Paketzustellung in der EU soll transparenter und besser überwacht werden

Bild: heise online

EU will elektronischen Geschäftsverkehr und Wettbewerb unter den Paketzustellern fördern

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Über einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste wird derzeit in Brüssel diskutiert. Man sieht bei der grenzüberschreitenden Paketzustellung innerhalb der EU noch Handlungsbedarf. Bislang würden die EU-Bürger zu wenig online einkaufen und viel zu wenig in anderen Ländern.

Während inzwischen schon 44 Prozent der Verbraucher Online-Käufe im eigenen Land tätigten, würden nur 15 Prozent online in einem anderen Mitgliedstaat einkaufen. Als Grund dafür gaben sie an, dass sie grenzübergreifende Einkäufe vor allem wegen der hohen Zustellungskosten vermeiden würden. Nach möglichen sprachlichen Barrieren hatte offensichtlich niemand gefragt. Nachdem seit einigen Jahren schon die Kosten für Überweisungen innerhalb der EU im Preis gesenkt wurden und nun seit dem 15. Juni 2017 die Roaming-Gebühren weggefallen sind, sollen jetzt so bald wie möglich auch die Preise für die Warenlieferungen im grenzüberschreitenden Online-Handel fallen.

Man hofft mit einer Verpflichtung der Anbieter zu einer transparenteren und für alle einsehbaren Preisgestaltung den Wettbewerb zwischen den Transporteuren und Zustellern anzukurbeln. Das erklärte Ziel sind deutlich niedrigere Preise für die Zustellung im grenzüberschreitenden Online-Handel. Mit günstigeren Versandkosten im innergemeinschaftlichen Handel hofft man in Brüssel weiteren Einzelhändlern einen Anreiz bieten zu können, ihre Ware nicht nur im stationären Ladengeschäft sondern auch online anzubieten.

Bessere Marktüberwachung bei Zustelldiensten soll zu Preissenkungen führen

Um eine höhere Transparenz bei den grenzüberschreitenden Lieferkosten zu erreichen, will die EU-Kommission eine Website einrichten, auf der die von den einzelnen Unternehmen angebotenen Tarife für grenzüberschreitende Zustellungen angezeigt werden. Diese Website soll es Verbrauchern und Unternehmen erleichtern, die einzelnen Tarife zu vergleichen und die besten auszuwählen.

Für die Sammlung der Tarifdaten sollen jeweils nationale Verwaltungen zuständig sein, die ihre Ergebnisse dann an eine zentrale Stelle übergeben sollen, die für die Veröffentlichung sorgt. Kleine Lieferunternehmen will man von der Verpflichtung, ihre Tarife mitzuteilen entbinden, da eine solche Meldepflicht sowohl für die Unternehmen als auch für die nationalen Verwaltungen, die die Informationen sammeln, einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten würde.

Die geplanten neuen Vorschriften sollen nicht zuletzt für die Regulierungsbehörden in der EU zusätzliche Befugnisse bieten, um die Entwicklungen auf dem Paketzustellungsmarkt besser überwachen zu können. Lieferunternehmen müssen künftig ihren nationalen Regulierungsbehörden umfangreiche Datensätze zur Verfügung stellen und letztlich ihre Preiskalkulationen offenlegen. Anhand dieser Informationen sollen die Preise von den Regulierungsbehörden bewertet werden, um so die Möglichkeit zu haben, Fälle von Marktversagen aufdecken zu können. In mehreren EU-Mitgliedsstaaten haben die Regulierungsbehörden derzeit noch keinen Zugang zu diesen Daten, was die Überwachung des Wettbewerbs auf den Paketzustellungsmärkten behindert.

Mit der verbesserten Marktüberwachung durch eine wirksamere Preisaufsicht will man dazu beitragen, den Markt effizienter zu gestalten und diejenigen Tarife zu senken, die nicht in vollem Umfang durch objektive Faktoren, wie Löhne oder räumliche Entfernung, gerechtfertigt seien.

Künftig sollen die in der Folge der Marktüberwachung erstellten Bewertungen der von sogenannten Universaldienstanbietern angebotenen Preise auf der spezifischen Internetseite der EU-Kommission veröffentlicht werden. Diese Wirtschaftsteilnehmer, zu denen in Deutschland beispielsweise die Deutsche Post mit ihrem Paketdienst DHL gehört, sind verpflichtet, erschwingliche und kostenorientierte Dienste anzubieten und haben im Gegenzug bestimmte Zugeständnisse wie eine Befreiung von der Mehrwertsteuer erhalten. Die im Fall von Verstößen zu verhängenden Sanktionen sollen nicht EU-einheitlich sein, sondern werden von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt.

In Brüssel verspricht man sich von der Regulierung des Paketzustellermarktes günstigere Preise für die EU-Bürger insbesondere für diejenigen, die in ländlichen Gebieten leben. Dazu hofft man kleinen Unternehmen, deren Möglichkeiten zur Aushandlung guter Lieferverträge begrenzt sind, helfen zu können. Für die noch ausstehende Annahme des Rechtsakts zur Überwachung der Lieferdienste ist die Zustimmung des Rates und des Europäischen Parlaments erforderlich.

Einschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels durch konkurrierende Vorschriften

Ob die Preistransparenz bei den Leistungen der Paketzustellern in Zukunft wirklich zu einer Steigerung des innergemeinschaftlichen Online-Handels führt, bleibt abzuwarten. Im europäischen Binnenmarkt gibt es nämlich noch zahlreiche andere Hemmnisse, die den grenzüberschreitenden Handel behindern. Dazu zählen etwa die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze und die Verpflichtung für die Händler, ab einem bestimmten Jahresumsatz mit dem jeweiligen Zielland die MwSt. die dort geltenden Steuersätze zu berechnen und abzuführen. Bei 28 EU-Mitgliedsstaaten mit unterschiedlichen Steuersätzen und abweichenden Ermäßigungen für bestimmte Produktgruppen bietet dieses Gestrüpp wenig Anreiz grenzüberschreitend zu liefern.

Dazu kommt, dass mit der jetzt geplanten Maßnahme nur die Preise für die Lieferungen im Binnenmarkt vereinheitlicht werden sollen, nicht jedoch die Möglichkeiten, auch alle Produktgruppen grenzüberschreitend einkaufen zu können. So gtelten für alle elektrischen und elektronischen Geräte auch weiterhin die sogenannte WEEE-Richtlinie und ihre 28 nationalen Umsetzungen (vgl. Das neue ElektroG - Ein Gesetz für den Papierkorb). Damit soll sichergestellt werden, dass die in den einzelnen Ländern etablierten nicht miteinander kompatiblen Recyclingsysteme durch einen grenzüberschreitenden Handel nicht gestört werden (vgl. Der EU-Binnenmarkt, Geoblocking und Elektrogeräterecycling).