Wie sich die Forschung zur Beschneidungsdebatte widerspricht

Die Schlussfolgerungen zweier neuer Berichte könnten gegensätzlicher kaum sein

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Am 7. Mai jährte sich die bekannte Entscheidung des Kölner Landgerichts zur Beschneidung zum fünften Mal. Eine Oberstaatsanwältin hatte sich nicht mit dem erstinstanzlichen Urteil zufriedengegeben, das einem Arzt bei der Beschneidung eines vierjährigen Jungen trotz Nachblutungen keinen Fehler anlastete. Das Landgericht sah das zwar anders, sprach den Arzt aber wegen eines Verbotsirrtums frei.

In Reaktion auf die damit entstandene Rechtsunsicherheit paukte der Gesetzgeber den neuen Paragraphen 1631d im Bürgerlichen Gesetzbuch zur Beschneidung des männlichen Kindes in Windeseile durch. Dieser wurde am 20. Dezember 2012 beschlossen und trat rund eine Woche später in Kraft.

Vor Kurzem erschienen aber zwei Berichte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die deutlich machen, dass die Diskussion noch nicht zu Ende ist: Für den umfassenden Bericht über die Sexualität von Männern der Stiftung Männergesundheit verfasste Heinz-Jürgen Voß, Professor am Institut für Angewandte Sexualwissenschaft an der Hochschule Merseburg, das Kapitel über "Beschneidung bei Jungen", das am 3. Mai erschien. Darin zog er ein medizinisch wie juristisch positives Fazit:

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages im Dezember 2012 wurde eine Regelung getroffen, die gleichermaßen der körperlichen Unversehrtheit und der Religionsfreiheit - die beide im deutschen Grundgesetz festgelegt sind - Rechnung trägt. Es wurde wieder Rechtssicherheit hergestellt, sodass Ärzt_innen und religiöse Beschneider_innen abgesichert handeln können, und zugleich den Bedürfnissen des Kindes Rechnung getragen wird, mit Betäubung und in steriler Umgebung beschnitten zu werden, sodass möglichst große Sicherheit gewährleistet ist.

Heinz-Jürgen Voß

Wissenschaftlicher Widerspruch

Nur wenige Tage später, am 8. Mai, fand am Universitätsklinikum Düsseldorf die Fachtagung "Jungenbeschneidung in Deutschland: Eine Bestandsaufnahme" statt, auf der acht Forscherinnen und Forscher den Stand der Wissenschaft diskutierten. Tags darauf erschienen die Abschlussforderungen der Fachtagung, die es medizinisch wie politisch in sich haben. Unter anderem heißt es dort:

Ärzte sollten nicht ohne Indikation und immer unabhängig von Herkunft, Religion und sexueller Orientierung behandeln und aus diesem Grund auch keine medizinisch nicht indizierten Beschneidungen durchführen, schon gar nicht an einwilligungsunfähigen Patienten … Politik und Gesetzgebung müssen sich einschränkungslos hinter den Satz stellen: Die genitale Unversehrtheit ist ein Menschenrecht aller Kinder. Die Klagemöglichkeit der Betroffenen - auch gegen die eigenen Eltern sowie gegen die Beschneider - muss sofort wieder hergestellt werden. Es kann nicht sein, dass Betroffene selbst bei schwersten Folgen keine Entschädigung geltend machen können.

Fachtagung Jungenbeschneidung