Wahlsystem: Kurz will "Österreichische Mauer" einreißen

Bild: Bundeskanzleramt Österreich

Vorzugsstimmenhürde soll informell halbiert werden, um den Wählern das Ändern der Liste zu erleichtern

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In Österreich wird am 15. Oktober ein neues Parlament gewählt, der Nationalrat. Der Außenminister tritt dazu mit einer eigenen "Liste Sebastian Kurz - die neue Volkspartei" an (vgl. Kurz will mit Macron-Methode siegen), auf der auch Personen stehen, die nicht der ÖVP angehören - darunter voraussichtlich der ehemalige Rechnungshofpräsident Josef Moser, die unabhängige Bundespräsidentenkandidatin Irmgard Griss und der ehemalige Grüne Efgani Dönmez (der kritisiert, dass seine alte Ökopartei "immer mehr zu einer Sekte mutiert").

Kurz möchte aber nicht nur Personen von außerhalb der ÖVP in sein Team holen, sondern den Wählern auch mehr Mitsprachemöglichkeiten geben, wen davon sie im Parlament haben wollen - und wen nicht. Dazu will er den so genannten "Vorzugsstimmen" nach § 79 Absatz 1 der österreichischen Nationalratswahlordnung (NRWO) eine deutlich größere Bedeutung zukommen lassen als diese bisher hatten.

Diese Vorzugsstimmen sind eine Methode, mit der nicht nur Österreich, sondern auch die Niederlande und Japan ihr Verhältniswahlrecht personalisiert haben: In Österreich finden sich dazu auf den Wahlzetteln unter den Namen der Parteien auch die Namen einzelner Kandidaten, die einen Vorzugswahlkampf betreiben (siehe Grafik). Bevorzugt ein Wähler einen anderen Listenkandidaten, der dort nicht steht, kann er ihn handschriftlich ergänzen.

Halbierte Schranken

Wird ein Kandidat von mindestens sieben Prozent der Wähler seiner Partei (also nicht der Wähler allgemein) angekreuzt oder aufgeschrieben, dann wird er auf der Bundesparteiliste nach vorne gesetzt. Bei den neun Landesparteilisten gilt eine Schranke von zehn, bei den 39 Regionalparteilisten eine von 14 Prozent. Anders als ihre etwas irreführenden Name nahelegen, gibt es diese Listen nicht bei lokalen, sondern bei Nationalratswahlen. Dieses System, so die Fachleute von Wahlrecht.de dazu, "kann zu einer gewissen Unschärfe führen, da die auf mehreren Ebenen gewählten Kandidaten selber entscheiden dürfen, auf welcher Ebene sie das Mandat annehmen und damit Einfluss auf die Nachrücker der anderen Ebenen haben."

Eine andere Möglichkeit, die Schranke zu überspringen, ist die so genannte "Wahlzahl" zu erreichen, die sich ergibt, wenn man die Zahl der gültigen Stimmen in einem Wahlkreis durch die Zahl der dort zu vergebenden Mandate teilt. Im Regionalwahlkreis Burgenland Nord, in dem vier Mandate vergeben werden, lag diese Wahlzahl bei der letzten Nationalratswahl beispielsweise bei 26.178 Stimmen.

Weil diese so genannten "Relevanzschwellen" sehr hoch angesetzt sind, sprachen Politikwissenschaftler in der Vergangenheit von einer "Österreichischen Mauer", die nur in Ausnahmefällen von eher medienbekannten Personen übersprungen wurde - zum Beispiel vom ehemaligen Fernsehmoderator Josef Cap, der 1983 mit 62.457 Vorzugsstimmen in den Nationalrat einzog.

Sebastian Kurz möchte, dass jeder der Kandidaten auf seiner Liste mit einer informellen Halbierung der gesetzlichen Schranken für diese Vorzugsstimmen einverstanden ist - also mit dreieinhalb, fünf und sieben statt sieben, zehn und 14 Prozent. Deshalb soll jeder Kandidat schriftlich versichern, im Bedarfsfall zugunsten eines bei den Wählern beliebteren Bewerbers auf ein Mandat zu verzichten. Diesen am Wochenende gefassten Beschluss des ÖVP-Bundesvorstandes sollen die Delegierten auf dem Linzer Parteitag am 1. Juli bestätigen. Dann hätten Wähler die Möglichkeit, Kandidaten nicht mehr nur in relativen Ausnahmefällen nach vorne oder (indirekt) nach hinten zu befördern.

Vorbild für Deutschland?

Würde solch ein System auch in Deutschland eingeführt, könnte es die Erststimme ersetzen, die das Verhältniswahlrecht dort bislang personalisiert. Dann hätten die Wähler nicht nur die Wahl zwischen jeweils einem Kandidaten aus ihrem Wahlkreis, sondern zwischen einer weit größeren Zahl an Bewerbern, von denen sie viele vielleicht besser kennen als die örtlichen Hinterbänkler (vgl. Mehrheitswahlrecht ohne Wahlkreise).

Bei der SPÖ will man dem Vorzugsstimmenvorstoß von Kurz bislang nicht folgen. Stattdessen arbeitet man an einem Kriterienkatalog für die Auswahl von Koalitionspartnern, der am Mittwoch der Öffentlichkeit präsentiert werden und das umstrittene Bundeskoalitionsverbot mit der FPÖ ablösen soll. Da offen ist, ob die dort festgehaltenen Kriterien bestimmt genug sein werden, um eine Fortsetzung des Streits zu vermeiden, fordern immer mehr SPÖ-Landespolitiker, die Basis über die nächste Bundeskoalition entscheiden zu lassen.

Der österreichische Bundeskanzler Christian Kern möchte das erst nach der Wahl am 15. Oktober. Das hält der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl (der bereits mit der FPÖ koaliert) für zu spät: Dem Ö1-Journal zu Gast sagte der Chianti-Koalitionär, es sei "ja selbstverständlich, dass die ÖVP und die Freiheitlichen nicht darauf warten, was die SPÖ mit den Mitgliedern für Ergebnisse liefert", sondern bereits jetzt "hinter den Kulissen" Verhandlungen führen, "die dann relativ rasch nach den Wahlen fertiggestellt werden" können.

Lesen Sie dazu auch: Warum keine Minusstimme?

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