Privatisierung von Autobahnen: Bundestag beschließt umstrittenes Gesetz

Bild: Tarboosh/CC0 1.0

Wagenknecht : Große Koalition liefert ein "giftiges Abschiedsgeschenk"

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Im Schnelldurchlauf will die Große Koalition einen Gesetzentwurf durch die zwei Kammern bringen, das 13 Artikel des Grundgesetzes ändert. Der Bundestag hat heute Mittag dem Gesetzesentwurf zugestimmt, der die Bund-Länder-Finanzen neu regelt. Der Bundesrat hat die Abstimmung dazu morgen auf der Tagesordnung.

In dem Gesetz befindet sich ein "giftiges Abschiedsgeschenk der Großen Koalition", wie Sahra Wagenknecht den Regierungsparteien in ihrer Rede vorhielt. Schon Wochen zuvor hatten Experten in einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsauschusses auf den kritischen Punkt aufmerksam gemacht: die Gefahr einer Privatisierung der Autobahnen.

Kritiker des Gesetzesentwurfes äußerten sich vehement zur Sache. Die Demokratie würde unterminiert, die Bundesregierung heble die Checks & Balances des Grundgesetzes aus und das Ganze finde indes "gar keine Beachtung", kommentierte gestern Jens Berger: "Die Privatisierungen sind damit schon übermorgen beschlossen. So schnell und so klammheimlich wurde das Grundgesetz wohl noch nie ausgehebelt."

Indessen beruhigt die Tagesschau heute:

So wird eine Infrastrukturgesellschaft gegründet, die alle Aufgaben rund um das Fernstraßennetz bündeln soll. Die SPD fürchtete, über diese neue Gesellschaft könnten die Autobahnen in die Hände privater Betreiber gelangen. Das ist nun ausgeschlossen.Tagesschau

Der Leser, der nun denkt, dass eine Privatisierung der Autobahnen ausgeschlossen ist, sieht sich allerdings getäuscht. Selbst das wirtschaftsfreundliche Manager Magazin übernimmt in der Sache die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung nicht derart unkritisch:

Also werden die Autobahnen doch privatisiert?


Jein. Die Idee einer Privatisierung der Autobahnen ist so unpopulär, dass sich alle Parteien im Bundestag dagegen aussprechen. Regierung und Opposition streiten nur noch darum, ob das neue Gesetz nun Privatisierung genannt werden darf oder nicht. Kritiker argwöhnen, die nicht im Grundgesetz eingefügten Privatisierungsschranken könnten mit einfacher Mehrheit nach der Wahl aufgehoben werden. Dann ließe sich die GmbH auch in eine Aktiengesellschaft umwandeln, die Kredite aufnimmt, oder der ÖPP-Rahmen erweitern.

Manager-Magazin

Fraktionsangehörige der Linken hatten einen Antrag, der Autobahnprivatisierungen im Grundgesetz ausschließen sollte, eingebracht. Er wurde abgelehnt. Wagenknecht wies in ihrer Rede darauf hin, dass die Privatisierung allein schon daran abzulesen sei, dass das Nutzungsrecht nun auf eine Gesellschaft privaten Rechtes übergeht. Im vom Bundestag angenommen Gesetzesentwurf ist dies so formuliert:

Artikel 90 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "(1) Der Bund ist Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich."

b)
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
"(2) Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Diese Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."

Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache18/11131

Hier öffnen sich Hintertüren, wie an dieser Stelle Wolfgang J. Koschnik Anfang April ausführlich darlegte. Zumal die Konzeption der neuen Infrastrukturgesellschaft auf Private zurückgehe. Die Konstruktionspläne der Infrastrukturgesellschaft basieren, so Koschnik, auf nichtöffentlichen Gutachten der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen.

Zum einen könne die sogenannte Infrastrukturgesellschaft in eine AG umgewandelt werden. Darüber hinaus gebe es die Möglichkeit der "funktionalen Privatisierung" als Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) oder "Public-Private Partnerships (PPP). Private Unternehmen können sich so am Bau und Betrieb von Autobahnen beteiligen. "Zudem soll Fremdkapital zum Einsatz kommen, für das der Bundeshaushalt haftet, etwa wenn eine beteiligte Gesellschaft Konkurs anmeldet" (siehe Von der wundersamen Verwandlung von Autobahnen in Finanzprodukte).

Am Anfang jedes PPP-Projekts wird alles kleinklein gerechnet, die richtig gewaltigen Kosten kommen erst nach ein paar Jahren auf die Steuerzahler zu. Die Repräsentanten bürden also die hohen Kosten künftigen Generationen auf und behaupten auch noch dreist, dass sie genau das mit der Schuldenbremse verhindern.

Wolfgang J. Koschnik

Nach Aussagen des Gesetzes-Kritikers Carl Waßmut vom Bündnis Keine Autobahnprivatisierung ist der "ÖPP-Rahmen", den das Manager-Magazin zur oben erwähnten "Jein"-Antwort brachte, groß genug, um Teile des Straßennetzes zu privatisieren und dadurch über Jahrzehnte hinaus "eine garantierte Rendite aus Maut oder Steuern erhalten".

Wichtige Forderungen des Rechnungshofs, etwa ÖPPs auf 10 Jahre Laufzeit oder 500 Millionen Volumen zu beschränken, wurden ignoriert. Beschlossen wurde lediglich eine 100-Kilometer-Begrenzung. Und die ist ein schlechter Witz, denn alle bisherigen Autobahn-ÖPP-Strecken sind kürzer.

Carl Waßmut

Seiner Auffassung nach können die privaten Gesellschaften künftig mit Berufung auf Geschäftsgeheimnisse "jede Transparenz verhindern", da der Bundestag künftig nicht mehr zustimmen muss.