Griechische Anti-Terror-Institutionen im Amok gegen junge Akademikerin

Bild: Wassilis Aswestopoulos

13 Jahre Zuchthaus wegen einer "verbotenen" Liebe

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In "Die verlorene Ehre der Katharina Blum" thematisiert Heinrich Böll die Hatz eines Mediums gegen eine unbescholtene Frau, die bei einem Kneipenbesuch einen Mann kennenlernt und diesen nach Hause mitnimmt. Nach einer Liebesnacht wird die Wohnung der Frau von martialisch auftretenden Polizeitrupps gestürmt. Der Kurzzeitliebhaber wird von der Polizei als gefährlicher Mörder gesucht.

Dass sich dieser Vorwurf in der Folge als haltlos erweist, rettet das Schicksal der Katharina Blum nicht. Sie wird zur Gehetzten einer nur "ZEITUNG" genannten Publikation der Boulevardpresse. Ein Reporter bezeichnet sie als "Terroristenbraut" und zerstört mit gezielt verbreiteten Unwahrheiten das Leben der Frau. Diese muss erleben, dass ihre Mutter aufgrund der Belastung durch die Hetzkampagne stirbt und tötet am Ende den Reporter.

Im Visier der griechischen Anti-Terror-Polizei

In der griechischen Realität spielt sich die Dystopie Bölls ähnlich ab. Opfer ist auch hier eine junge, heute neunundzwanzigjährige Doktorandin. Sie hat, wie gerichtlich festgestellt wurde, ebenso wie Katharina Blum keine autonome oder linksextreme politische Gesinnung und ging vor Jahren eine Beziehung zu einem gleich denkenden jungen Mann ein. Dieser wiederum geriet 2011 ins Visier der griechischen Anti-Terror-Polizei.

Er wurde gemäß dem nun von der Regierung Alexis Tsipras noch einmal verschärften Anti-Terror-Paragraphen 187a festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt. Der Vorwurf lautete auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung: der "Verschwörung der Feuerzellen". Der junge Mann hatte in seiner Wohnung zwei weitere Männer empfangen, die vom Staatsschutz als Verdächtige überwacht wurden. Der Zugriff erfolgte in der Wohnung des Lebensgefährten der Neunundzwanzigjährigen.

Gemäß der Konsequenz der griechischen Anti-Terror-Polizei wurde das Pärchen ebenfalls festgenommen. Die junge Frau kam bei der Haftprüfung sofort frei. Sie hatte freiwillig Fingerabdrücke und genetisches Material gegeben. Ihr Lebensgefährte wurde später gegen strenge Auflagen entlassen.

Der junge Mann kam rasch vor Gericht und wurde, was ungewöhnlich ist, bereits in erster Instanz ohne Möglichkeit der Berufung für die Staatsanwaltschaft von allen Anklagepunkten frei gesprochen. Das Gericht attestierte ihm, dass er keinerlei anarchistische oder autonome Gesinnung habe, mit den beiden Verdächtigen lediglich vollkommen legale soziale Kontakte gehabt hätte und dass es in keiner Weise möglich ist, ihn in irgendeiner Weise mit der "Verschwörung der Feuerzellen" in Verbindung zu bringen.

Erneuter Polizei-Besuch bei der Doktorandin

So weit so gut - oder eben nicht. Denn im Januar 2013 stürmte erneut ein Trupp der Antiterrorpolizei - diesmal in die Wohnung der Doktorandin. Sie wurde wegen "Eintritt und Aktivitäten in einer terroristischen Organisation" und "Empfang, Besitz, Transport und Verstecken von Waffen und Munition mit dem Zweck der illegalen Belieferung von Gruppen und Organisationen" angeklagt.

Was war geschehen? Anfang November 2011 hatte ein Zeuge unweit des Instituts, in dem die junge Frau studiert, einen Mann beobachtet, der ein verdächtiges Päckchen im Buschwerk neben dem Institutsgebäude deponiert hatte. Erst eine Woche später meldete sich der Zeuge, der ausdrücklich von einem beobachteten Mann und keiner Frau spricht, bei der Polizei. Er gab an, aus Panik so lange geschwiegen zu haben. Am 18. November 2011 barg die Polizei das Paket, welches Munition enthielt. Warum vom Zeitpunkt des Fundes bis zur Kommandoartigen Festnahme mehr als ein Jahr verstrich, vermag niemand zu erklären.

Das Paket wurde von der Spurensicherung untersucht, und - so die Darstellung der Polizei - es wurde eine verschwindend geringe DNA-Spur, weit weniger als die dem Standard entsprechende Mindestmenge von 200 pg gefunden, die der Doktorandin zugerechnet wurde. Eine derart geringe Menge genetischen Materials in der unmittelbaren Umgebung eines Arbeits- und Studienplatzes einer Person zu finden, dürfte nach den Regeln der Logik nicht weiter schwierig sein.

Eine wissenschaftliche Überprüfung durch Sachverständige ist deshalb nicht möglich, weil von dem DNA-Material nichts mehr existiert. Es war nach Angaben der Polizei zu wenig, um davon noch etwas aufzubewahren.

Ein Sachverständiger hakte trotzdem nach. Er erlangte Einsicht in die DNA-Dokumentation der Spurensicherung und befand, dass die Methodik und Zuordnung der Spur zur angeklagten Doktorandin auch bei elastischer Auslegung der Regeln keinem wissenschaftlichen Standard entspricht und somit nicht haltbar ist.

Insbesondere weist das Gutachten darauf hin, dass für eine Zuordnung nach einer DNA-Analyse mindestens sechzehn genetische Marker erforderlich sind. In der vorliegenden Analyse wurden lediglich acht Marker zugeordnet, fünf stimmten nicht mit dem genetischen Material der Angeklagten überein und drei wurden überhaupt nicht untersucht.