Steueraffäre: Konnten sich Prominente gegen Geldzahlung löschen lassen?

Der deutsche Bundesjustizminister Heiko Maas. Foto: Metropolico.org. Lizenz: CC BY-SA 2.0

Deutsche und schweizerische Medien haben in der Berichterstattung um die Steuerspionageaffäre unterschiedliche Schwerpunkte

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In der Affäre um den in Frankfurt am Main festgenommenen mutmaßlichen Schweizer Agenten Daniel M. gab der deutsche Justizminister Heiko Maas den Eidgenossen letzte Woche "gute Ratschläge" (vgl. Schweizerischer Steuerspionagefall wird mysteriöser). Der polternde und an die verbalen "Kavallerie"-Attacken seines Parteifreundes Peer Steinbrück erinnernde Tonfall, in dem er das machte, kam nicht nur in der Schweiz, sondern auch beim deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble nicht gut an.

Der CDU-Politiker mahnte in den Ruhr-Nachrichten, er "halte nichts von der öffentlichen Beschimpfung unserer Partner und Nachbarn" und "im Übrigen sollten sich Mitglieder der Bundesregierung bei laufenden Ermittlungs- und Gerichtsverfahren zurückhalten", was "besonders für Justizminister Heiko Maas" gelte - möglicherweise auch eine Erinnerung daran, dass Maas sich in der Affäre um die prominente Falschbeschuldigerin Gina-Lisa Lohfink weit aus dem Fenster gelehnt hatte (vgl. Das Schweigen der Unterstützer).

SPD-Politiker verteidigen Maas und greifen Schäuble an

Darauf hin sprang der frischgebackene Außenminister Sigmar Gabriel seinem Parteifreund Maas bei und ließ Schäuble über die Passauer Neuen Presse (PNP) ausrichten, der Christdemokrat habe "wohl selbst ein schlechtes Gewissen bei der Frage der Steuerhinterziehung durch die Schweiz", weil er "noch 2012 […] die staatliche Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Schweizer Banken im Ausland, quasi legalisieren" wollte. Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die nach schlechten Umfragen bei der Landtagswahl am nächsten Sonntag um die Macht bangen muss, verteidigten Maas ebenfalls - und der SPD-Bundestagsfraktionschef Thomas Oppermann warf Schäuble im Spiegel sogar vor, "auf der falschen Seite" zu stehen, "wenn er Heiko Maas, der sich zu Recht über die Schweizer Spionage gegen deutsche Steuerfahnder empört, zur Mäßigung aufruft".

Währenddessen in der Schweiz ...

Während deutsche Zeitungen vor allem solche Politikeräußerungen wiedergeben, berichten schweizerische Medien wie die Aargauer Zeitung über den Verdacht, dass Prominente und Politiker ihre Namen gegen Geldzahlungen aus den Steuerhinterzieher-Datensätzen verschwinden lassen konnten.

Quelle dieses Verdachts ist der Zürcher FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann, der meint, hinter Daniel M.s Festnahme könne eine "deutsche Korruptionsaffäre" stecken. Der Politiker, der auch Direktor der Liechtensteiner LGT Bank in Zürich ist, sagte der Zeitung, es kursierten "Dokumente, welche nachweisen wollen, dass auf Bankkundenlisten Namen von hochgestellten deutschen Persönlichkeiten waren, die aber dann, aus welchen Gründen auch immer, wieder von den Listen verschwanden". Den Papieren nach hätten sich "deutsche Behördenmitglieder in diesem Zusammenhang [...] zu korrupten Handlungen verleiten" lassen. Der Aargauer Zeitung nach sind "solche Dokumente auch bei der Schweizer Bundesanwaltschaft gelandet" (die dazu jedoch keine Stellung nimmt).

Auch wenn der Verdacht wenig konkret scheint, ist doch nicht ausgeschlossen, dass es tatsächlich Fälle gegeben haben könnte, in denen Namen gegen eine Geldzahlung aus Dateien entfernt wurden: Zwar wurden in den letzten Jahren einige Fälle von Steuerhinterziehung durch Prominente wie beispielsweise den ehemaligen Profi-Fußballer Ulrich Hoeneß und die Profi-Feministin Alice Schwarzer öffentlich - das heißt jedoch nicht, dass es nicht auch Prominente und Politiker geben könnte, die nicht erwischt wurden (vgl. Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt und Hat Alice Schwarzer die Wahrheit gesagt?).

Deutscher BND soll in der Schweiz "hemmungslos alles" gemacht haben, "was verboten ist"

Ein weiterer Vorwurf, den Portmann erhebt, ist, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst BND "jahrzehntelang unseren Finanzplatz ausspioniert" hat und es "vermutlich noch heute" tut. "Die BND-Spione" machten seinen Worten nach "in Zürich hemmungslos alles, was verboten ist: Abhören von Besprechungszimmern, Anzapfen von Telefonen, Fotografieren von Bankkunden, verdeckte Ermittlungen". Außerdem soll der Bundesnachrichtendienst "immer wieder" Agenten in die Schweiz geschickt haben, "die sich als deutsche Kunden ausgaben". In deutschen Medien interessiert man sich für diese Vorwürfe (zu denen der BND lediglich darauf verweist, ausschließlich gegenüber der Bundesregierung und Gremien des Bundestages zur Auskunft verpflichtet zu sein), bislang nicht.

Treffen die vom BND weder bestätigten noch dementierten Vorwürfe Portmanns zu, dann würde sich der schweizerische Geheimdienstchef Markus Seiler nicht nur auf die von deutschen Finanzbehörden angekauften Datensätze beziehen, wenn er im Fall Daniel M. von "Gegenspionage" spricht. Dass M. für den schweizerischen Geheimdienst NDB tätig war, wurde inzwischen von Corina Eichenberger, der Vizepräsidentin der Geschäftsprüfungsdelegation des schweizerischen Nationalrats (GPDel) bestätigt, deren Aufgaben und Befugnisse dem des Parlamentarischen Kontrollgremiums in Deutschland ähneln.

Dem Tages-Anzeiger zufolge will der NDB trotzdem nicht für die Anwaltskosten aufkommen, die jetzt anfallen. Valentin Landmann, der Anwalt M.s, zeigte sich darüber enttäuscht. Er fragt sich öffentlich, ob "die Deutschen einen Maulwurf bei uns platziert haben", weil die Informationen der deutschen Ermittlungsbehörden Details enthielten, die zeigten, dass sein Mandant "irgendwie verraten worden" sein müsse. Der GPDel nach, die letzte Woche Vertreter des NDB und der schweizerischen Bundesanwaltschaft anhörte, wurden offiziell keine Akten aus einem Strafverfahren von M. in der Schweiz nach Deutschland weitergeleitet.

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