Mit Genuss gegen religiösen Fanatismus

Mohammed erhält seine erste Offenbarung von Gabriel am Berg Hirāʾ. Bild: Miniatur aus einer Handschrift von Raschīd ad-Dīns Weltchronik, 1307 / gemeinfrei

Der Protest gegen den Zwang in islamischen Staaten, während des Ramadans zu fasten, funktioniert ganz einfach: Öffentlich essen und trinken

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Überall auf der Welt begehen Menschen muslimischen Glaubens derzeit den Fastenmonat Ramadan. Das bedeutet, etwa vier Wochen lang von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf Essen, Trinken, Rauchen und Sex, aber auch auf Beleidigungen, Intrigen und Lügen zu verzichten. Den fundamental Gläubigen ist der Fastenmonat heilig, andere wiederum fasten nicht aus eigenem Willen, andere - auch Gläubige - gar nicht, oder nur am Wochenende. In manchen Staaten ist der Zwang zum Fasten gesetzlich geregelt, in anderen, z. B. Tunesien, wird er auch ohne gesetzliche Grundlage zunehmend unter Androhung harter Strafen durchgesetzt.

Dagegen gibt es seit einigen Jahren aktiven Widerstand: Essen und Trinken gegen den religiösen Fanatismus, der zunehmend bedrohliche Formen annimmt. Was nach fröhlichem Happening klingt, kann allerdings heftige Konsequenzen haben, sowohl seitens fanatisierter Gläubiger als auch durch den Staat.

Auch in unserem Land wird von den muslimischen Communities zunehmend Druck auf vermeintliche oder tatsächliche Gläubige ausgeübt, sich dem Ramadan anzuschließen. In den Schulen sind kollabierende Kinder ein wachsendes Problem, und vor kurzem wurde in Oldenburg ein Mann von einem anderen ermordet. Aller Wahrscheinlichkeit nach, weil er mitten am Tag ein Eis aß, was der Angreifer als Todsünde auffasste.

Die Nacht der Bestimmung

Es gibt unterschiedliche Arten - und Gründe - zu fasten. In unseren Breitengraden ist Heilfasten weit verbreitet, das angeblich dazu dienen soll, den Körper zu entschlacken. Über Nutz und Frommen dieses Unterfangens ist sich die Wissenschaft jedoch uneins, allerdings lässt sich mit Heilsäften, -pülverchen und -tees eine Menge Geld verdienen..

Auch die christliche Religion kennt eine Fastenzeit, die dauert sogar 40 Tage: die Passionszeit, die mit dem Osterfest endet. Auch in der Passionszeit gibt es bestimmte Regeln: Empfohlen wird, nur eine Mahlzeit pro Tag zu sich zu nehmen. Verboten ist u.a. der Verzehr von Fleisch. Doch die braven Christenmenschen waren schon immer sehr erfinderisch: Das Fleisch wurde einfach vor dem Herrgott versteckt. Angeblich sollen so die Maultaschen entstanden sein, die deshalb auch den Namen Hergottsb'scheißerle tragen.

Üblicherweise folgen die meisten christlich orientierten Menschen den strengen Regeln des Fastens heute nicht mehr. Die christliche Fastenzeit gilt gemeinhin als Anreiz, 40 Tage auf etwas zu verzichten, was einem wichtig ist. Das wird individuell sehr unterschiedlich gehandhabt und kann ebenso Verzicht auf Fleisch bedeuten, als auch auf das Rauchen, Süßspeisen, mitunter auch Konsum, etc..

Ein Relikt aus Zeiten, in denen Kirchen auch hier das Sagen hatten, ist das Tanzverbot an Karfreitag, oder - noch gotteslästerlicher - das Verbot, an dem Tag den Film "Das Leben des Brian" öffentlich aufzuführen. Ein Gericht in NRW hat erst in diesem Jahr dieses Verbot bestätigt.

Der Fastenmonat Ramadan ist für Menschen strengen muslimischen Glaubens indes von immenser Bedeutung, denn in diesem Monat soll der Koran "gesandt" worden sein: Die heilige Schrift des Islams, gemäß des muslimischen Glaubens die wörtliche Offenbarung Gottes (arab. Allah) an den Propheten Mohammed.

Da dieser vermutlich weder lesen noch schreiben konnte, sprang ihm der Erzengel Gabriel mit einer "Verbalinspiration" zur Seite. Dieser Vorgang gilt als die "Nacht der Bestimmung" oder auch "die kraftvolle Nacht", wobei nicht ganz klar ist, wann diese genau stattgefunden hat. Der Koran besteht aus 114 Suren, die jeweils aus einer unterschiedlichen Anzahl von Versen. Die Suren 2 und 97 befassen sich mit dieser "kraftvollen Nacht":

Offenbart vor der Hidschra. Dieses Kapitel enthält 5 Verse. Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen. 1. Wahrlich, Wir sandten ihn (den Koran) hernieder in der Nacht Al-Qadr. 2. Und was lehrt dich wissen, was die Nacht Al-Qadr ist? 3. Die Nacht Al-Qadr ist besser als tausend Monde. 4. In ihr steigen die Engel herab und der Geist nach dem Gebot ihres Herrn - mit jeder Sache.

Koran: Sure 97

Da diese Unklarheit bis heute nicht eindeutig beseitigt werden konnte, gilt gemeinhin die Nacht zum 27. Ramadan-Tag, aber auch an anderen ungeraden Tagen der letzten zehn Tage des Fastenmonats als die gültige.

Zusätzlich zum Koran mit seinen Suren und Versen gibt es die Hadithe, die Überlieferungen der Aussprüche und Handlungen des Propheten Mohammed sowie der Aussprüche und Handlungen Dritter, die er stillschweigend gebilligt hat. Die Hadithe geben den Zusammenhang der angeblichen "Offenbarung" von Suren wieder, ohne den viele Koranstellen nicht verständlich wären, wie Giordano Brunello in seinem Blog Freiheit oder Scharia erklärt:

Es sind insbesondere die Hadithe und die von ihnen abgeleitete Sira (fromme, kanonische Prophetenbiographie), welche die Person des Propheten Mohammed zeichnen, den die Muslime zu kopieren und dessen Befehle sie zu befolgen haben.

Giordano Brunello

Mit dem Ramadan feiert die muslimische Welt also ihren Glauben, letztendlich sich selber, wie hierzulande z. B. Weihnachten gefeiert wird. Zumindest die männlichen Muslime, denn in den meisten muslimischen oder muslimisch-geprägten Staaten, aber auch in den Communities in unserer Nachbarschaft, ist es nicht üblich, dass Frauen und Männer gemeinsam speisen.

Den Frauen obliegt es, die opulenten Mahle, mit denen das Fasten täglich nach Einbruch der Dunkelheit "gebrochen" wird, vorzubereiten und anschließend deren Spuren zu beseitigen. Und zwar nachdem sie den ganzen Tag nicht gegessen und getrunken haben und während sie nebenher die Kinder beaufsichtigen, damit die Männer von diesen nicht gestört werden. Essen dürfen sie die Reste, die die Männer ihnen übrig lassen. Und wenn sie Glück haben, befolgt ihr Herr von Allahs Schöpfung nicht in jeder Nacht Sure 2, Vers 187 des Korans …

In den westlichen Ländern gibt es sicherlich bisweilen auch partnerschaftliche Vorbereitungen sowie ein gemeinsames Essen.

Mitgefangen - mitgehangen

Wer da ist, muss sich dem Ramadan anschließen. Das regelt ebenfalls Sure 2 des Korans: "Wer also da ist von Euch in diesem Monat, der möge ihn durchfasten; …"

Ausgenommen sind Schwangere, Kranke, die die Tage ihrer Krankheit nachfasten sollten, und Kinder. Ansonsten ist das Fasten während des Ramadans eine der obersten religiösen Pflichten von Musliminnen und Muslimen.

In einer Reihe islamischer Staaten ist das Nichteinhalten der Fastenzeit verboten. In Saudi-Arabien werden sogar Nichtmuslime bestraft, die im Ramadan während des Tages in der Öffentlichkeit essen, trinken oder rauchen. 2013 gab die saudische Regierung eine Warnung heraus, die auch für Touristen galt. Einheimischen wurde Gefängnisstrafe oder auspeitschen - oder beides - angedroht, Touristen müssten damit rechnen, des Landes verwiesen zu werde.

"Diese Entscheidung gilt für alle Menschen, unabhängig davon, ob sie Muslime sind oder nicht, und stehen im Einklang mit den Bestimmungen Saudi-Arabiens, die die öffentliche Verletzung der Ramadan-Ethik streng verbieten und die Berücksichtigung der Gefühle der Muslime in diesem glücklichen Monat anregen", zitiert die US-amerikanische Nachrichtenagentur UPI.

Wie viele Verurteilungen oder Ausweisungen es tatsächlich gab, ist indes nicht bekannt. Bereits 2008 wurden in Algerien sechs Männer zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 1000 € verurteilt, weil sie die "Gefühle der Muslime in diesem glücklichen Monat" verletzten. Laut des Internetportals Women Living Under Muslim Laws (Frauen unter muslimischem Recht) wurden sie verhaftet, weil sie öffentlich während der Fastenzeit gegessen hatten. In den Golfstaaten, u.a. Kuwait, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain und Saudi Arabien sei es illegal, während dieser Zeit in der Öffentlichkeit zu essen, trinken oder rauchen. Ansonsten drohen hohe Geldstrafen.