bis sieben Milliarden Euro zukommen.

Das ICSID hat entschieden, dass Spanien gegen den Energiecharta-Vertrag verstoßen hat. Die Charta legt fest, dass die Staaten, die den Vertrag unterzeichnet haben, den "Investoren stabile, gerechte, transparente und günstige Bedingungen" für die "Investitionen in ihren Ländern" garantieren müssen. Das bedingt eine "gerechte und gleiche Behandlung" und einen "kompletten Schutz", heißt es in Artikel 10 des Vertrags, den Spanien 1994 unterzeichnet hat.

Viele Kleinanleger haben sogar Haus- und Hof verloren, weil sie mit Immobilien für die Solar-Kredite gebürgt hatten. Deren Verband (Anpier) hatte vorgerechnet, dass die Vergütung um etwa 40% gekürzt worden sei. Damit wurde aus einst lukrativen Anlagen per Regierungsentscheid ein Verlustgeschäft. Auch große Firmen sprachen von einer "Milliardenenteignung".

Das Problem der spanischen Unternehmen und Kleinanleger ist, dass sie nicht vor das internationale Schiedsgericht ziehen können. In Spanien sind sie aber aufgeschmissen. Gerichte – bis hin zum Verfassungsgericht – trauen sich meist nicht, Urteile zu fällen, die sich gegen Interessen der Regierung richten, auch wenn damit gegen die eigene Verfassung und internationale Rechtsnormen verstoßen wird.

In der Frage der gekürzten Einspeisevergütung hat das Verfassungsgericht schon eine Klage der Region Murcia abgelehnt. Die war besonders pikant, weil die rechte Regionalregierung gegen die Maßnahmen der eigenen Parteikollegen an der Regierung in Madrid geklagt hatte. Wenigstens hatte der Oberste Gerichtshof im vergangenen Jahr die Beteiligten noch einmal aufgefordert, erneut zu argumentieren, weil auch er Zweifel an der Rechtmäßigkeit hatte. Erwartet wird, dass dieses Gericht die Entscheidung an Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterreicht, weil auch europäische Rechtsnormen betroffen sind. Angesichts der Entscheidung in Washington vor dem ICSID sind auch die Chancen für spanische Kläger auf eine Entschädigung nun wieder gestiegen.