EuGH bremst Freihandelsabkommen EUSFTA

Vom Europäischen Gerichtshof vorgelegtes Gutachten sieht EUSFTA als gemischtes Abkommen - somit ist die Zustimmung von EU-Ministerrat und -Parlament nicht ausreichend

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Wie schon im Falle von CETA, dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, gibt es auch beim 2013 paraphierten Freihandelsabkommen mit Singapur Streit um die Zustimmungspflicht der Parlamente der EU Mitgliedsstaaten. Denn wie bei CETA handle es sich beim Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem südostasiatischen Stadtstaat Singapur (EUSFTA) um ein sogenanntes gemischtes Abkommen. Diese Ansicht vertritt zumindest ein Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg.

Die Kernaussage des Gutachtens lautet "Die Bestimmungen des Abkommens zu anderen ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen und zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten fallen nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union, so dass das Abkommen in unveränderter Form nicht ohne die Mitwirkung der Mitgliedstaaten geschlossen werden kann."

EUSFTA war eines der ersten bilateralen Freihandelsabkommen der sogenannten neuen Generation. Bei diesen werden neben den traditionellen Vereinbarungen über den Abbau von Zöllen und nichttarifären Hemmnissen für den Handel mit Waren und Dienstleistungen zusätzliche Bestimmungen festgelegt.

Diese betreffen Bereiche, die im weiteren Zusammenhang mit den Handelsgeschäften stehen. Besonders hervorgehoben wird zumeist der Schutz geistigen Eigentums, die Sicherheit von Investitionen, die Beschaffung durch die öffentlichen Hände und die damit verbundenen Ausschreibungen. Dazu zählen meist auch Fragen des Wettbewerbs und der wie auch immer definierten Nachhaltigkeit der Entwicklung.

EU-Kommission wollte sich ihre ausschließliche Zuständigkeit absichern lassen

Auf Anfrage der Kommission hat der EuGH ein Gutachten erstellt, das klären sollte, ob die Organe der EU über eine alleinige Zuständigkeit für die Unterzeichnung und den Abschluss von EUSFTA verfügen. Man wollte mit dem Gutachten die Ansicht von EU-Kommission und -Parlament bestätigt bekommen.

Dem gegenüber stand die Ansicht einzelner Mitgliedsstaaten, die vor dem Gerichtshof ihre Erklärungen zu dem Thema abgegeben haben. Sie sind durchgängig der Ansicht, dass die EU das Abkommen nicht allein schließen könne. Verschiedene Teile des Abkommens würden in die zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit fallen. Bestimmte Teile würden sogar in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.

In seinem aktuellen Gutachten stellt der Gerichtshof zunächst klar, dass sich das Gutachten nur auf die Frage bezieht, ob die EU über eine ausschließliche Zuständigkeit verfügt, und nicht auf die Vereinbarkeit des Inhalts des Abkommens mit dem Unionsrecht. In der Frage der Zuständigkeiten stellt das Gutachten dann jedoch eindeutig fest, dass das Freihandelsabkommen der EU mit Singapur in seiner derzeit vorliegenden Form nicht von der Union allein geschlossen werden kann.

Grund dafür ist, dass einige der geplanten Bestimmungen in die zwischen der Union und den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit fallen. Daher kann das Freihandelsabkommen mit Singapur in der jetzt vorliegenden Form nur gemeinsam von der EU und ihren Mitgliedstaaten geschlossen werden.

Das Gutachten stellt fest, dass die EU für zwei Teile des Abkommens nicht ausschließlich zuständig sei. Einer sei der Bereich der "anderen ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen" und die Regelung der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten. Somit könne das Freihandelsabkommen in der derzeitigen Form nur von der EU und den Mitgliedstaaten gemeinsam geschlossen werden. Da das Gutachten der Luxemburger Richter in diesen zwei Punkten ablehnend ist, kann das Freihandelsabkommen mit Singapur nur in Kraft treten, wenn die von der Ablehnung betroffenen Punkte geändert werden.

"Das […] vom EuGH veröffentlichte Gutachten bestätigt noch einmal, dass die CETA-Ratifizierung als gemischtes Abkommen kein gönnerhaftes Entgegenkommen der EU-Kommission war, sondern rechtlich zwingend notwendig ist", lässt sich Roman Huber, Geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins "Mehr Demokratie" zitieren. Es sei peinlich, dass zentrale Bürgerrechte immer erst erstritten werden müssten.

Die EU-Kommission fürchtet nun, dass die europäische Handelspolitik mit ihren zahlreichen Freihandelsabkommen lahmgelegt werden könnte, wenn nicht nur das Europaparlament sondern auch die Parlamente in Mitgliedstaaten den von der Kommission verhandelten Verträgen zustimmen müssten. Nun könnte das Nein eines einzelnen nationalen Parlamentes eines EU-Mitgliedsstaates genügen, um ein Freihandelsabkommen zu Fall zu bringen oder zumindest zu blockieren.

Entflechtung von Freihandelsabkommen die bessere Wahl?

Möglicherweise hat man mit den Freihandelsabkommen der sogenannten neuen Generation überzogen, weil zu viele Details in die jeweiligen Abkommen gepackt wurden. Statt umfangreicher Nachverhandlungen und 28 Abstimmungen in den Parlamenten der EU-Mitgliedsländer könnte es effizienter sein, die beiden kritischen Punkte in Abstimmung mit den Vertragspartnern in Singapur aus dem Abkommen herauszunehmen und später getrennt zu verhandeln. Dann besteht auch kein wie immer geartetes Erpressungspotenzial kleinerer EU-Mitglieder.

Bei den übrigen Freihandelsabkommen könnte man gleich so vorgehen, dass die EU-Kommission nur die Teile verhandelt, für die sie auch zuständig ist. Was sich jetzt so einfach liest, ist nachher in der Umsetzung wohl deutlich komplexer. Die Freihandelsabkommen wurden ja nicht ohne Grund so komplex verschachtelt und was jetzt folgt, dürfte eher ein Machtspiel sein, als ein Ausweis von Vernunft.