Maas will NetzDG noch diese Woche durch den Bundestag bringen

Bundesjustizminister Heiko Maas, SPD. Foto: Metropolico.org. Lizenz: CC BY-SA 2.0

Juristisches Gutachten geht von Europarechtswidrigkeit aus - beim Gesetzgebungsprozess gab es der CCC-Sprecherin Constanze Kurz zufolge "nicht einmal mehr die Simulation von Partizipation"

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Auf der Tagesordnung des Bundestages findet sich am Freitag den 19. Mai unter Punkt 38 die Erste Lesung von Justizminister Heiko Maas' neuem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Folgen die Zweite und Dritte Lesung gleich anschließend, könnte es noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Welche Auswirkungen es konkret haben wird, lässt sich unter anderem deshalb noch nicht sicher sagen, weil die letzte Fassung des Gesetzentwurfes auf der Website des Bundestages fehlt. Möglicherweise werden noch einmal nicht öffentlich bekannt gemachte Änderungen daran vorgenommen, was bereits einmal geschah (vgl. Hate-Speech-Gesetzentwurf heimlich geändert).

Viele Juristen gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf nicht mit dem deutschen Grundgesetz und anderen Rahmenvorschriften vereinbar ist (vgl. Juristen halten Maas' Gesetz gegen "Fake News und Hate Speech" für verfassungswidrig). Zuletzt wurde am Wochenende ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Gerald Spindler von der Universität Göttingen bekannt, der massive Verstöße gegen Europarecht feststellte (vgl. Bitkom-Gutachten: Netzwerkdurchsetzungsgesetz widerspricht Europarecht).

Abmahnungen, Bedrohungen, Stalking oder Schlimmeres

Dass damit nicht nur deutsche, sondern auch ausländische Anbieter reguliert werden sollen, widerspricht seinem Urteil nach dem Ursprungslandprinzip im Artikel 3 der E-Commerce-Richtlinie, der nur Maßnahmen gegen einzelne Firmen, aber nicht gegen ganze Gruppen zulässt. Gegen den Artikel 14 dieser Richtlinie wird Spindlers Einschätzung nach gleich mehrfach verstoßen - unter anderem durch die starren und unangemessen kurzen Löschfristen. Außerdem steht der Entwurf seinem Gutachten nach im Widerspruch zur neuen Datenschutzgrundverordnung der EU, weil er die Herausgabe von Nutzerdaten an Beschwerdeführer ohne richterlichen Beschluss vorsieht, was Abmahnungen, Bedrohungen, Stalking oder Schlimmeres zur Folge haben könnte.

Constanze Kurz bescheinigte Bundesjustizminister Maas in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) im Gesetzgebungsprozess "nicht einmal mehr die Simulation von Partizipation" aufrechterhalten zu haben. Eine anscheinend aus Gewohnheit angeforderte Expertise der Gesellschaft für Informatik kümmerte den Minister offenbar so wenig, dass er den Entwurf noch vor deren fristgerechtem Eingang grundlegend verschärfte.

"Angriffe auf die politische Partizipation"

Die früher einmal "heimliche Demokratieverachtung" "politikverdrossener Politiker" wird hier Kurz' Worten nach nicht einmal mehr verborgen. Anders als früher, wo man Gutachten einholte, "um zu betonen, man führe doch einen Dialog mit der Zivilgesellschaft." Inhaltlich sieht Kurz in dem Gesetzentwurf "Angriffe auf die politische Partizipation", die gut dazu passen.

Obwohl das NetzDG noch nicht in Kraft getreten ist, beklagen sich in Sozialen Medien deutsche Nutzer bereits jetzt zunehmend über Zensur: Auf Facebook wurden beispielsweise der ehemalige Piratenpartei-Politiker und Erdoğan-Kritiker Ali Utlu und die Kolumnistin Anabel Schunke gesperrt und Twitter blockierte für User aus der Bundesrepublik in den letzten Wochen unter anderem Accounts, die nichts anderes machten, als Polizeiberichte und Lokalzeitungsartikel zu Straftaten zu sammeln. Allerdings lässt sich die Sperre dort (außer auf Mobilgeräten) relativ einfach umgehen, indem man die Ländereinstellung von "Deutschland" auf "Weltweit" ändert (vgl. Twitter-Zensur umgehen).

Österreich: Anderer Weg zum selben Ziel

In Österreich gehen die dortigen Grünen, die nicht in der Regierung vertreten sind, einen anderen Weg als der deutsche Justizminister, der sie aber an dasselbe Ziel führen soll: Am 8. Mai erregten sie internationales Aufsehen, als sie am Wiener Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung erwirkten, die Facebook zwingen soll, Beiträge nicht nur in einzelnen Ländern zu sperren, sondern nach österreichischem Recht weltweit zu löschen.

Und das ist der Entscheidung nach deutlich rigider, als viele Österreicher bislang glaubten: In der einstigen Heimat großer Provokateure von Karl Kraus bis Herrmann Nitsch gilt heute bereits ein "korrupter Trampel" als "Hate Speech" (vgl. Urteil in Österreich: Facebook muss Hasspostings weltweit löschen).

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