Rasterfahndung von Passagierdaten wird ausgeweitet

Nicht nur persönliche Daten von Flugpassagieren, sondern auch von Zugreisenden sollen gesammelt und gespeichert werden. Bild: Lars Steffens/CC BY-SA-2.0

Auch der Zoll könnte bald europäische Fluggastdaten verarbeiten. Einige EU-Mitglieder wollen Passagierdaten im Zugverkehr erheben. Durch die Hintertür sind vielleicht auch Fähren und Kreuzfahrtschiffe betroffen

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Die Daten von Fluggästen sollen zukünftig auch mit Datenbanken europäischer Zollämter abgeglichen werden. Dies geht aus einem Dokument des Rates der Europäischen Union hervor, das die britische Organisation Statewatch veröffentlicht hat. Die zuständigen Behörden sollen hierzu Datensätze von den Passagierdaten-Zentralstellen erhalten, die in jedem Mitgliedstaat benannt werden müssen. In Deutschland liegt diese Zuständigkeit beim Bundeskriminalamt (BKA).

Gemäß der vor einem Jahr beschlossenen Richtlinie zur Verarbeitung von Passagierdaten (Passenger Name Records, PNR) müssen Fluggesellschaften eine Fülle von Daten sammeln und vor jedem Flug an die Grenzbehörden im Zielland weitergeben. Dort werden sie fünf Jahre lang gespeichert. Hierzu gehören die Meldedaten, Sitzplatz und Flugnummer sowie Essenwünsche, Kreditkartendaten oder IP-Adressen. Die Pflicht zur Erhebung der Daten betrifft nicht nur Airlines, sondern auch Reisebüros, Reiseveranstalter oder andere Dienstleister, sofern diese Flugbuchungen vornehmen.

Unterstützung vom US-Heimatschutz

Eigentlich sollten nur Informationen von Flügen verarbeitet werden, die von Drittstaaten starten bzw. diese ansteuern. Nach Artikel 2 der PNR-Richtlinie können die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie aber auch "freiwillig" auf Flüge innerhalb der EU anwenden. In einer nachgereichten Erklärung haben sämtliche Mitgliedstaaten angekündigt, "in Anbetracht der derzeitigen Sicherheitslage in Europa" von dieser Ausnahme in vollem Umfang Gebrauch zu machen.

Die PNR-Daten können zur "Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung" von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität genutzt werden. Sie werden von Polizeibehörden und Geheimdiensten mit nationalen und europäischen Datenbanken gerastert und auf "verdächtige und ungewöhnliche Reisemuster" untersucht. Länder wie Spanien gleichen die Daten auch mit offenen Informationen in Sozialen Netzwerken ab. Die EU-Polizeiagentur Europol erarbeitet derzeit entsprechende Kriterien, zu denen etwa auffällige Umwege oder Buchungen in Reisebüros gehören, die von den Behörden bereits beobachtet werden.

Zur Umsetzung der PNR-Richtlinie hat die Europäische Kommission mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet. Die Gruppe PNRGOV entwickelt ein einheitliches Datenformat und steht unter Leitung des BKA, eines der letzten Treffen fand in Washington statt. Möglicherweise nahmen daran auch US-Behörden teil. Bereits letztes Jahr hatten das Heimatschutz- und das Justizministerium der USA Unterstützung bei der Analyse von PNR-Daten versprochen. Alle EU-Mitgliedstaaten sind zu einem Besuch des "National Targeting Center" eingeladen, in dem die europäischen PNR-Daten in den USA zur Aufdeckung von Terrorismus gerastert werden.

Erfassung von Passagierdaten in Fernzügen

Wenn zukünftig auch europäische Zollbehörden PNR-Daten verarbeiten, würde dies in Deutschland von den Zollkriminalämtern übernommen. Unter Umständen würde die Behörde unter dem Finanzministerium von Wolfgang Schäuble dann zur Überwachungsschnittstelle ausgebaut: Dem bei Statewatch online gestellten Ratsdokument zufolge könnte sogar die Passagierdaten-Zentralstelle beim Zoll angesiedelt werden.

Der Vorstoß zur Ausweitung auf den Zoll kommt aus den Niederlanden. Zusammen mit Belgien, Frankreich und Großbritannien plant die holländische Regierung auch eine Verarbeitung von Passagierdaten in Fernzügen. Ein solches Gesetz hatte das belgische Parlament bereits beschlossen. Danach dürfen Tickets für den Thalys und Eurostar nur noch personenbezogen und im Voraus gekauft werden. Die Kontrollen machen aber nur Sinn, wenn auch die übrigen Länder, die von Thalys und Eurostar bedient werden, mitziehen.

Am Rande eines EU-Innenministertreffens hatten die vier Regierungen im Januar eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. Die Bundesregierung, auf deren Hoheitsgebiet der Thalys ebenfalls verkehrt, hat sich dem Vorschlag gegenüber prinzipiell aufgeschlossen gezeigt, wollte jedoch die Diskussionen auf den nächsten Ratstreffen abwarten. Auch der österreichische Innenminister kündigte an, Daten von Zugreisenden speichern zu wollen. Allerdings ist offen, um welche Verbindungen von und nach Österreich es sich dabei handeln soll.

Die belgische EU-Delegation hat nun Details zur Umsetzung des Vierer-Abkommens vorgelegt. Demnach hätten sich die Firmen Eurostar, Thalys und Eurotunnel bereit erklärt, nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen und hierfür in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den Innenministerien aus Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien mitzuarbeiten.

Auch Schiffspassagiere werden digital registriert

Die Europäische Kommission sieht die Erweiterung des Abgleichs von Passagierdaten "auch für andere Verkehrsträger als den Luftverkehr" grundsätzlich positiv. Möglicherweise könnten bald auch Fernbusse hiervon betroffen sein.

Laut dem neuen belgischen Gesetz ist dies bereits möglich. In den letzten Jahren wurden immer wieder Forderungen laut, auch den Schiffsverkehr entsprechend zu überwachen (Neue Vorratsdatenspeicherung für Kreuzfahrtschiffe und bald auch für Ausleihe von Jet-Ski?).

Jetzt hat sich der Rat darauf geeinigt, auch Schiffspassagiere zukünftig digital zu registrieren. Im Falle eines Unglücks sollen die Retter dadurch über die einzelnen Passagiere und ihre Kabinen informiert sein. Die Angaben sollen 15 Minuten nach Abfahrt des Schiffes an die Hafenbehörden geschickt werden. Die neue Regelung muss von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Nach dem schrittweisen Ausbau der Verarbeitung von Fluggastdaten ist absehbar, dass auch die Daten aus dem Schiffsverkehr in naher Zukunft von Polizei, Geheimdiensten und dem Zoll gerastert werden.