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Trans-Europa Express fährt zum Europäischen Gerichtshof

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Vor genau einem Jahr traf das Bundesverfassungsgericht seine allererste Entscheidung zum Urheberrecht überhaupt: So gestatteten die Verfassungshüter dem Musikproduzenten Moses Pelham, zwei Sekunden aus dem Kraftwerk-Epos Trans-Europa Express zu samplen, um einen ansonsten belanglosen Song der Bardin Sabrina Setlur aufzuwerten (Holzköpfe auf Metall - Freiheit für Fetztöne). Es handele sich um ein selbständiges Werk im Sinne von § 24 Abs. 1 UrhG, für das nicht nur fremde eigenschöpferische Werke, sondern auch Tonaufnahmen benutzt werden dürften.

Der seit zwei Jahrzehnten währende Rechtsstreit zwischen den Edelmusikern und den Schmuddelrappern war damit jedoch nicht zuende, sondern ging wieder zurück zum Bundesgerichtshof. Der BGH jedoch erklärte den dissonanten Musikanten, dass Jurisprudenz kein Wunschkonzert sei und schickte beide Bands schließlich auf Tour zum Europäischen Gerichtshof, der über einen besonderen Grand Prix d' Eurovision de la Chanson befinden wird.

Für entscheidungserheblich hält der BGH die Frage, ob ein Eingriff in das ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers zur Vervielfältigung seines Tonträgers aus Art. 2 Buchst. c Richtlinie 2001/29/EG vorliegt, wenn seinem Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen und auf einen anderen Tonträger übertragen werden, und ob es sich bei einem Tonträger, der von einem anderen Tonträger übertragene kleinste Tonfetzen enthält, im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Buchst. b Richtlinie 2006/115/EG um eine Kopie des anderen Tonträgers handelt. Im Kern geht es um das Verhältnis zwischen dem sogenannten "geistigen Eigentum" und künstlerischer Freiheit.

Beschluss vom 1. Juni 2017 - I ZR 115/16 - Metall auf Metall III